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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltsrecht für Gambier?
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Beitrag begonnen von traute am 26.07.2020 um 11:46:28

Titel: Aufenthaltsrecht für Gambier?
Beitrag von traute am 26.07.2020 um 11:46:28
Folgendes Problem: Paar aus Gambia (nur traditionell vh.) hat Asyl in DE 2015 beantragt und 2 gemeinsame Kinder in DE bekommen. 2018 Trennung. Mutter verweigert Umgang und behauptet, er habe kein Sorgerecht. Es steht als Vater in der Geburtsbescheinigung und hat eine Duldung. Welchen Aufenthaltsstatus die Mutter hat, ist unbekannt. Kann der Vater ein Aufenthaltsrecht über die Kinder herleiten? Wenn ja, was muß er tun?

Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Gambier?
Beitrag von reinhard am 26.07.2020 um 11:51:44
Er sollte zunächst mal zu einer Beratungsstelle gehen.

Vermutlich muss er zuerst belegen, dass er sich bemüht, Unterhalt zu bezahlen. Und er braucht eine Stellungnahme vom Jugendamt über seine Rolle.

Alles andere ist von den noch fehlenden Informationen abhängig. Am besten klärt er auch, welchen Aufenthaltsstatus die Kinder haben.

"Traditionell verheiratet" heißt auf Deutsch "ledig".

Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Gambier?
Beitrag von ninnschen am 27.07.2020 um 06:28:35
Er könnte nur etwas von den Kindern ableiten, wenn er die Vaterschaft anerkannt und die gemeinsame Sorge erklärt hat UND dann muss es auch eine familiäre Gemeinschaft zwischen ihm und den Kindern geben. Da sie nicht zusammen wohnen muss er beweisen, dass er Teil am Leben und an der Erziehung der Kinder hat. Das ist zumeist nicht nur alle 14 Tage für ne Stunde sehen.

Dann kommt es noch drauf an, was die Kinder für einen Status haben, ggf. muss er auch ein Visumverfahren betreiben, wenn er eine AE bekommen könnte.

Wenn er meint, dass die Mutter ihm den Umgang verbietet, der ihm zu stünde (wenn er die Vaterschaft anerkannt und Sorge erklärt hat), dann muss er den Umgang einklagen.

Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Gambier?
Beitrag von Muenchner am 30.07.2020 um 09:37:07

traute schrieb am 26.07.2020 um 11:46:28:
Kann der Vater ein Aufenthaltsrecht über die Kinder herleiten? Wenn ja, was muß er tun?


das klingt so als ginge es nur um das Bleiberecht. Für das Kind hat er sich bisher offenbar nicht interessiert, liege ich da richtig?

Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Gambier?
Beitrag von traute am 21.08.2020 um 08:57:32
Inzwischen ist das Jugendamt eingeschaltet, und der Vater hat wieder Kontakt zu seinen Kindern.

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