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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Diagnose Blutkrebs
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Beitrag begonnen von hoang am 25.06.2020 um 21:51:24

Titel: Diagnose Blutkrebs
Beitrag von hoang am 25.06.2020 um 21:51:24
Folgenden Fall habe ich
1. Illegaler Aufenthalt
2. Diagnose: Blutkrebs
3. 21 J.a.
Frage
Kann sie Asyl beantragen und die Krankenversicherung in Anspruch nehmen ?
Danke

Titel: Re: Diagnose Blutkrebs
Beitrag von T.P.2013 am 25.06.2020 um 22:54:19
"Beantragen" kann sie natürlich, wenn sie meint, sie würde von ihrem Heimatstaat (politisch) verfolgt.
Ob ihr der Status zuerkannt wird, kann man von hier schlecht beurteilen.
Der Wunsch, kostenfrei die Leistungen der GKV in Anspruch nehmen zu wollen, stellt jedenfalls keinen anerkannten Asylgrund dar. Ein darauf begründeter Antrag wäre missbräuchlich.

Gruß

Titel: Re: Diagnose Blutkrebs
Beitrag von lottchen am 26.06.2020 um 09:21:31
Aus welchem Land kommt sie denn? Und gab es die Diagnose schon vor der Einreise nach D oder ist sie hier gestellt worden?

Titel: Re: Diagnose Blutkrebs
Beitrag von reinhard am 26.06.2020 um 12:32:05
Asyl beantragen darf sie immer.

Sie kann beim Asylantrag auf die Prüfung von Verfolgung (Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) verzichten und nur ein Abschiebeverbot aufgrund einer Krankheit beantragen. Sinnvoll wäre es, sich vorher beraten zu lassen (Migrationsberatung vor Ort).

Titel: Re: Diagnose Blutkrebs
Beitrag von Bayraqiano am 26.06.2020 um 13:17:47

reinhard schrieb am 26.06.2020 um 12:32:05:
Sie kann beim Asylantrag auf die Prüfung von Verfolgung (Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) verzichten und nur ein Abschiebeverbot aufgrund einer Krankheit beantragen


Das ist nicht richtig. Einen Asylantrag beim BAMF kann man nur unter Ausschluss der Asylberechtigung auf den internationalen Schutz beschränken.

Möchte man hingegen die Feststellung eines zielstaatsbezogenen Abschiebehindernisses erreichen, muss hierfür ein Antrag bei der Ausländerbehörde auf eine AE gem. § 25 Abs. 3 AufenthG gestellt werden. Diese beteiligt dann das BAMF zwecks Feststellung, ob ein Abschiebehindernis vorliegt. Wenn es alleine um die Krankheit geht, könnte ein Abschiebehindernis nach § 60 Abs. 7 Sätze 1 und 2 AufenthG vorliegen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Hier geht es dann vor allem um die konkreten Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsstaat und deren Zugang.

Einen solchen Antrag direkt BAMF zu stellen wäre nur dann richtig, wenn bereits zuvor ein Asylverfahren durchlaufen wurde.

Titel: Re: Diagnose Blutkrebs
Beitrag von hoang am 26.06.2020 um 18:14:13
Habe gerade erfahren, die deutschen Ärzte gaben ihr 2 bis 3 Wochen.
Sie versucht jetzt einen Flug zurück nach Vietnam zu bekommen, um dort bei der Familie zu sterben.
Besten Dank für eure Hilfe.

Titel: Re: Diagnose Blutkrebs
Beitrag von HeFi am 26.06.2020 um 18:53:53

hoang schrieb am 26.06.2020 um 18:14:13:
Habe gerade erfahren, die deutschen Ärzte gaben ihr 2 bis 3 Wochen.

Sorry, das ^^^ ist offenbar nur eine Interpretation des Patienten (was er herausgehört haben will)
Kein seriöser Arzt wird sich auf einen solchen Zeitraum festlegen (lassen) und damit signalisieren, dass er (zusätzlich) prophetische Gaben zu haben glaubt.

Titel: Re: Diagnose Blutkrebs
Beitrag von hoang am 26.06.2020 um 20:46:25
Ich versuche, aus der Ferne (600km) der Frage nachzugehen.

Titel: Re: Diagnose Blutkrebs
Beitrag von hoang am 26.06.2020 um 22:35:13
Sorry, mir wurden unvollständige Informationen übermittelt.
Eine deutsche Klinik hat 4 Monate versucht, vergeblich.
Bin letztendlich froh, hier zu leben. In einer in höchstem Maß humanen Gesellschaft.

Titel: Re: Diagnose Blutkrebs
Beitrag von HeFi am 27.06.2020 um 13:15:14

hoang schrieb am 26.06.2020 um 22:35:13:
Eine deutsche Klinik hat 4 Monate versucht, vergeblich.

Was hat eine deutsche Klinik versucht?
Was erwartest Du?
Ein sog. "Blutkrebs" ist idR nicht in 4 Monaten heilbar.

Titel: Re: Diagnose Blutkrebs
Beitrag von hoang am 05.07.2020 um 01:30:20
Die deutsche Uni-Klinik hat angeblich aufgegeben. Patientin wieder in VN.
Kann nix mehr machen.

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