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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wohnraum, Sicherung der Lebensunterhalts bei FZF zu Deutschen
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Beitrag begonnen von peopeo am 23.08.2020 um 10:06:46

Titel: Wohnraum, Sicherung der Lebensunterhalts bei FZF zu Deutschen
Beitrag von peopeo am 23.08.2020 um 10:06:46
Ich grüße euch
nachdem ich für einige Zeit stiller Leser war und das Forum durchstöbert und trotzdem keine passenden Antworten auf meine Fragen gefunden habe, melde ich mich nun zu Wort  :P
Konkret geht es um den Antrag auf ein Eheschließungsvisum meiner Verlobten. Ihr Kind soll auch mitkommen. Nach meiner Recherche müssten Deutsche keine Nachweise über ausreichenden Wohnraum sowie über Sicherung des Lebensunterhalts vorlegen.
Ich bin Freiberufler und wegen Corona sieht die Auftragslage derzeit sehr schlecht aus und ich befürchte, dass dies den Visumsantrag gefährden könnte.
Meine Frage ist: Gibts da Ausnahmen, wo die Behörde diese Nachweise trotzdem verlangen kann und darf? Mich hat das sehr gewundert, weil ich hier gelesen habe, dass auch wenn man von Hart IV lebt, darf man seine/n Verlobte/n trotzdem nach Deutschland holen. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an, sondern durch Einbürgerung. Macht es da vielleicht den Unterschied?
In meinem Freundeskreis kenne ich auch einen Freund (deutsch von Geburt an), der seinen Partner (Drittstaatler) geheiratet hat und auch bei ihm wurden diese Nachweise verlangt. Ich bin etwas verwirtt.
vielen Dank schon mal für eure Hilfe.  ;)

Titel: Re: Wohnraum, Sicherung der Lebensunterhalts bei FZF zu Deutschen
Beitrag von Bayraqiano am 23.08.2020 um 10:33:37

peopeo schrieb am 23.08.2020 um 10:06:46:
nachdem ich für einige Zeit stiller Leser war und das Forum durchstöbert und trotzdem keine passenden Antworten auf meine Fragen gefunden habe


Komisch, denn dieses Standardproblem tritt regelmäßig auf.

Insofern gilt, dass bei geplanter Eheschließung der Lebensunterhalt zwischen Einreise und Eheschließung gesichert sein muss. Nur dieser Zeitraum ist relevant. Danach kommt es bei Nachzug zu Deutschen nicht mehr auf die Sicherung des LU an.

Ein weiteres Thema wäre das ausländische Kind, dessen Lebensunterhalt muss gesichert sein, da es zu seiner ausländischen Mutter zieht und im Verhältnis Ausländer zu Ausländer keine Priviligierung besteht.

Titel: Re: Wohnraum, Sicherung der Lebensunterhalts bei FZF zu Deutschen
Beitrag von DerRalf am 23.08.2020 um 11:25:16
Also wenn du deine Verlobte im Ausland heiratest, ist Sicherung des LU für das Visum zur Familienzusammenführung irrelevant, da sie bereits mit einem Deutschen verheiratet ist.

Willst du deine Verlobte hier heiraten, dann muss der LU gesichert sein, da du oder deine Verlobte ja "Nein" sagen könnte beim Standesamt. Also ihr doch nicht heiratet.

Es spielt keine Rolle, dass du eingebürgert wurdest. Durch die Einbürgerung bist du "vollwertiger" Deutscher. Nicht wie in manchen anderen Ländern, wo du z.B. bestimmte Ämter nur bekleiden darfst, wenn du gebürtiger Staatsbürger bist. In Deutschland gibt es keine Staatsbürger erster und zweiter Klasse.

Für das Kind deiner Verlobten muss der LU auf jeden Fall gesichert sein.

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