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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizügigkeit als NON EU Bürger
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Beitrag begonnen von Mala_Iva am 22.07.2020 um 22:37:07

Titel: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von Mala_Iva am 22.07.2020 um 22:37:07
Deutsche Staatsangehöriger lebt in Holland - bosnische Staatsangehörige hat aufgrund des Deutschen Ehepartner in Holland einen Aufenthalt bekommen aufgrund dem EU Familienmitglied. Wie wäre das jetzt, wenn man nach Deutschland ziehen würde - welchen Aufenthalt bekommt die NON EU Bürgerin mit der bosnischen Staatsangehörogkeit? Darf die Ausländerbehörde einen an die Botschaft verweisen? Gibt es eine Vorgabe wie lange man in HOlland leben musste, die sagen, wenn man keine 5 Jahre da war - pech dann gibt es keinen Aufenthalt für die bosnische Staatsangehöroge - stimmt das? Wie ist die Rechtsalge?

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von Beppo am 23.07.2020 um 06:56:23

Mala_Iva schrieb am 22.07.2020 um 22:37:07:
keine 5 Jahre da war - pech dann gibt es keinen Aufenthalt für die bosnische Staatsangehöroge - stimmt das? Wie ist die Rechtsalge?


Hat ein Unionsbürger in einem anderen Mitgliedstaat seine Freizügigkeit wahrgenommen, kann auch sein Ehegatte (Drittstaatsangehöriger) im Falle der Rückkehr in den Heimatstaat des Unionsbürgers seine abgeleitete Freizügigkeit wahrnehmen. Es handelt sich dabei um sogenannte "Rückkehrerfälle". Hierzu gibt es bereits entsprechende Urteile des EuGH (z.B. Singh Az. C-370/90 vom 07.07.1992 oder Eind C-291/05 vom 11.12.2007).

Es muss sich aber um eine echte Wahrnehmung einer Freizügigkeit handeln. Der Aufenthalt in dem anderen Mitgliedstaat muss von einer gewissen Dauerhaftigkeit sein. Ein lediglich kurzer Besuchsaufenthalt in dem anderen Mitgliedstaat reicht dafür nicht aus.

Also der ABH glaubhaft machen, dass in dem anderen Mitgliedstaat über einen längeren Zeitraum die  Freizügigkeit wahrgenommen wurde (Mietverträge, Arbeitsvertrag, Aufenthaltstitel des Ehegattten usw.).

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von Mala_Iva am 23.07.2020 um 07:35:37
wann spricht man von einer gewissen Dauerhaftigkeit? In diesem Fall sind es einige Monaten, genau kann ich das nicht sagen, mich selbst hat es nur interessiert. Der Familie wurde gesagt, dass man keinen Anspruch hat - aus diesem Grund meine Frage. Ich bedanke mich für die Antwort

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von erne am 23.07.2020 um 09:30:26
wie hat diese Familie die Freizügigkeit in Holland ausgeübt?

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von Mala_Iva am 23.07.2020 um 11:05:59
wie meinen Sie das? Leben in Holland alle beide und die Frau arbeitet in Holland der Mann in Deutschland

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von deerhunter am 23.07.2020 um 14:09:55

Mala_Iva schrieb am 23.07.2020 um 11:05:59:
wie meinen Sie das? Leben in Holland alle beide und die Frau arbeitet in Holland der Mann in Deutschland 


Wie lange hat der Deutsche in Holland gelebt und gearbeitet?

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von lottchen am 23.07.2020 um 14:47:12
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1590391425

Der Fall hier ist ähnlich. Nur hier geht es nicht um den Ehepartner, sondern um den Elternteil. Aber beide Male um die Frage, ob Freizügigkeit vorliegt. Solange der Deutsche nur seinen Wohnsitz ins Ausland verschiebt und weiterhin in D arbeitet ist die Frage, inwieweit er damit tatsächlich seine Freizügigkeit ausgeübt hat. Im hier geschilderten Fall wurde das offenbar verneint und die Bosnierin darauf verwiesen, bei der deutschen Botschaft im Ausland ein Visum zur FZF zu beantragen.

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von erne am 23.07.2020 um 17:43:29

Mala_Iva schrieb am 23.07.2020 um 11:05:59:
Leben in Holland alle beide und die Frau arbeitet in Holland


hat sie eine Aufenthaltskarte als Angehörige eines EU-Bürgers?

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von Mala_Iva am 23.07.2020 um 21:14:07

erne schrieb am 23.07.2020 um 17:43:29:
hat sie eine Aufenthaltskarte als Angehörige eines EU-Bürgers?


In Holland JA

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von Mala_Iva am 23.07.2020 um 21:17:03
Wie sieht es aus - kann man in der Deutschen Botschaft auch einen Antrag zur Familienzusammenführung zum deutschen stellen? Wenn es nicht machbar ist, dass man als "Rückkehrer" geht kann man einen Antrag stellen? Muss der Mann sich in Deutschland anmelden oder?

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von erne am 27.07.2020 um 17:33:00

Mala_Iva schrieb am 23.07.2020 um 21:17:03:
kann man in der Deutschen Botschaft auch einen Antrag zur Familienzusammenführung zum deutschen stellen?

ja natürlich


Mala_Iva schrieb am 23.07.2020 um 21:17:03:
Muss der Mann sich in Deutschland anmelden oder? 


Er muss in D bereits leben oder aber der Ausländer zieht mit ihm zusammen nach D.
Wenn der Deutsche im Ausland verbleibt, wo ist dann eine "Zusammenführung"?

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von Mala_Iva am 27.07.2020 um 22:55:29
Sollte es keine Möglichkeit geben als "Rückkehrer" einen AT in Deutschland zu bekommen, deswegen die Frage ob die Frau auch in der Deutschen Botschaft in Holland einen Antrag zur Familienzusammenführung stellen kann?

Der Mann würde sich dann natürlich in Deutschland anmelden

Titel: Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Beitrag von erne am 27.07.2020 um 23:21:15

Mala_Iva schrieb am 27.07.2020 um 22:55:29:
ob die Frau auch in der Deutschen Botschaft in Holland einen Antrag zur Familienzusammenführung stellen kann? 


sofern sie da ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ja

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