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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthalterlaubnis nach §31 und Krankheit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1594086608 Beitrag begonnen von simo am 07.07.2020 um 03:50:08 |
Titel: Aufenthalterlaubnis nach §31 und Krankheit Beitrag von simo am 07.07.2020 um 03:50:08
Hallo zusammen
Ein Ausländer ist seit 4 Jahre in Deutschland und vor einem Jahr besitzt er ein Aufenthalterlaubnis nach §31 .er hat der sprachkurs einmal besucht und abgebrochen da er unter eine chronische psychose leidet und Lernen fehlt ihm sehr schwer.sein lebensunterhalt ist gesichert er Arbeitet voll.Er möchte die Niederlassungerlaubnis später beantragen ohne den B1 Nachweis.kann er trotz den fehlenden sprach Nachweis die Niederlassungerlaubnis beantragen ????falls nicht möglich ist kann er Hartz 4 beantragen im Fall dass er sein Job verliert und sein Lebensunterhalt nicht mehr sicher wird ohne dass er sein Aufenthalt verliert???? Vielen Dank. |
Titel: Re: Aufenthalterlaubnis nach §31 und Krankheit Beitrag von erne am 07.07.2020 um 08:18:03 simo schrieb am 07.07.2020 um 03:50:08:
Die AE kann auch bei Bezug von ALG 2 verlängert werden. Das ist eine kann, nicht muss Bestimmung. Inwieweit die Behörden Spielraum haben, kann ich nicht sagen. simo schrieb am 07.07.2020 um 03:50:08:
ja, wenn er nachweisen kann, das er wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht lernen kann. Das muss man nachweisen, also eine entsprechende Diagnose darauf spezialisierter Ärrzte haben. Attest vom Hausarzt wird m.E. nicht reichen. |
Titel: Re: Aufenthalterlaubnis nach §31 und Krankheit Beitrag von simo am 07.07.2020 um 11:52:15
Vielen Danke für Ihren Antwort.
gibt es vielleicht irgend ein Gerichtsurteil wie diesem Fall??? |
Titel: Re: Aufenthalterlaubnis nach §31 und Krankheit Beitrag von erne am 07.07.2020 um 12:08:12
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html
Zitat:
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