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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthalterlaubnis nach &31 und Arbeitsunfähigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1597920057 Beitrag begonnen von simo am 20.08.2020 um 12:40:57 |
Titel: Aufenthalterlaubnis nach &31 und Arbeitsunfähigkeit Beitrag von simo am 20.08.2020 um 12:40:57
Hallo
Hat ein Ausländer der ein Aufenthalterlaubnis nach &31 hat Anspruch auf Bleiberecht obwohl er bekommt Hartz 4 da er Arbeitsunfähig ist ???wird sein Aufenthalterlaubnis weiter verlängert oder hat Anspruch auf Niederlassungserlaubnis weil er über 5jahre Aufenthalterlaubnis besitzt aber Sprachnachweis B1 hat er nicht wegen sein Krankheit kann er momentan leider nicht lernen. Vielen Dank |
Titel: Re: Aufenthalterlaubnis nach &31 und Arbeitsunfähigkeit Beitrag von erne am 24.08.2020 um 12:33:32 simo schrieb am 20.08.2020 um 12:40:57:
"Anspruch": nein ... dafür müsste er seinen Lebensunterhalt selber sichern können simo schrieb am 20.08.2020 um 12:40:57:
auch hier nein, da der LU nicht gesichert ist. |
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