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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
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Beitrag begonnen von Lidija am 02.09.2020 um 00:17:53

Titel: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von Lidija am 02.09.2020 um 00:17:53
Hallo liebe Forummitglieder,

ich habe mich vor ein paar Monaten einbürgern lassen und musste dafür die Staatsbürgerschaft meines Heimatlandes aufgeben. Eine ehemalige Schulfreundin, die aktuell im Heimatland als Anwältin tätig ist hat mich auf die Möglichkeit einer sog. "Beibehaltungsgenehmigung" aufmerksam gemacht. Es gäbe auch eine Möglichkeit (die Freundin würde mich im gesamten Prozess unterstützen) meine Heimatstaatsbürgerschaft wieder zu erlangen, allerdings sollte ich diesen Antrag auf "Beibehaltung" stellen. Hat jemand im Forum bereits Erfahrungen mit diesen Anträgen gemacht? Worauf muss man achten, dass der Antrag auch genehmigt wird. Nur die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen ist für mich einfach eine Notlösung, weil als Deutsch würde ich mich einfach nicht bezeichnen (das würden "Biodeutsche" ja auch nicht) - es sind eher die Vorzüge (Reisen, was aktuell nicht geht) usw. die die Staatsbürgerschaft attraktiv machen. Ich denke, das sollte für die Behörden auch verständlich sein und ich hoffe, dass ein Auge zugedrückt wird, dafür brauche ich aber Tipps/Erfahrungen usw.  ;D ;D


Vielen Dank für eure Antworten und Einschätzung!

LG
Lidija


Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von deerhunter am 02.09.2020 um 08:32:41

Lidija schrieb am 02.09.2020 um 00:17:53:
Nur die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen ist für mich einfach eine Notlösung, weil als Deutsch würde ich mich einfach nicht bezeichnen (das würden "Biodeutsche" ja auch nicht) - es sind eher die Vorzüge (Reisen, was aktuell nicht geht) usw. die die Staatsbürgerschaft attraktiv machen. Ich denke, das sollte für die Behörden auch verständlich sein 


Nein, das ist weder für die Behörden noch für den normalen Bürger verständlich, wenn du gerade eingebürgert wurdest! Das ist Rosinenpickerei! Entweder man ist Deutsch oder eben nicht....

Die Beibehaltung für Eingebürgerte gibt es nur in wenigen speziellen Fällen und die muss genau nachgewiesen werden

Alles was du wissen musst steht hier https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/MerkblattB.html

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von lottchen am 02.09.2020 um 12:49:51
Ich könnte mir vorstellen, dass es in Deinem Fall sehr schwierig sein wird, die Beibehaltungsgenehmigung zu bekommen. Wäre es für Dich unzumutbar gewesen Deine alte Staatsangehörigkeit aufzugeben um die Deutsche zu erlangen hättest Du beantragen müssen unter "Hinnahme der Mehrstaatigkeit" eingebürgert zu werden. Das hast Du aber nicht getan. Du hast die alte aufgegeben und die neue angenommen. Die alte war also offenbar nichts so wichtig. Was willst Du denn jetzt für Argumente finden, dass es wichtig ist, die deutsche behalten zu dürfen wenn Du eine andere (wieder) annimmst? Was soll sich denn geändert haben zwischen damals und jetzt?

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von deerhunter am 02.09.2020 um 15:39:23

lottchen schrieb am 02.09.2020 um 12:49:51:
Was soll sich denn geändert haben zwischen damals und jetzt? 


In nur wenigen Monaten!!!


Lidija schrieb am 02.09.2020 um 00:17:53:
ch habe mich vor ein paar Monaten einbürgern lassen und musste dafür die Staatsbürgerschaft meines Heimatlandes aufgeben


Damit dürfte sich das erledigt haben!

Hier wurde der Deutsche Pass nur als Vorteil angestrebt


Lidija schrieb am 02.09.2020 um 00:17:53:
Nur die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen ist für mich einfach eine Notlösung, weil als Deutsch würde ich mich einfach nicht bezeichnen (das würden "Biodeutsche" ja auch nicht) - es sind eher die Vorzüge (Reisen, was aktuell nicht geht)



Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 02.09.2020 um 16:11:30
Moderation:

Bitte konzentriert Euch auf die Fragen der Themenstarterin.

Vermeidet bitte moralische Urteile oder politische Kommentare.

/Moderation

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von erne am 03.09.2020 um 13:58:00

Lidija schrieb am 02.09.2020 um 00:17:53:
eine Heimatstaatsbürgerschaft wieder zu erlangen, allerdings sollte ich diesen Antrag auf "Beibehaltung" stellen. 


der Grund dafür ist: wenn du ohne diese Beibehaltungsgenehmigung auf eigenen Antrag deine alten Staatsangehörigkeit wieder erwirbst, geht die deutsche Staatsagenhörigkeit von GEsetztes wegen verloren ... auch wenn keiner was von dem Antrag auf die andere Staatsangehörigkeit weiss.

Nebenbei: auch wenn du vor Monaten die einbürgerung unter  Hinnahme von Mehrstaatigkeit beantragt hättest, heisst das noch lange nicht, dass man das auch erlaubt hätte. DAs funktioniert bei Löndern, die aus ihrer eigenen Staatsangehörigkeit nicht entlassen. DAs ist bei dir offensichtlich nicht der Fall.

Du musst dich also für eine Staatsangehörigkiet entscheiden,

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von Alana am 04.09.2020 um 13:44:50

erne schrieb am 03.09.2020 um 13:58:00:
DAs funktioniert bei Löndern, die aus ihrer eigenen Staatsangehörigkeit nicht entlassen. DAs ist bei dir offensichtlich nicht der Fall.

Eine Beibehaltungserlaubnis kann man nicht nur dann erhalten, wenn das Heimatland nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt. Eine Beibehaltungserlaubnis kann man prinzipiell bei jeder anderen Staatsbürgerschaft erhalten, wenn man substantielle Gründe hat. Bei manchen Staatsbürgerschaften gibt es nur deshalb fast keine Beibehaltungserlaubnisse, weil der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit nicht zu wirklich substantiellen Nachteilen führt.


Lidija schrieb am 02.09.2020 um 00:17:53:
Worauf muss man achten, dass der Antrag auch genehmigt wird.

Einfach darauf, dass man nachweisbar erhebliche Gründe hat, beide Staatsangehörigkeiten zu besitzen. Diese Gründe muss man darlegen und es bestenfalls mit den entsprechenden Dokumenten belegen. In den Vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern vom 1.6.15 wird das so formuliert:


Zitat:
25.2.3.2 Vermeidung oder Beseitigung erheblicher Nachteile
Eine Beibehaltungsgenehmigung kann erteilt werden, wenn der Antragsteller den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anstrebt, um erhebliche Nachteile zu vermeiden oder zu beseitigen, die bei einer Einbürgerung die Hinnahme von Mehrstaatigkeit rechtfertigen würden, vergleiche § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und Nummer 12.1.2.5.1 und 12.1.2.5.2.

Unter den Nr. 12.1.2.5.1 und 12.1.2.5.2 in den Anwendungshinweisen wird näher ausgeführt, was solche erheblichen Nachteile sein können, die eine Beibehaltungserlaubnis rechtfertigen können.

Von den oben aufgeführten Gründen würde nichts eine Beibehaltung ermöglichen. Grund für die Annahme der ursprünglichen Staatsangehörigkeit: empfinde mich nicht als deutsch. Grund für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit: Vorzüge wie Reisen, die mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind. Das ist letztlich eine Mischung von Befindlichkeiten und Rosinenpickerei.

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von Lidija am 05.09.2020 um 01:12:44
Danke für die zahlreichen Antworten. Mein Ziel war es nicht hier jemanden zu verärgern, ich habe nur ehrlich geschrieben. Ich glaube, dass mir erst klar geworden ist, was ich getan habe und ich muss damit selber zurecht kommen. Ich habe verstanden, dass es so gut wie unmöglich ist eine Beibehaltungsgenehmigung zu erhalten (erhalten zwar viele Deutsche, die nach USA/Australien auswandern, bzw. wird diese auch ausgestellt), aber in meinem Fall wäre das eine "mangelnde Integration" - feste Verwurzelung kann ich nicht nachweisen, da ich erst seit 7 Jahren in Deutschlad lebe. Danke trotzdem für die zahlreichen Antworten!!

P.S. Man/Frau kann es sehen, wie man will , ich kenne nur Fälle, in denen die dt. Staatsbürgerschaft aufgrund der Vorzüge angenommen wurde, keine(r) fühlte sich "deutsch" und hat es deswegen getan.  ::)


Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von deerhunter am 05.09.2020 um 09:09:25

Lidija schrieb am 05.09.2020 um 01:12:44:
an/Frau kann es sehen, wie man will , ich kenne nur Fälle, in denen die dt. Staatsbürgerschaft aufgrund der Vorzüge angenommen wurde, keine(r) fühlte sich "deutsch" und hat es deswegen getan.



Und das ist dann das Problem der mangelnden Integration...oder man erlangt zu leicht die Deutsche Staatsangehörigkeit!

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von Lidija am 05.09.2020 um 11:14:19

deerhunter schrieb am 05.09.2020 um 09:09:25:
Und das ist dann das Problem der mangelnden Integration...oder man erlangt zu leicht die Deutsche Staatsangehörigkeit!


Weder noch. Ich persönlich fühle mich sehr wohl und integriert in die dt. Gesellschaft, aber deutsch ist etwas anderes und es wird sehr darauf beharrt keine Integrations- sondern gleich eine Assimiliationsleistung zu erreichen. Das ist in den USA gelungen (deswegen sind dort  auch doppelte Staatsbürgerschaften kein Problem). Hier ist man noch sehr weit davon entfernt, versucht es aber krampfhaft durch einen unüberlegten Ansatz zu erreichen. Parallel dazu entwerfen Heimatländer Gesetze und Regelungen, dass man "leicht wieder zurück kommt" - sprich, wenn es dir nicht mehr gefällt, kehre den Rücken und komme wieder "nach Hause". Eine stärkere Bindung gibt es nur durch die doppelte Staatsbürgerschaft. Wird vermutlich in der Zukunft auch die Regel sein, wenn man sich von konservativen, überholten Ansätzen verabschiedet hat.

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 05.09.2020 um 11:40:35

Lidija schrieb am 05.09.2020 um 11:14:19:
Weder noch. Ich persönlich fühle mich sehr wohl und integriert in die dt. Gesellschaft, aber deutsch ist etwas anderes und es wird sehr darauf beharrt keine Integrations- sondern gleich eine Assimiliationsleistung zu erreichen. Das ist in den USA gelungen (deswegen sind dort  auch doppelte Staatsbürgerschaften kein Problem). Hier ist man noch sehr weit davon entfernt, versucht es aber krampfhaft durch einen unüberlegten Ansatz zu erreichen. Parallel dazu entwerfen Heimatländer Gesetze und Regelungen, dass man "leicht wieder zurück kommt" - sprich, wenn es dir nicht mehr gefällt, kehre den Rücken und komme wieder "nach Hause". Eine stärkere Bindung gibt es nur durch die doppelte Staatsbürgerschaft. Wird vermutlich in der Zukunft auch die Regel sein, wenn man sich von konservativen, überholten Ansätzen verabschiedet hat.


Es ist dennoch so:

Wenn Du die alte Staatsangehörigkeit wieder zurück haben willst, beantragst und bekommst, verlierst Du die deutsche (automatisch).

Du musst vorher den Antrag auf Beibehaltung stellen und dann nicht mit einer Bindung, sondern handfesten wirtschaftlichen Gründen belegen, dass Du beide brauchst, sonst einen schweren Nachteil erlangst.

Die meisten Staaten haben Sonderregelungen für ehemalige Staatsangehörige, mit denen man einen Teil der Rechte bekommt oder behält, die "richtige" Staatsangehörige haben. Vielleicht reicht das ja erstmal, wenn die Belege für die Notwendigung einer doppelten Staatsangehörigkeit (noch) nicht reichen.

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von deerhunter am 05.09.2020 um 12:59:19

Lidija schrieb am 05.09.2020 um 11:14:19:
Eine stärkere Bindung gibt es nur durch die doppelte Staatsbürgerschaft. Wird vermutlich in der Zukunft auch die Regel sein, wenn man sich von konservativen, überholten Ansätzen verabschiedet hat. 


Mit Sicherheit nicht..warum soll man einem "Eingebürgertem" mehr Rechte geben, als einem "Ureinwohner". Das ist Rosinenpickerei!

Entscheiden aber andere

In den heutigen Zeiten und in deinem Fall wird es wohl eher nicht gelingen!

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von Lidija am 05.09.2020 um 13:25:29

deerhunter schrieb am 05.09.2020 um 12:59:19:
Mit Sicherheit nicht..warum soll man einem "Eingebürgertem" mehr Rechte geben, als einem "Ureinwohner".


"Ureinwohner" haben auch nur Bezug zu einem Land, das sind unterschiedliche Sachen. Man "diskriminiert" mit hunderten Ausnahmen bereits jetzt schon und nichts Schlimmes ist passiert. Ein Pass ist kein Zeichen für Integration und "Zwang" führt eher zur innerlichen Ablehnung. Damit ändert man nichts am Bezug des Eingebürgerten zur "neuen Heimat". Ich bleib´ dabei:  so etwas zu glauben ist albern und kindisch. :)

Ich fasse kurz zusammen: die Beibehaltungsgenehmigung kommt nur dann in Frage, wenn ich im Heimatland diskriminiert werde? Also bspw. es kommt zu einer Gesetzesänderung, dass Ausländer keine Immobilien besitzen dürfen und ich die Immobilie bereits erworben habe und somit enteignet werde?


Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von lottchen am 05.09.2020 um 13:36:02
Beispielsweise. Nur ist in diesem Fall dann das "Heimatland" Deutschland. Denn Du bist jetzt Deutsche und diese Staatsbürgerschaft willst Du ja nicht verlieren wenn Du die andere annimmst.

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 06.09.2020 um 11:44:07
Ja, Du müsstest nachweisen, dass Du die fremde Staatsangehörigkeit brauchst, weil Du sonst nicht erben, keine Immobilien besitzen oder Firmen besitzen darfst, weil Du sonst für jede Reise ein wochenlanges Visumverfahren durchmachen musst, aber oft kurzfristig reisen musst –

und ohne die fremde Staatsangehörigkeit jedes Jahr 25.000 Euro verlierst.

Dann muss Du noch nachweisen, dass Du die deutsche Staatsangehörigkeit brauchst, z.B. für Deinen Beamtenstatus, und Dir den Verlust wegen der fremden Einbürgerung nicht leisten kannst.

Du musst also irgendwelche "harten" Fakten nennen, irgendeine Verbundenheit oder innere Einstellung wird nach dem Gesetz nicht akzeptiert.

Es gibt tatsächlich den Widerspruch: Nach dem Gesetz ist die doppelte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung eine Ausnahme, die begründet werden muss. In der Realität ist es die Mehrheit.

Aber dieses Forum soll dafür gut sein, die Rechte zu erklären, Fragen zu beantworten. Es ist nicht der Sinn des Forums, die existierenden Gesetze zu beurteilen oder zu kritisieren. Übrigens sollten hier auch nicht Deine Wünsche oder Gefühle kommentiert werden. Aber nicht alle Regeln in Internet-Foren werden jederzeit zu 100 Prozent eingehalten, damit müssen wir wohl leben.

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von Lidija am 06.09.2020 um 12:47:58

reinhard schrieb am 06.09.2020 um 11:44:07:
Ja, Du müsstest nachweisen, dass Du die fremde Staatsangehörigkeit brauchst, weil Du sonst nicht erben, keine Immobilien besitzen oder Firmen besitzen darfst, weil Du sonst für jede Reise ein wochenlanges Visumverfahren durchmachen musst, aber oft kurzfristig reisen musst –

und ohne die fremde Staatsangehörigkeit jedes Jahr 25.000 Euro verlierst.

Dann muss Du noch nachweisen, dass Du die deutsche Staatsangehörigkeit brauchst, z.B. für Deinen Beamtenstatus, und Dir den Verlust wegen der fremden Einbürgerung nicht leisten kannst.

Du musst also irgendwelche "harten" Fakten nennen, irgendeine Verbundenheit oder innere Einstellung wird nach dem Gesetz nicht akzeptiert.

Es gibt tatsächlich den Widerspruch: Nach dem Gesetz ist die doppelte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung eine Ausnahme, die begründet werden muss. In der Realität ist es die Mehrheit.

Aber dieses Forum soll dafür gut sein, die Rechte zu erklären, Fragen zu beantworten. Es ist nicht der Sinn des Forums, die existierenden Gesetze zu beurteilen oder zu kritisieren. Übrigens sollten hier auch nicht Deine Wünsche oder Gefühle kommentiert werden. Aber nicht alle Regeln in Internet-Foren werden jederzeit zu 100 Prozent eingehalten, damit müssen wir wohl leben.


Vielen Dank für die sachlichen Antworten, nur so kann ich und eventuell auch andere interessierte Mitglieder die Regeln verstehen, die in Gesetzen verankert sind.

Zum Thema Gefühle: ich nehme es keinem übel meine "Überlegungen" auch auf dieser, eher weniger sachlichen Ebene zu kommentieren. Ich glaube, das ist normal...Im Forum sind ja zum Glück Menschen und keine Roboter unterwegs.  ;D


Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von erne am 06.09.2020 um 20:50:21

Lidija schrieb am 05.09.2020 um 11:14:19:
aber deutsch ist etwas anderes und es wird sehr darauf beharrt keine Integrations- sondern gleich eine Assimiliationsleistung zu erreichen. 


tatsächlich?
wie passt das zu Deiner Aussage, dass du nur Leute kennst, die sich  haben einbürgern lassen, ohne sich "deutsch" zu fühlen bzw, "deutsch sein zu wollen"


reinhard schrieb am 06.09.2020 um 11:44:07:
Ja, Du müsstest nachweisen, dass Du die fremde Staatsangehörigkeit brauchst, weil Du sonst nicht erben, keine Immobilien besitzen oder Firmen besitzen darfst, weil Du sonst für jede Reise ein wochenlanges Visumverfahren durchmachen musst, aber oft kurzfristig reisen musst –

und ohne die fremde Staatsangehörigkeit jedes Jahr 25.000 Euro verlierst.

das habe ich anders verstanden. Das sind alles Gründe für eine andere Staatsangehörigkeit, nicht eine einzige für die Beibehaltung der deutschen.
(das wären die Gründe für die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, aber der zug ist abgefahren ... und offenbar haben sie auch nicht gegriffen, sonst hätte die TS das schon geltend gemacht)


reinhard schrieb am 06.09.2020 um 11:44:07:
Nach dem Gesetz ist die doppelte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung eine Ausnahme, die begründet werden muss. In der Realität ist es die Mehrheit.


mit oder ohne Berücksinchtigung der Staaten, die nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen?
Wenn mit: natürlich, logisch und verständlich,
Wenn ohne: glaube ich nicht, dass es so ist


Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von Mick am 07.09.2020 um 08:34:41

erne schrieb am 06.09.2020 um 20:50:21:
mit oder ohne Berücksinchtigung der Staaten, die nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen?

Natürlich "mit". Steht ja auch als Ausnahme von der
grundsätzlichen Voraussetzung in § 12 StAG.

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von Lidija am 07.09.2020 um 18:57:22

erne schrieb am 06.09.2020 um 20:50:21:
tatsächlich?
wie passt das zu Deiner Aussage, dass du nur Leute kennst, die sich  haben einbürgern lassen, ohne sich "deutsch" zu fühlen bzw, "deutsch sein zu wollen"


Eine Staatsbürgerschaft wird durch Einbürgerung zum Glück nicht aufgrund von Laune oder Gefühlen und Emotionen vergeben. Es gibt Anforderungen, die zu erfüllen sind. Sich "Deutsch fühlen" war keine. Wäre mir neu bzw. musste ich zumindest nicht erbringen.  ::) ::) ::)

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von Mick am 07.09.2020 um 20:22:09
Das Pingpong zu dem Thema bitte per PN weiter führen. Danke!

Titel: Re: Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 21.09.2020 um 18:31:26
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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