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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung zum DE Kind
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Beitrag begonnen von med_louizario am 12.07.2020 um 14:49:08

Titel: Familienzusammenführung zum DE Kind
Beitrag von med_louizario am 12.07.2020 um 14:49:08
Hallo Zusammen,
Ich seit 2016 in Algerien lebend und arbeitend, verheiratet mit Algerierin, zusammen haben wir 2 Kinder (mit DE pass).
In DE bin ich seit 2016 abgemeldet.
Wir würden bald alle zusammen nach DE zurückkehren, wenn die Corona Krise vorbei ist.
Nun haben wir in DE keine Unterkunft gefunden, ich bin seit Monaten erfolglos im Internet auf der Suche nach einer Wohnung.
Wie ich schon gelesen habe wäre eine FZF zum DE Kind am besten in unserem Fall, meine Frage wäre, können wir FZF ohne Unterkunft in DE beantragen?
Hat jemanden eine Idee was wir jetzt machen könnten.
Viele Grüße
S.M

Titel: Re: Familienzusammenführung zum DE Kind
Beitrag von reinhard am 12.07.2020 um 15:45:16
Ohne Unterkunft ist es schwierig, weil die Ausländerbehörde des Wohnortes zuständig für den Antrag ist – wenn Ihr keine Wohnanschrift habt, ist keine Behörde zuständig.

Gibt es vielleicht eine vorübergehende Unterkunft, gibt es andere Familienangehörige, wo die Kinder in den ersten Wochen leben können? Dann wäre die Ausländerbehörde zuständig, in deren Bereich diese Adresse liegt.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum DE Kind
Beitrag von Petersburger am 12.07.2020 um 18:06:31

reinhard schrieb am 12.07.2020 um 15:45:16:
wenn Ihr keine Wohnanschrift habt, ist keine Behörde zuständig.

Doch, gibt es - die für den im Antrag genannten voraussichtlichen Wohnort zuständige.

Wir hatten bereits zwei analoge Fälle.

Das völlige Fehlen einer Wohnanschrift in Deutschland kann kein Hinderungsgrund für die Übersiedlung Deutscher nach Deutschland sein. Entsprechend auch nicht für deren Ehepartner, Eltern oder Kinder ohne deutsche StAng.
Ich kenne auch keine Grundlage, nach der eine zeitweilige Trennung der Familie gefordert werden dürfte. Die wäre erforderlich, wenn man einen "vorausschickt", um Wohnung zu finden und sich anzumelden. Was bei deutschen Kindern (falls die die einzigen Deutschen in der Familie sind) zudem unmöglich wäre.

Wenn also die Familie einen Städtenamen auswürfelt oder mit Dart-Pfeilen auf der Landkarte ermittelt, dann ist das ausreichend. Es gibt keine andere ABH, die zuständiger sein könnte als die im Antrag genannte.

Ich habe in beiden Fällen bereits bei der Datenübermittlung die ABH darum gebeten, mit der Zustimmung bitte Kontaktadresse und -telefonnummer derer zu übermitteln, die nach der Einreise für Unterbringung zuständig sein werden, damit die Familie ihre Einreise ankündigen kann.

Beide Male lief das genau so und ohne Diskussionen.



Es wäre im Übrigen auch nicht einzusehen, warum das ausgerechnet bei Familiennachzug anders sein sollte als bei Studium, Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme usf.
Überall dort steht der künftige Wohnort in der Regel nicht fest - bestenfalls der "Großraum".
Studenten wollen in München studieren und finden Unterkunft in 40 km Entfernung - andere ABH zuständig. Oder er wird doch noch an seiner Wunsch-Uni Hamburg zugelassen ...
Ein Studienbewerber hat sich bei drei Unis beworben, will im Juni einreisen und die ersten zwei Monate bei Freunden in einem Dorf wohnen - die haben keine Uni und fragen schon mal überrascht nach, ob wir das ernst meinen. Das tun wir.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum DE Kind
Beitrag von med_louizario am 13.07.2020 um 11:44:34
Hallo Nochmal,
Ist es einfacher wenn ich in DE irgendwo angemeldet wäre (nicht meine Kinder)
und falls meine Frau eine Touristen Visum hätte, können wir direkt in DE die FZF beantragen?
Danke im Voraus

Titel: Re: Familienzusammenführung zum DE Kind
Beitrag von Saxonicus am 13.07.2020 um 12:06:27

med_louizario schrieb am 13.07.2020 um 11:44:34:
..falls meine Frau eine Touristen Visum hätte, können wir direkt in DE die FZF beantragen? 

Das FZF-Visum kann sie nicht in Deutschland beantragen. Diesen Antrag muss sie bereits bei der deutschen Vertretung in Algerien stellen. Ein Touristenvisum ist der falsche Weg.

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