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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Familiennachzug vom Kind
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Beitrag begonnen von Mala_Iva am 16.07.2020 um 22:31:33

Titel: Familiennachzug vom Kind
Beitrag von Mala_Iva am 16.07.2020 um 22:31:33
Fallkonstellation: Mann EU / Frau NON EU / Kind der Frau NON EU - Familienzusammenführung des Kindes wurde abgelehnt! Es besteht hier nicht die FreizügigkeitG für das Kind weil der EU Staatsangehöroger nicht der leibliche Vater ist. Ist das korrekt? Hat das Kind Anspruch auf die Aufenthaltskarte? Die Frau hat eine für 5 Jahre bekommen, dass Kind wurde abgelehnt!

Titel: Re: Familiennachzug vom Kind
Beitrag von Bayraqiano am 17.07.2020 um 07:41:03
Kinder des Ehepartners sind unabhängig von der biologischen Abstammung vom EU-Bürger freizügigkeitsberechtigt, wenn sie das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben, § 3 Abs. 2 Nr. 1 (am Ende) FreizügG/EU.


Titel: Re: Familiennachzug vom Kind
Beitrag von Mala_Iva am 17.07.2020 um 07:59:41

schrieb am 17.07.2020 um 07:41:03:
Kinder des Ehepartners sind unabhängig von der biologischen Abstammung vom EU-Bürger freizügigkeitsberechtigt, wenn sie das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben, § 3 Abs. 2 Nr. 1 (am Ende) FreizügG/EU.


Das wurde so vorgetragen aber man weigert sich dem Kind etwas auszustellen. Ich wollte mich nur nochmal vergewissern. VIELEN DANK!!!

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