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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung bei EU + Nicht-EU Staatsbürgerschaft
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Beitrag begonnen von fornox am 06.08.2020 um 16:20:20

Titel: Einbürgerung bei EU + Nicht-EU Staatsbürgerschaft
Beitrag von fornox am 06.08.2020 um 16:20:20
Guten Tag,
ich wohne seit 10 Jahren in Deutschland und beabsichtige mich einzubürgern. Nun ist es so, dass ich wegen meiner Abstammung sowohl die rumänische als auch die moldauische Staatsbürgerschaften besitze. (EU und nicht-EU). Beim Beratungsgespräch ich wurde aufgefordert meinen Reisepass nachzuweisen  (ich habe den rumänischen gezeigt, einen moldauischen habe ich gar nicht) und eigentlich nichts mehr. Nun ist es mir unklar, ob ich die moldauische Staatsbürgerschaft abgeben muss. Ich habe die Gesetzlage durchgeblättert:

§ 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er

4.
seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert


Ok, aber nun:

§ 12
2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.


Mich betrifft beides. Die Frau von der Staatsangehörigkeitsbehörde wusste nicht viel und ich habe mangels moldauischer Unterlagen nicht nachgefragt. Habt ihr Erfahrungen mit so einem Fall? Danke schön.

Titel: Re: Einbürgerung bei EU + Nicht-EU Staatsbürgerschaft
Beitrag von reinhard am 06.08.2020 um 17:47:54
Die Staatsangehörigkeit von Rumänien darfst Du behalten, die von Moldau nicht.

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