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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthalterlaubnis nach &31 und Arbeitsunfähigkeit
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Beitrag begonnen von simo am 20.08.2020 um 12:40:57

Titel: Aufenthalterlaubnis nach &31 und Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von simo am 20.08.2020 um 12:40:57
Hallo
Hat ein Ausländer der  ein Aufenthalterlaubnis nach &31 hat Anspruch auf  Bleiberecht obwohl er bekommt Hartz 4 da er Arbeitsunfähig ist ???wird sein Aufenthalterlaubnis weiter verlängert oder hat Anspruch auf Niederlassungserlaubnis weil er über 5jahre Aufenthalterlaubnis besitzt aber Sprachnachweis B1 hat er nicht wegen sein Krankheit  kann er momentan leider nicht lernen.
Vielen Dank

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis nach &31 und Arbeitsunfähigkeit
Beitrag von erne am 24.08.2020 um 12:33:32

simo schrieb am 20.08.2020 um 12:40:57:
&31 hat Anspruch aufBleiberecht obwohl er bekommt Hartz 4 

"Anspruch": nein ... dafür müsste er seinen Lebensunterhalt selber sichern können


simo schrieb am 20.08.2020 um 12:40:57:
hat Anspruch auf Niederlassungserlaubnis weil er über 5jahre Aufenthalterlaubnis besitzt


auch hier nein, da der LU nicht gesichert ist.

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