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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Schwester mit Touristenvisum seit März 2020 in Deutschland. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1593012244 Beitrag begonnen von seele89 am 24.06.2020 um 17:24:04 |
Titel: Schwester mit Touristenvisum seit März 2020 in Deutschland. Beitrag von seele89 am 24.06.2020 um 17:24:04
Hallo,
Meine Schwester ist seit dem 03.2020 in Deutschland mit einem Touristenvisum. Sie ist marokkanerin. Uns wurde dann zufällig über die Verordnung berichtet. Auch in Google findet man die Verordnung. Es soll bis September 2020 jeder von der AE befreit werden, wer mit einem Touristenvisum seit Anfang der Pandemie hier ist. Sie hat sich stets gemeldet. Es wurde 1 mal verlängert jetzt läuft die Bescheinigung nur bis zum 30. Meine Schwester hat sich bei der Ausländerbehörde erkundigt. Und hat eine Stelle zur Altenpflegehelferin ohne Abschluss. Jedoch wurde dies von der Ausländerbehörde abgelehnt. Was stimmt nun? Danke |
Titel: Re: Schwester mit Touristenvisum seit März 2020 in Deutschland. Beitrag von Petersburger am 24.06.2020 um 18:08:14
Die aktuelle Verordnung: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2020/migration-2te-verordnung.html
seele89 schrieb am 24.06.2020 um 17:24:04:
ist falsch: Von der Pflicht zum Besitz eines Aufenthaltstitels. Da ein Schengen-Visum-Inhaber keinen anderen Aufenthaltstitel in Aussicht hat, bedeutet das: Befreiung von der Visumpflicht. Ist nur allgemeiner formuliert. seele89 schrieb am 24.06.2020 um 17:24:04:
Richtig so: Wer mit einem Visum zu touristischen Zwecken oder zum Besuch von Bekannten/Verwandten einreist, dem ist Erwerbstätigkeit nicht gestattet. In der Verordnung klar nachlesbar: Zitat:
Und da das Schengen-Visum nichts erlaubt hat, bleibt es durch die Verordnung auch dabei. |
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