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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
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Beitrag begonnen von Maennlich am 04.09.2020 um 22:47:28

Titel: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von Maennlich am 04.09.2020 um 22:47:28
Hallo. Setzt die Anmeldung zur Wohnsitznahme in Deutschland zwingend einen AT bei einem nicht EU Bürger voraus? Ich finde im Netz leider keine Antwort. Die betreffende Person ist mit einem Deutschen verheiratet, die Eheschließung fand im nicht EU Ausland statt.

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von lottchen am 04.09.2020 um 23:35:03
Um einen AT zu bekommen benötigt der Nicht-EU-Bürger eine Anmeldung. Mit der (übersetzten) Eheurkunde zum Bürgeramt  / Einwohnermeldeamt gehen, sich anmelden und danach zur ABH eine AE beantragen. In manchen Städten macht man auch beides bei derselben Behörde. 

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von Maennlich am 05.09.2020 um 00:58:17
Erst die Wohnsitzanmeldung, dann zur ABH wegen AT. Danke das habe ich verstanden. Geht die Wohnsitzanmeldung auch ohne FZF Visum? Das ist eigentlich meine Kernfrage. 

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von T.P.2013 am 05.09.2020 um 07:43:35
Hallo,

das Vorhandensein eines Visums ist nicht erforderlich.
Der Status des Ausländers ist entscheidend, er darf nur kein "Besucher" sein, also einen auf Kurzfristigkeit ausgelegten Aufenthalt innehaben.

Als mit einem Deutschen verheiratete Person dürfte das nicht der Fall sein und daher im Regelfall die Absicht bestehen, "die Wohnung für einen nicht unerheblichen Zeitraum zu benutzen".

Er muss sich anmelden (§17 BMG), erläutert in der Verwaltungsvorschrift zum BMG, insbesondere auch unter 17.1.2.

Gruß

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von deerhunter am 05.09.2020 um 09:16:05

Maennlich schrieb am 05.09.2020 um 00:58:17:
Geht die Wohnsitzanmeldung auch ohne FZF Visum? Das ist eigentlich meine Kernfrage. 


Wie ist der Nicht Eu Ausländer denn sonst eingereist? Nicht mit FZV, nicht mit Hochzeitsvisum...also mit Schengenvisum, einem anderen Visum, aus einem Land wo man Visafrei einreisen kann oder illegal?

Darauf kommt auch die Anmeldung an!

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von reinhard am 05.09.2020 um 11:43:31
Es ist auch von der Staatsangehörigkeit abhängig.

Du müsstest also zunächst möglichst viele Informationen über die Antragstellerin oder den Antragsteller in Erfahrung bringen. Je mehr Informationen Du gibst, desto sicherer ist die Antwort.

Beispiel: Die Person kommt aus Venezuela oder Brasilien. Beide sind visumfrei, aber nur eine kann ohne Visum eine Aufenthaltserlaubnis durch schlichten Antrag bekommen. Die andere müsste einen Asylantrag stellen und hätte nur eine Chance, wenn der begründet wäre.

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von lottchen am 05.09.2020 um 11:45:28
Man kann die Anmeldung auch einfach versuchen. Hier im Forum haben schon genug Leute geschrieben, die sich anmelden konnten, obwohl es nicht möglich hätte sein sollen.

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von Maennlich am 05.09.2020 um 18:12:55
Die Person ist Ukrainischer Staatsbürger, reiste "Visafrei" ein, wobei die Einreise nur deshalb erlaubt war, weil ukrainische Eheurkunde vorgelegt werden konnte.

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von Timidus am 05.09.2020 um 19:23:19
Du brauchsg übrigens keine Bestätigung deines Vermieters, das Formular kannst du als Hautmieter selber ausfuellen und unterschreiben..

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von T.P.2013 am 05.09.2020 um 19:34:59

deerhunter schrieb am 05.09.2020 um 09:16:05:
Wie ist der Nicht Eu Ausländer denn sonst eingereist? Nicht mit FZV, nicht mit Hochzeitsvisum...also mit Schengenvisum, einem anderen Visum, aus einem Land wo man Visafrei einreisen kann oder illegal?

Darauf kommt auch die Anmeldung an! 


Wo steht das?

@Maennlich, ich habe oben im Beitrag #3 doch das BMG und die zugehörige Verwaltungsvorschrift verlinkt.

Ich zitiere:

17.1.1 Beziehen einer Wohnung
... Eine Berechtigung zur Benutzung ist dabei unerheblich. ... Zusätzlich muss die Absicht bestehen, die Wohnung für einen nicht unerheblichen Zeitraum zu benutzen.


17.1.2 Meldepflicht

Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person die Wohnung in rechtlich zulässiger Weise bewohnt. Die meldepflichtige Person muss sich auch dann fristgemäß anmelden, wenn sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis nicht besitzt.

Man muss als Ehepartner eines Deutschen sicherlich keinen Asylantrag stellen, und genau so sicher kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit oder die Art des Visums / der Einreise (ggf. visumfrei) an, um seinen melderechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Das BMG regelt das Melderecht, nicht ein Aufenthaltsrecht.

Deine Fragestellung war:
"Setzt die Anmeldung zur Wohnsitznahme in Deutschland zwingend einen AT bei einem nicht EU Bürger voraus?"
Antwort lautet: Nein.

Deine Fragestellung war:
"Geht die Wohnsitzanmeldung auch ohne FZF Visum?"
Die Antwort lautet: Grundsätzlich ja.

Ich lasse mich aber mit seriösen Quellen gerne anderweitig belehren, falls erforderlich.

Die Frage ist also eher, ob der ukrainische Ehepartner ohne das erforderliche FZF-Visum einen AT bekommt. In normalen Zeiten würde er es nicht bekommen, sondern müsste das Visumverfahren nachholen.
Das ist aber Aufenthaltsrecht, nicht Melderecht.

Und es kann sehr gut sein, dass einzelne Meldebehörden bei ausländischen Staatsangehörigkeiten unsicher sind und gerne eine Stellungnahme einer ABH hätten, unabhängig davon, ob gesetzlich vorgesehen oder nicht.

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von Mokka am 05.09.2020 um 20:10:20
Hallo deerhunter,

Zitat:
Wie ist der Nicht Eu Ausländer denn sonst eingereist? Nicht mit FZV, nicht mit Hochzeitsvisum...also mit Schengenvisum, einem anderen Visum, aus einem Land wo man Visafrei einreisen kann oder illegal?

Darauf kommt auch die Anmeldung an!


Sei doch froh, wenn sich jeder, der nach Deutschland kommt anmeldet, dann kann die Polizei bei vorliegen einer Straftat einfacher ermitteln.

LG
Mokka


Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von uwe1122 am 05.09.2020 um 23:23:30

Mokka schrieb am 05.09.2020 um 20:10:20:
Sei doch froh, wenn sich jeder, der nach Deutschland kommt anmeldet, dann kann die Polizei bei vorliegen einer Straftat einfacher ermitte


Hast Du noch Fragen,oder möchtes Du nur provozieren?

Sorry für OT,aber ich konnte mir diesen Kommentar nicht verkneifen.

:(

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von Saxonicus am 06.09.2020 um 09:08:53

T.P.2013 schrieb am 05.09.2020 um 19:34:59:
einzelne Meldebehörden bei ausländischen Staatsangehörigkeiten unsicher sind und gerne eine Stellungnahme einer ABH hätten, unabhängig davon, ob gesetzlich vorgesehen oder nicht.

Da hast Du sicher recht.

Von meiner Frau, seinerzeit im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung, verlangte
die Dame vom Meldeamt eine Zustimmungserklärung der ABH zum Umzug.

Die Angelegenheit konnte damals erst unter Hinzuziehung des Amtsleiters
geklärt werden.

Man kann also nicht immer kompetentes Wissen von allen Mitarbeitern
einer Behörde erwarten. 

Titel: Re: Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger
Beitrag von Maennlich am 08.09.2020 um 00:04:11
Ich danke euch, insbesondere T.P.2013
Meine Frage wurde fundiert beantwortet.

Grüße und bleibt gesund.

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