i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Ausweisungfrist verkürzen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1597780028

Beitrag begonnen von Alina 85 am 18.08.2020 um 21:47:08

Titel: Ausweisungfrist verkürzen
Beitrag von Alina 85 am 18.08.2020 um 21:47:08
Hallo ,

Ich muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde stellen um  die Frist zu verkürzen ?!
Ich weiß aber nicht genau wie und was ich schreiben soll oder ob ich die Angelegenheit an einen Anwalt weitergeben soll?
Ich bin echt verzweifelt da ich alleine mit 2 Kindern leben u d arbeiten muss.
Ich hoffe auf eure Hilfe.
Lg  :

Titel: Re: Ausweisungfrist verkürzen
Beitrag von reinhard am 18.08.2020 um 21:49:42
Dazu solltest Du zunächst mal schreiben, worum es geht.

Für eine Neubefristung muss ja irgendwas passiert sein, was Du als Begründung schreiben kannst.

Fang am besten vorne an: Was hast Du getan, wann wurdest Du verurteilt? Oder fragst Du nicht für Dich, sondern für Dein Kind?

Titel: Re: Ausweisungfrist verkürzen
Beitrag von Alina 85 am 18.08.2020 um 22:00:04
Hi,

Es geht um meinen Ehemann , er hat eine Straftat begangen (BTM) die er auch komplett verbüßt hat und trotzdem wurde er aus dem Schengenraum ausgewiesen nach einem Vergleich für 3 Jahre ( Beginn der Frist  28.01.2019).
Ich schaffe es gerade so alles hier alleine ( Beruf, Schule und Corona wo ich zum Teil keine Betreuung für die Kinder( 10 und 7 Jahre) habe.
Möchte auch endlich anfangen zu lebe, wir werden mit bestraft obwohl wir nichts falsch gemacht haben und mein Mann hat seine Strafe auch schon hinter sich.
Entschuldigung bin echt durcheinander.

Titel: Re: Ausweisungfrist verkürzen
Beitrag von reinhard am 19.08.2020 um 12:08:49
Das heißt, bei der Festlegung der Frist (2019 bis 2022) wusste das Gericht, dass er Frau und Kinder hat. Das ist bereits berücksichtigt worden, er hat wohl auch nichts gegen die Ausweisung und die Frist unternommen.

Er kann jetzt die Neu-Befristung beantragen. Das einzig Neue scheint die Pandemie zu sein. Er müsste dann begründen, welche besonderen Probleme Du als Alleinerziehende in Zeiten der Pandemie hast und warum seine Unterstützung erforderlich ist.

Und: Ja, wenn jemand eine Straftat begeht und bestraft wird, leidet seine Familie auch darunter. Das ist allerdings immer so und kann nicht als Begründung genannt werden, weil das eben für alle gilt. Das hat der Gesetzgeber so vorgegeben, auch um die Allgemeinheit vor einem Straftäter zu schützen, der mit Drogen gehandelt hat. Ausländer werden in gewissen Rahmen doppelt bestraft (Haftstrafe und Ausweisung). Allerdings: Wäre er kein Familienvater, wäre die Frist vermutlich viel länger ausgefallen.

Er kann es einfach versuchen, Adresse ist die Ausländerbehörde, die für die Ausweisung zuständig war und ist.

Titel: Re: Ausweisungfrist verkürzen
Beitrag von Alina 85 am 19.08.2020 um 21:19:07
Doch er hatte vorher eine Ausweisung von 6 Jahren erhalten , dagegen sind wir vorgegangen und haben ein Vergleich von 6 auf 3 Jahre vor Gericht beschlossen.

Ich werde einfach mal der Ausländerbehörde schreiben denn es ist wirklich schwieriger für mich mit den Kinder geworden....Und  wenn die Schulen wieder schließen, hab ich keine Betreuung für meine Kinder, da ich arbeiten muss .

Ich hoffe es klappt....

Titel: Re: Ausweisungfrist verkürzen
Beitrag von reinhard am 19.08.2020 um 22:17:00

Alina 85 schrieb am 19.08.2020 um 21:19:07:
Doch er hatte vorher eine Ausweisung von 6 Jahren erhalten , dagegen sind wir vorgegangen und haben ein Vergleich von 6 auf 3 Jahre vor Gericht beschlossen.


Dann wird es klarer. Drei Jahre sind also schon der Kompromiss.

Deswegen schrieb ich, Du solltest lieber erstmal schildern, worum es geht. Sonst sind die Antworten wenig präzise, sondern halb geraten.




Zitat:
Ich werde einfach mal der Ausländerbehörde schreiben denn es ist wirklich schwieriger für mich mit den Kinder geworden....Und  wenn die Schulen wieder schließen, hab ich keine Betreuung für meine Kinder, da ich arbeiten muss .



Das hat aber keine Auswirkungen. Er hat ja eine Sperre, nur er kann den Antrag stellen. Oder hast Du eine Vollmacht?

Aber falls die Ausländerbehörde Dir antwortet, hast Du schon mal einen Anhaltspunkt, ob es eine Chance gibt.

Er muss sich schon mal darauf einstellen, dass vor einer Wieder-Einreise 2022 (oder früher?) ein Drogentest gefordert werden könnte.


Titel: Re: Ausweisungfrist verkürzen
Beitrag von Alina 85 am 23.08.2020 um 20:53:33
Ich habe bis jetzt keine Vollmacht...

Hab jetzt den Brief abgeschickt und hoffe auf eine schnelle Antwort!

Er selber hat noch nie Drogen konsumiert.


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.