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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Wiederufsverfahren https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1595150811 Beitrag begonnen von Ani am 19.07.2020 um 11:26:51 |
Titel: Wiederufsverfahren Beitrag von Ani am 19.07.2020 um 11:26:51
Hallo,
Eine Bekannte hat einen Brief vom Bamf bekommen , dass sie diese 4 Fragen beantworten muss . Sie ist nach Afghanistan für 2 Monate in ihre Heimat geflogen weil ihr Vater gestorben ist . Daraufhin hat die ausländerbehörde das Bamf informiert und möchten sie deswegen abschieben,ein Wiederufsverfahren wurde eingeleitet und das Bamf wurde am 5.4.2017 darüber informiert dass sie nach Afghanistan geflogen ist. Ich finde das sehr lange und da muss doch eigentlich eine Frist geben wann das entschieden sein muss oder nicht ? Sie hat keine Sterbeurkunde und kann sie nicht beschaffen da sie nicht nach Afghanistan fliegen kann. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis 25 Abs.3 Das Bamf möchte eine Sterbeurkunde und auch den Reisepass und das sie diese 4 Fragen beantwortet. 1. wo hat sie in der Zeit des Aufenthalts vom ... bis ... gewohnt ? 2. auf welche Weise hat sie in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt erwirtschaftet? 3. welche -auch weit entfernte -Verwandte von ihr Leben in Afghanistan und über welche finanziellen Mittel verfügen sie ? 4. wie hat sie die Reise finanziert? Wie soll sie diese Fragen am besten beantworten und muss sie diese überhaupt beantworten? Sie hat keine Ahnung und auch keinen Anwalt. Wie soll sie weiter Vorgehen. Kann sie abgeschoben werden ? Lg |
Titel: Re: Wiederufsverfahren Beitrag von deerhunter am 19.07.2020 um 11:38:38 Ani schrieb am 19.07.2020 um 11:26:51:
Anwalt nehmen Ani schrieb am 19.07.2020 um 11:26:51:
Vermutlich ja...wer 2 Monate dort "Urlaub" mchen kann, kann auch dort leben! Zitat:
Zitat:
https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/11-fluechtlinge-mit-aufenthaltserlaubnis-nach-25-abs-3-aufenthg-national-schutzberechtigte/92-wohnen-umziehen-und-reisen/ |
Titel: Re: Wiederufsverfahren Beitrag von Bayraqiano am 19.07.2020 um 13:07:12 Ani schrieb am 19.07.2020 um 11:26:51:
Die Anwendung der üblichen Jahresfrist, wonach die Behörde an Kenntnis der Umstände die Rücknahme vornehmen muss, wird für Angelegenheiten rund um das Asylgesetz abgelehnt, weil die dortigen Regeln vorgehen. Dies dürfte meiner Meinung nach auch für den Widerruf oder die Rücknahme eines Abschiebehindernisses gelten. Daher dürfte ein Widerruf bzw. eine Rücknahme auch nach über drei Jahren möglich sein. Ansonsten gilt es hier anwaltlich auf die Fragen des BAMF einzugehen. Gerade falls das Abschiebeverbot deshalb festgestellt wurde, da sie als Alleinstehende Frau in Afghanistan mit erheblichen Gefahren konfrontiert wäre, weil ihr eine Grundlage für die Existenz fehlen würde (sog. Extremgefahr), ist die Frage, inwiefern es dort Verwandte/Angehörige gibt, die im Zweifel für den Lebensunterhalt aufkommen könnten, entscheidend. Die Fragen des BAMF zielen m.E. schon darauf ab, dass sich die Rücknahme unabhängig von der Reise auch auf neue Umstände stützen könnten. |
Titel: Re: Wiederufsverfahren Beitrag von reinhard am 19.07.2020 um 13:14:19
Und: Ja, sie muss unbedingt Stellung nehmen. Sonst entscheidet das BAMF ohne ihre Meinung zu kennen, ohne ihre Informationen zu berücksichtigen.
Sie sollte auch darüber hinaus Stellung nehmen, dazu sollte sie sich bei einer guten Beratungsstelle beraten lassen oder eine gute Anwältin nehmen. |
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