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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
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Beitrag begonnen von Doug am 23.07.2020 um 13:46:58

Titel: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von Doug am 23.07.2020 um 13:46:58
Moin,

bei einer Beratung zu dem Antrag auf Einbürgerung (nach § 9 StAG) hat die Beamtin eine 36 Rentenversicherungsmonate verlangt. Da wir die meiste Zeit hier Stipendien erhalten haben, stehen uns die 36 Monate noch nicht zur Verfügung. Ich möchte die Einbürgerung aus einer Reihe von Gründen ohnehin beschleunigen, und ich habe mich gefragt, ob es sinnvoll wäre, zu fragen, ob ich den Äquivalent der verbleibenden Monate freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen kann.
Hatte oder kennt jemand eine ähnliche Situation oder hat jemand Vorschläge?
Ich frage hier, da die Behörde (wegen der Pandemie) nur für Notfälle erreichbar ist, aber ich möchte mich darauf vorbereiten, dieses Thema zu beschleunigen, wenn die Bürozeiten wieder normal sind.

Viele Dank,
Doug

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von T.P.2013 am 24.07.2020 um 03:38:49

Doug schrieb am 23.07.2020 um 13:46:58:
ob ich den Äquivalent der verbleibenden Monate freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen kann.


Hallo,

das ist zulässig und keinesfalls ungewöhnlich.
Auch durch freiwillige Zahlungen entsteht der entsprechende Anspruch.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von Doug am 24.07.2020 um 11:31:24

T.P.2013 schrieb am 24.07.2020 um 03:38:49:
Hallo,

das ist zulässig und keinesfalls ungewöhnlich.
Auch durch freiwillige Zahlungen entsteht der entsprechende Anspruch.

Gruß


Vielen Dank!
Ich habe gerade da angerufen und leider ist es für mich keine Möglichkeit. Ich muss dann länger warten.

Grüße,
doug

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von T.P.2013 am 25.07.2020 um 05:17:21
Hat man Dir begründet, weshalb es nicht möglich sein soll, um damit die an eine bestimmten Anzahl von Rentenbeitrags-Einzahlungen geknüpfte entsprechende Vorsorge für das Alter zu gewährleisten?

Ich kenne keine gesetzliche Grundlage für diese Behauptung.

Und auch keine logische - denn welchen Unterschied macht es, wenn du den verbindlichen Anspruch innerhalb von 10 Tagen einmal schlagartig oder innerhalb von 10 Montanen im 1-Monatsabstand herbeiführst?

Ich kann mir nur vorstellen, dass am Telefon ein sogenanntes Missverständnis entstanden sein könnte. Ich plädiere daher immer für schriftliche Kommunikation zu solchen Anliegen, zumindest aber per E-Mail.

Ich würde diese, fernmündlich durch wen auch immer erteilte Auskunft, so sie so erteilt wurde, nicht hinnehmen.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von erne am 27.07.2020 um 17:11:57

T.P.2013 schrieb am 25.07.2020 um 05:17:21:
Ich kenne keine gesetzliche Grundlage für diese Behauptung.


freiwillige Rentenzahlungen können nur die machen, die nicht bereits Pflichtbeiteräge leisten.
Wenn ich richtig verstanen habe, ist der TS Arbeitnehmenr und damit leistet er bereits Pflichtbeiträge.
Man kann  für die zurückliegenden Monate im vergangenen Jahr, in denen keine Pflichbeiträge geleistet wurden, nachzahlen, aber nur bis zum 31 März. Vorbei

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von T.P.2013 am 28.07.2020 um 02:35:45
So wie ich es verstanden habe, ist er Student,
Zitat: "Da wir die meiste Zeit hier Stipendien erhalten haben..."

Es ist aber korrekt, dass die Möglichkeit davon abhängt, ob er aktuell(!) Arbeitnehmer ist, so wie ich es verstehe.

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von erne am 28.07.2020 um 08:34:50
Was ich nicht verstehe ist die Forderung nach den Rentenbeiträgen.
Ich wüsste nicht, dass das eine Voraussetzung ist.

Das einzige was sie zeigen würden, wenn es Pflichtbeiträge sind, ist, dass der AST mehr als 3 Jahre einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgegengen ist und damit wohl imstande ist "sich und Angehörige zu ernhähren". (freiwillige Beitragsleistungen zeigen dann wieder nicht, wie lange er gearbeitet hat)

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von T.P.2013 am 29.07.2020 um 17:53:50

erne schrieb am 28.07.2020 um 08:34:50:
Was ich nicht verstehe ist die Forderung nach den Rentenbeiträgen.
Ich wüsste nicht, dass das eine Voraussetzung ist.


Läuft bei vielen EBHen unter "Unterhaltsfähigkeit", Bereich "ausreichende soziale Absicherung für das Alter" mit unterschiedlichen Forderungen bzgl. Höhe der erworbenen Ansprüche.

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von erne am 30.07.2020 um 01:09:24

T.P.2013 schrieb am 29.07.2020 um 17:53:50:
Läuft bei vielen EBHen unter "Unterhaltsfähigkeit",


klar


T.P.2013 schrieb am 29.07.2020 um 17:53:50:
Bereich "ausreichende soziale Absicherung für das Alter" mit unterschiedlichen Forderungen bzgl. Höhe der erworbenen Ansprüche.


und das bei "Studenten" (nach Deiner Lesart dieses Sachverhalts hier) bzw. jungen Akademikern in den ersten Monaten ihres Erwerbslebens (meine Lesart) ???
Aus meiner Sicht entbehrt es jeglicher Grundlage in diesem Alter.
Demnach dürften Minderjährige nie eingebürgert werden ... keiner wird entsprechende Rentenanspüche haben.
--> Willkür

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von T.P.2013 am 31.07.2020 um 23:32:16
Ich habe Dir einfach Deine Frage beantwortet, völlig ohne jede Wertung von meiner Seite.
Dass das nunmal so ist, wie von mir geschildert, lässt sich auf diversen Webseiten unterschiedlicher EBHen nachlesen.
Die Bewertung und Haltbarkeit in konkreten Einzelfällen überlasse ich dann den Verwaltungsgerichten.

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von Ralf am 04.08.2020 um 12:46:53
Zum Thema Altersvorsorge habe ich vor Jahren mal dieses hier geschrieben:

https://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von Mogwai am 10.08.2020 um 18:38:37
Ich bin hier geboren und aufgewachsen, und müsste 5 Jahre Rentenversicherung nachweisen. Von 3 Jahren habe ich noch nicht gehört.

Edit: Eben auf Ralf's Link gewesen. Ich falle wohl unter §8. Vielleicht liege ich dann falsch.

Titel: Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Beitrag von Thalia12 am 11.08.2020 um 20:33:03
Die Einbürgerung nach 9 StAG (Ermessenseinbürgerung) setzt eine ausreichende Altersvorsorge voraus, bei Arbeitnehmern wird diese durch den Rentenversicherungsverlauf nachgewiesen.

36 Beitragsmonate sind tatsächlich nicht gesetzlich vorgeschrieben, diese Regelung findet jedoch analog zu der Erteilung der AE nach dem deutschen Ehegatten aus 28 AufenthG statt, sodass man bei der Ehegatteneinbürgerung nach 9 StAG sich an diese Beitragsmonate hält.

Bei einer Einbürgerung nach 8 StAG werden in der Regel 60 Beitragsmonate gefordert, analog zur Erteilung von Niederlassungserlaubnissen nach dem AufenthG.

Liebe Grüsse

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