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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1596457940 Beitrag begonnen von Mala_Iva am 03.08.2020 um 14:32:20 |
Titel: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE Beitrag von Mala_Iva am 03.08.2020 um 14:32:20
Hallo Ehemann hat eine NE nach § 19a Abs 6 S. 3 - Ehefrau einen eAT nach § 30 -
wann hat die Ehefrau Anspruch auf eine NE und wann die Kinder? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? DANKE |
Titel: Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE Beitrag von erne am 03.08.2020 um 14:59:43
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html
Zitat:
Voraussetzungen stehen auch drin |
Titel: Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE Beitrag von Mala_Iva am 03.08.2020 um 15:03:05
Danke! Also haben die Familienmitglieder nicht irgendwie einen "Sonderstatus" wie der BLAUE KARTE Inhaber selbst: Die Erteilung für die Family da gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen?
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Titel: Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE Beitrag von T.P.2013 am 03.08.2020 um 21:26:13 Mala_Iva schrieb am 03.08.2020 um 14:32:20:
Abgesehen davon, dass der §19a AufenthG nur 5 Absätze beinhaltet - ich kann mir nicht vorstellen, dass sich auf dieser Rechtgrundlage eine NE begründet. Magst Du Deine Abgaben bitte einmal überprüfen? |
Titel: Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE Beitrag von Bayraqiano am 03.08.2020 um 21:38:06
Doch das passt schon. Gemeint ist § 19a Abs. 6 in der bis zum 01.03.2020 geltenden Fassung, nunmehr § 18c Abs. 2 AufenthG.
Für die Familienangehörigen gibt es dennoch keine Priviligierung. Für die Ehefrau gilt § 9, für die Kinder § 35 AufenthG. |
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