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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE
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Beitrag begonnen von Mala_Iva am 03.08.2020 um 14:32:20

Titel: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE
Beitrag von Mala_Iva am 03.08.2020 um 14:32:20
Hallo Ehemann hat eine NE nach § 19a Abs 6 S. 3 - Ehefrau einen eAT nach § 30 -

wann hat die Ehefrau Anspruch auf eine NE und wann die Kinder? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

DANKE

Titel: Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE
Beitrag von erne am 03.08.2020 um 14:59:43
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html


Zitat:
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn

1.
    er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,


Voraussetzungen stehen auch drin

Titel: Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE
Beitrag von Mala_Iva am 03.08.2020 um 15:03:05
Danke! Also haben die Familienmitglieder nicht irgendwie einen "Sonderstatus" wie der BLAUE KARTE Inhaber selbst: Die Erteilung für die Family da gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen?


Titel: Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE
Beitrag von T.P.2013 am 03.08.2020 um 21:26:13

Mala_Iva schrieb am 03.08.2020 um 14:32:20:
Hallo Ehemann hat eine NE nach § 19a Abs 6 S. 3


Abgesehen davon, dass der §19a AufenthG nur 5 Absätze beinhaltet - ich kann mir nicht vorstellen, dass sich auf dieser Rechtgrundlage eine NE begründet.

Magst Du Deine Abgaben bitte einmal überprüfen?

Titel: Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE
Beitrag von Bayraqiano am 03.08.2020 um 21:38:06
Doch das passt schon. Gemeint ist § 19a Abs. 6 in der bis zum 01.03.2020 geltenden Fassung, nunmehr § 18c Abs. 2 AufenthG.

Für die Familienangehörigen gibt es dennoch keine Priviligierung. Für die Ehefrau gilt § 9, für die Kinder § 35 AufenthG.

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