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Beitrag begonnen von Shana0117 am 23.07.2020 um 12:23:54

Titel: Job kündigen und Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Shana0117 am 23.07.2020 um 12:23:54
Hallo,

Mein Freund ist Inder, hat in Deutschland studiert und am 01.10.19 seinen ersten Job im MINT Bereich angefangen und hat eine Bluecard. Der Plan ist, nach 21 Monaten (also im Juli 2021) die Niederlassungserlaubnis zu beantragen (B1 ist kein Problem). Nun würde ich im Oktober 2021 vermutlich in einer weit entfernten Stadt ein Masterstudium beginnen und daher möchten wir beide dann dort hin ziehen. Leider hat sein Arbeitsvertrag eine sehr unflexible Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Um wenigstens Ende Dezember aufhören zu können (und nicht noch bis Ende März dort arbeiten zu müssen) müsste die Kündigung also spätestens zum 30.09.21 eingehen, die im Juli beantragte Niederlassungserlaubnis würde er zum 01.10.21 erhalten, oder?
Würde das so funktionieren, weil ein Job ja eine Grundlage für die Niederlassungserlaubnis ist? Andererseits würde der Vertrag ja noch bis Dezember weiterlaufen, also in den Gültigkeitsbereich der Niederlassungserlaubnis hinein, nur die Kündigung würde ein paar Tage vorher erfolgen?
Ich frage aus Gründen der Planbarkeit.
Vielen Dank

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