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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Möglichkeit der Doppelte Staatsbürgerschaft nach § 12 StAG Abs. 1 Nr 5
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Beitrag begonnen von Onur81 am 26.07.2020 um 15:38:53

Titel: Möglichkeit der Doppelte Staatsbürgerschaft nach § 12 StAG Abs. 1 Nr 5
Beitrag von Onur81 am 26.07.2020 um 15:38:53
Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Bekannte von mir, die von Beruf eine Rechtsanwältin in der Türkei ist und die Voraussetzungen zur Stellung einen Staatsbürgerschaftsantrag in Deutschland bereits erfüllt, möchte erfahren, ob für sie die Möglichkeit besteht, ihre Türkische Staatsbürgerschaft nach § 12 StAG Abs. 1 Nr 5 zu behalten, wenn sie auch Deutsche Staatsbürgerin werden würde.

In der Türkei dürfen nur die Türkische Staatsbürger diesen Beruf üben, von daher erhebliche wirtschaftliche Nachteile infolge der Verlust ihres Berufs für sie entstehen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Titel: Re: Möglichkeit der Doppelte Staatsbürgerschaft nach § 12 StAG Abs. 1 Nr 5
Beitrag von reinhard am 26.07.2020 um 15:51:57
Wenn sie Rechtsanwältin ist, wird sie diese Möglichkeit ja schon gefunden haben.

Jetzt muss sie die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile belegen.

Und: Ja, die Möglichkeit besteht.

Titel: Re: Möglichkeit der Doppelte Staatsbürgerschaft nach § 12 StAG Abs. 1 Nr 5
Beitrag von Thalia12 am 11.08.2020 um 20:37:54
Als türkische Staatsbürgerin ist eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit in fast 99 % der Fälle ausgeschlossen, ausser es handelt sich um anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge aus der Türkei mit blauem Reisepass.

Die Einbürgerungsbehörde wird mit dem Argument der blauen Karte (Mavi Kart) kommen. Verliert ein türkischer Staatsbürger im Einbürgerungsverfahren die türkische Staatsbürgerschaft, kann er sich die Mavi Kart beim Konsulat ausstellen lassen. Diese erlaubt so ziemlich sämtliche Rechte, als wäre man noch im Besitz des türkischen Passes, ausser dem Wahlrecht in der Türkei.

Sie müsste somit nachweisen, dass sie auch mit dieser Mavi Kart die anwaltliche Zulassung in der Türkei nicht betreiben kann, was ziemlich schwierig sein dürfte.

Liebe Grüsse

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