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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
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Beitrag begonnen von helfer_chaali am 24.07.2020 um 14:55:10

Titel: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von helfer_chaali am 24.07.2020 um 14:55:10
Moin,

genau das gleiche wie Jakomos Beitrag

Vater: deutscher und lebt in Deutschland
Mutter : marokkanerin und lebt in Marokko

Sind verheiratet
kind Juni 2020 geboren

Vater hat die Famillienzusammenfühung "abgebrochen" und will von den Beiden nichts mehr wissen.
Vater hat Antrag auf Scheidung über Anwalt beantragt.

Kann die Mutter alleine (ohne Zustimmung des Kindesvaters) den deutschen Pass für das Kind in der Botschaft beantragen ?
Kann sie eine Nationales Visum beantragen ?

Laut marokkanisches gesetz hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.


Zitat:
Es geht um eine andere Person: eigenes Thema. (Moderation)

Titel: Re: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von reinhard am 24.07.2020 um 22:37:16
Wenn die Mutter alleiniges Sorgerecht hat, kann sie alleine den Pass beantragen.

Wenn das Kind deutsch ist, kann sie die FZF zum Kind beantragen (Visumantrag) und gemeinsam mit dem Kind nach Deutschland umziehen. Sie muss im Visumantrag angeben, wohin nach Deutschland sie ziehen will, weil die dortige Ausländerbehörde für die Zustimmung zum Visum zuständig ist.

In Deutschland könnte der Vater dann seine Rechte verlangen oder einklagen, wäre aber auch unterhaltspflichtig. Sie sollte sich hier also eine Beratungsstelle suchen, um ihre Rechte zu kennen.

Titel: Re: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von helfer_chaali am 25.07.2020 um 10:41:13
Vielen Dank für die Antwort.

Die Frau hat gestern einen Anruf vom Konsulat in Rabat bekommen und sie soll am Montag vorbeikommen.
Mal sehen was passiert und ich werde berichten.

Danke

Titel: Re: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von helfer_chaali am 18.08.2020 um 10:09:16
Moin,
die Frau hat´s erst jetzt geschafft nach Rabat zu fahren.
Sie soll ein Gerichtsbescheid wegen dem Alleinigen Sorgerecht mitbringen.
Sie kümmert sich gerade, andererseits habe ich eine Frage:
Muss sie den Beweis für das alleinige Sorgerecht haben ?

was haltet Ihr davon ?

1-die bloße Beantragung eines Ausweisdokumentes ist eine reine Formalie ohne weitreichende Folgen für das Kind und somit eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Dies kann damit der Elternteil, welcher das Kind hauptsächlich betreut auch bei gemeinsamen Sorgerecht alleine und ohne Einverständnis erledigen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 163).

2-auch aus der vom Bundesinnenministerium erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV). Unter Ziffer 6.1.3.4. heißt es dort, dass der Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält den Pass beantragen darf. Ein Einverständnis des anderen Elternteils muss nicht nachgewiesen werden

Titel: Re: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von Saxonicus am 18.08.2020 um 11:20:18

helfer_chaali schrieb am 18.08.2020 um 10:09:16:
Muss sie den Beweis für das alleinige Sorgerecht haben ?

Das spielt bei der Beschaffung des Passes für das (deutsche) Kind überhaupt keine Rolle und ändert auch nichts am Recht zusammen mit dem Kind nach Deutschland einzureisen.

Titel: Re: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von reinhard am 18.08.2020 um 13:06:14
Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, will die Botschaft auch zwei Unterschriften unter dem Passantrag.

Insofern soll die Mutter nachweisen, dass sie das alleinige Sorgerecht hat.

Hintergrund ist, dass manchmal ein Eltern teil versucht, dem anderen Elternteil das Kind zu entziehen. Die Botschaft möchte das nicht unterstützen und fragt deshalb nach.

Titel: Re: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von Alana am 18.08.2020 um 16:39:55
Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, haben nach deutschem Recht auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dann kann nicht ein Elternteil alleine entscheiden, das Kind in ein anderes Land zu verbringen (auch wenn das Kind die Staatsangehörigkeit dieses anderen Landes hat). Bei Uneinigkeit der Eltern müsste dann im Zweifel das Gericht entscheiden, welches Elternteil sich durchsetzt. Weil der Vater in Deutschland lebt und das Kind noch so klein ist, dass man es nicht aus seinem sozialen Umfeld rausnimmt, dürfte es aber kein Problem sein, sich vor Gericht durchzusetzen.

Wenn die Mutter alles, was konkret mit der Verlagerung des Lebensmittelpunkts nach Deutschland zusammenhängt, jetzt alleine durchziehen will, muss das alleinige Sorgerecht (oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht) nachgewiesen werden. Dabei ist natürlich wichtig, was hier stimmt:


helfer_chaali schrieb am 24.07.2020 um 14:55:10:
Laut marokkanisches gesetz hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.



helfer_chaali schrieb am 18.08.2020 um 10:09:16:
Sie soll ein Gerichtsbescheid wegen dem Alleinigen Sorgerecht mitbringen.


Alleiniges Sorgerecht per marrokanischem Gesetz, obwohl es sich um ein eheliches Kind handelt, oder doch eine Sorgerechtentscheidung durch ein marrokanisches Gericht?

Titel: Re: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von helfer_chaali am 19.08.2020 um 09:31:49
Vielen dank für eure Artworten.
Die Kindesmutter hat jetzt beim Gericht das alleinige Sorgerecht beantragt um auch für die Zukunft keinen Stress zu haben.
Das Gericht hat auch neulich den Auszug des Familienbuchs "erlaubt", weil der Kindesvater diesen nicht zustimmen wollte.

Info: die Kindesmutter erhält in Marokko automatisch das alleinige Sorgerecht NACH der Scheidung. Bis dahin haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht.

Titel: Re: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von Widukind am 29.08.2020 um 09:31:19
Was ist, wenn beide nicht verheiratet sind? Kann Sie als Mutter eines deutschen Kindes ebenfalls nach D einreisen?

Titel: Re: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von Saxonicus am 29.08.2020 um 10:52:49

Widukind schrieb am 29.08.2020 um 09:31:19:
Kann Sie als Mutter eines deutschen Kindes ebenfalls nach D einreisen? 

Dazu müsste erst einmal eine Vaterschaftsanerkennung des
deutschen Erzeugers vorliegen.

Dann kann sie als Sorgeberechtigte für ein deutsches Kind,
zusammen mit dem Kind, auch in Deutschland leben.

Titel: Re: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von namaskaram am 30.08.2020 um 11:28:03
Da sie verheiratet sind und die Scheidung noch nicht durch ist, müsste doch auf jeden Fall der Ehemann als rechtlicher Vater gelten, oder?

Titel: Re: Marokkanisches Kind, deutsche Staatsangehörigkeit
Beitrag von reinhard am 30.08.2020 um 12:38:19

Widukind schrieb am 29.08.2020 um 09:31:19:
Was ist, wenn beide nicht verheiratet sind? Kann Sie als Mutter eines deutschen Kindes ebenfalls nach D einreisen?


Sie sind verheiratet.



namaskaram schrieb am 30.08.2020 um 11:28:03:
Da sie verheiratet sind und die Scheidung noch nicht durch ist, müsste doch auf jeden Fall der Ehemann als rechtlicher Vater gelten, oder?


Genau. Es braucht keine Vaterschaftsanerkennung, er ist der Vater. Es kann allerdings Verzögerungen geben, wenn er nicht kooperiert, weil er das Verfahren zur Pass-Beantragung und Visum-Beantragung nicht unterstützen will. Sie muss auch an den Wachleuten und Ortskräften vorbei, die bei untypischen Fällen manchmal überfordert sind und falsche Auskünfte ("das geht nicht") geben.

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