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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Asyl abgelehnt, wie weiter?
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Beitrag begonnen von traute am 07.08.2020 um 07:26:10

Titel: Asyl abgelehnt, wie weiter?
Beitrag von traute am 07.08.2020 um 07:26:10
Eine eritreische alleinerziehende Mutter hat weder die Flüchtlingseigenschaft noch subsidiären Schutz bekommen. Sie sollte nach Italien abgeschoben werden, wurde dann schwanger. Sie hat eine Aufenthaltsgestattung erhalten. Ihr in DE 2019 geborenes Kind erhielt vom Kindesvater abgeleiteten Flüchtlingsschutz nach § 25. Ein Klageverfahren der Mutter ist anhängig. Muß sie weiterhin mit Abschiebung rechnen? Welche Möglichkeiten hat sie?

Titel: Re: Asyl abgelehnt, wie weiter?
Beitrag von reinhard am 07.08.2020 um 11:11:46
Warum geht sie nicht zu einer Beratungsstelle?

Sie kann keinen Flüchtlingsschutz von ihren Kind ableiten, da das Kind selbst nur einen abgeleiteten Flüchtlingsschutz hat. Einmal geht das, doppelt nicht.

Aufenthaltstitel für das Kind beantragen. Dann einen Aufenthaltstitel für sich selbst beantragen. Nein, wenn das Kind hier einen Aufenthaltstitel hat, kann sie nicht abgeschoben werden.

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