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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Änderungen im Freizügigkeitsgesetz
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Beitrag begonnen von Bayraqiano am 28.08.2020 um 09:15:41

Titel: Änderungen im Freizügigkeitsgesetz
Beitrag von Bayraqiano am 28.08.2020 um 09:15:41
Der Gesetzgeber plant umfangreiche Änderungen im FreizügG. Unter anderem soll Art. 3 Abs. 2 RL 2004/38/EG nunmehr umfassend in nationales Recht umgesetzt, die Rückkehrerfreizügigkeit für Familienangehörige Deutscher kodifiziert und infolge des Brexit das Aufenthaltsrecht von "Alt-Briten" (vor dem 31.12.2020 eingewandert) geregelt werden.

Der Entwurf des BMI ist hier einsehbar: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/entwurf-gesetz-zur-aktuellen-anpassung-des-freizuegigkeitsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Titel: Re: Änderungen im Freizügigkeitsgesetz
Beitrag von Bayraqiano am 25.11.2020 um 11:50:54
Die Änderungen sind gestern in Kraft getreten. Auf die aktuelle Fassung des FreizügG/EU wird hingewiesen: https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/BJNR198600004.html.

Titel: Re: Änderungen im Freizügigkeitsgesetz
Beitrag von Gislain am 26.12.2020 um 11:13:56
Als deutscher Bürger fühle ich mich beim Familiennachzug (nach §3 FreizügG/EU) gegenüber Unionsbürger benachteiligt.
Was kann ich tun?

Titel: Re: Änderungen im Freizügigkeitsgesetz
Beitrag von reinhard am 26.12.2020 um 11:42:45

Gislain schrieb am 26.12.2020 um 11:13:56:
Was kann ich tun?


Unionsbürgerin wirst Du durch Umzug: Du musst in einem der 26 anderen Unionsländern wohnen und arbeiten.

Dann hast Du es mit dem Familiennachzug leichter, auf vielen anderen Gebieten natürlich schwerer.

Titel: Re: Änderungen im Freizügigkeitsgesetz
Beitrag von Petersburger am 26.12.2020 um 11:44:55

Gislain schrieb am 26.12.2020 um 11:13:56:
Was kann ich tun? 

Nichts.

Diese sogenannte "Inländerdiskriminierung" wurde bereits höchstrichterlich als nicht verfassungswidrig festgestellt.

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