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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung von Ehefrau einen frisch eingebürgerten Ehemann.
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Beitrag begonnen von Achim k am 07.07.2020 um 14:14:48

Titel: Einbürgerung von Ehefrau einen frisch eingebürgerten Ehemann.
Beitrag von Achim k am 07.07.2020 um 14:14:48
Hallo Zusammen,

Ich wurde in 04.2020 eingebürgert.

Mein frau lebt seit 10.2017 in Deutschland als Familienzusammenführung.

Geheiratet sind wir seit 03.2016.

Ich habe folgende Voraussetzungen im Internet gelesen:
[list bull-blackball]
  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit Ihrem deutschen Ehemann verheiratet. Ihr Ehemann hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit und besitzt diese auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
    [list bull-blackball]
  • Sie halten sich bereits mindestens drei Jahre in Deutschland auf.

    Das heißt dass meine frau ab den 04.2022 die Einbürgerung beantragen kann.

    Die Sachbearbeiterin sagte mir nein sie darf erst nach 3 Jahren bzw. 04.2023.

    Was ist jetzt richtig, bzw. kann ich trotzdem am 04.22 ein Antrag stellen?!

    Gruß

    Achim

  • Titel: Re: Einbürgerung von Ehefrau einen frisch eingebürgerten Ehemann.
    Beitrag von Bayraqiano am 07.07.2020 um 15:05:15
    Es sind drei Jahre Aufenthalt und davon zwei Jahre Ehe mit einem Deutschen. Die drei Jahre sind demnächst erfüllt, die zweijährige Frist beginnt aber mit dem Tag deiner Einbürgerung. Daher ist April 2022 der richtige Zeitpunkt.

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