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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verlängerung Schengen Visum
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Beitrag begonnen von Moruk am 22.06.2020 um 14:11:15

Titel: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Moruk am 22.06.2020 um 14:11:15
Das zuständige Ausländeramt in Köln ignoriert seit Wochen meine Anfrage bezüglich eines Antrags zur Verlängerung des Schengen Visums meines Schwiegervaters mit dem Verweis auf die "Verordnung zur Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa.... vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels auf Grund der COVID-19-Pandemie."
In anderen Städten scheint eine Verlängerung des Visums wegen höherer Gewalt ja durchaus möglich zu sein.
Gibt es da keine einheitliche Verfahrensweise ?

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Bayraqiano am 22.06.2020 um 14:25:11
Gibt es. Es ist die Schengen-Visa-COVID-19-Pandemie-Verordnung (SchengenVisaCOVID-19-V).

Hiernach sind Inhaber einen Schengenvisums nach Ablauf der Gültigkeit dieses Visums vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (§ 4 Abs. 1 Satz 1 AufenthG i.V.m § 2 Abs. 1 SchengenVisaCOVID-19-V). Dies gilt zunächst bis zum 30. Juni, eine Verlängerung bis zum 30. September ist aber in Arbeit.

Somit ist eine Verlängerung des Visums überflüssig.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Moruk am 22.06.2020 um 14:39:05
Mit einem verlängerten Visum kann man sich auch weiter im Schengen-Raum aufhalten, ohne nur in Deutschland.
Deshalb ist eine Verlängerung eben nicht überflüssig.
In Berlin, Düsseldorf und im Rhein-Sieg-Kreis kann man offenbar diese Anträge stellen.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Bayraqiano am 22.06.2020 um 14:55:53

Moruk schrieb am 22.06.2020 um 14:39:05:
Mit einem verlängerten Visum kann man sich auch weiter im Schengen-Raum aufhalten, ohne nur in Deutschland.


Das ist zwar richtig, aber für sich genommen noch kein Grund für eine Verlängerung. Außer der Aufenthalt in einem anderen Schengenstaat wäre dringend erforderlich.

Ansonsten ist der Grund höhere Gewalt durch Corona aufgrund der RVO dazu verbraucht. Einer Verlängerung im Einzelfall müssten dann weitere, darüber hinausgehende Gründe zugrunde liegen.

Im Übrigen dürfte eine Verlängerung eines bereits abgelaufenen Visums ausscheiden.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von flb89 am 22.06.2020 um 18:59:44

schrieb am 22.06.2020 um 14:25:11:
Gibt es. Es ist die Schengen-Visa-COVID-19-Pandemie-Verordnung (SchengenVisaCOVID-19-V).

Hiernach sind Inhaber einen Schengenvisums nach Ablauf der Gültigkeit dieses Visums vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (§ 4 Abs. 1 Satz 1 AufenthG i.V.m § 2 Abs. 1 SchengenVisaCOVID-19-V). Dies gilt zunächst bis zum 30. Juni, eine Verlängerung bis zum 30. September ist aber in Arbeit.

Somit ist eine Verlängerung des Visums überflüssig.


Nicht in Arbeit, sondern seit dem 5. Juni schon beschlossen  :)

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Bayraqiano am 22.06.2020 um 19:25:21
Vom Bundesrat am 5. Juni beschlossen. Allerdings noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht und daher noch nicht "gültig". Erst wenn das der Fall ist, gilt die neue Frist bis zum 30. September.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Moruk am 22.06.2020 um 21:23:06
Vom Bundesrat bereits beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht. Alles richtig. Ich verstehe ja auch den Hintergrund. Das müssen tausende Fälle sein. Und bei denen allen einen Verlängerungsantrag zu bearbeiten, hätte die Ausländerämter überfordert.
Mit dem Ergebnis bin ich trotzdem nicht glücklich.
Ich habe vor Ablauf des Visums 3 x per mail darum gebeten, den Antrag auf Verlängerung zu stellen. Das wurde wie geschrieben ignoriert. Telefonisch ist bis heute niemand erreichbar. Mein Schwiegervater hat nun hier keinen legalen Aufenthalt mehr.  Das ist bis zum 30.9.2020  laut RVO nicht erforderlich. Zum Einen ergibt sich daraus der Nachteil, im Schengen-Raum nicht mehr reisen zu können, wofür es vorher ja auch keinen triftigen Grund brauchte. Des weiteren befürchte ich, dass in Zukunft ein findiger Botschaftsmitarbeiter einen möglichen weiteren Visumsantrag ablehnen wird mit der Begründung, 2020 wurde das Visum ja überzogen.  Diese Situation hätte ich gerne vermieden.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von flb89 am 22.06.2020 um 21:49:34
Es wäre langsam mal an der Zeit, dass man das im Bundesanzeiger mal veröffentlicht. Schließlich ist der Juni schon fast vorbei.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Moruk am 22.06.2020 um 22:58:16

flb89 schrieb am 22.06.2020 um 21:49:34:
Es wäre langsam mal an der Zeit, dass man das im Bundesanzeiger mal veröffentlicht. Schließlich ist der Juni schon fast vorbei.


off Topic

mich würde vielmehr interessieren , wieviele das sonst noch betrifft

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Petersburger am 22.06.2020 um 23:06:33

Moruk schrieb am 22.06.2020 um 21:23:06:
Zum Einen ergibt sich daraus der Nachteil, im Schengen-Raum nicht mehr reisen zu können, wofür es vorher ja auch keinen triftigen Grund brauchte.

Das ist aber nicht das Entscheidende für solche Lösungen. Und ein einzelner Schengen-Staat hat nun mal nicht das Recht, die einheitlichen Regelungen für den Kurzaufenthalt außer Kraft zu setzen.

Diese Einschränkung bezieht sich auf Zeiten, in denen man ohne Pandemie nicht das Recht hätte, sich überhaupt in den Schengen-Staaten aufzuhalten.
Jetzt erhält man einen mehr (als ohne Pandemie) und ist unglücklich, dass es nicht alle sind - eine mir ferne Erwartungshaltung.


Moruk schrieb am 22.06.2020 um 21:23:06:
Des weiteren befürchte ich, dass in Zukunft ein findiger Botschaftsmitarbeiter einen möglichen weiteren Visumsantrag ablehnen wird mit der Begründung, 2020 wurde das Visum ja überzogen.  

Hier hältst Du offenbar völlige Hirnlosigkeit für möglich.  :wand:


Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Mala_Iva am 23.06.2020 um 16:25:39
Wie sieht es hier aus wenn jemand als NON-EU Bürger einreist ihne Schengenvisum da keins nötig (Serbien, Bosnien) und eine Bescheinigung bis zum 30.06.2020 erhalten hat und nun zur Ausreise gezwungen wird.

Tritt hier nicht auch die Verordnung vom BMI in Kraft? Zumal die Länder jetzt Risikogebiete sind laut RKI.

Danke

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Bayraqiano am 23.06.2020 um 17:18:44
Dazu gibt es keine Verordnung vom BMI, denn der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis löst hier ausnahmsweise die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG aus (so z.B. die Rechtsauffassung der Münchener ABH). Die Ausländerbehörden dürften sich in der gegenwärtigen Lage dann auch an der Frist der RVO orientieren und bis dahin keine Schritte unternehmen.

Eine hiervon abweichende Praxis (z.B. die Ausstellung einer GÜB ohne Antrag auf AE) sollte bei der jeweiligen Behörde erfragt werden.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Mala_Iva am 23.06.2020 um 17:47:41

schrieb am 23.06.2020 um 17:18:44:
Eine hiervon abweichende Praxis (z.B. die Ausstellung einer GÜB ohne Antrag auf AE) sollte bei der jeweiligen Behörde erfragt werden.

Es liegt eine GÜB vor bis 30.06.2020 - man hat nun angefragt auf Verlängerung und die Info bekommen man müsse ausreisen. Was raten sie hier? Kann die Person trotz der GÜB bis zum 30.06. weiterhin in der BRD bleiben und eine neue beantragen aufgrund der neuen Verordnung?

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Bayraqiano am 23.06.2020 um 17:59:37
Man kann sich nicht direkt auf die Verordnung berufen. Aber man kann nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger nochmal die ABH darauf aufmerksam machen und um eine Verlängerung bis zum 30.09 bitten. Denn es besteht meiner Meinung nach kein wesentlicher Unterschied zu Personen mit einem Schengenvisum. Warum sollte die eine Gruppe ausreisen und die andere noch weitere drei Monate hier bleiben dürfen.

Sollte dies nichts bringen wäre anzumerken, dass mit einem verspäteten Antrag die Duldungsfiktion des § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eintritt. Zu denken wäre auch an einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO beim Verwaltungsgericht. Beides aber in diesem Fall nur nach anwaltlicher Beratung.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von flb89 am 23.06.2020 um 19:46:43

Moruk schrieb am 22.06.2020 um 22:58:16:
off Topic

mich würde vielmehr interessieren , wieviele das sonst noch betrifft


Vermutlich einige. Unter anderem auch meine Ehefrau.
Jetzt habe ich aber gesehen, dass es auch im Bundesanzeiger schon veröffentlicht wurde!

https://www.bundesanzeiger.de/
Dort einfach nach "Schengen" suchen.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Petersburger am 24.06.2020 um 18:02:41
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2020/migration-2te-verordnung.html

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von expat am 11.09.2020 um 07:24:00

Petersburger schrieb am 24.06.2020 um 18:02:41:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2020/migration-2te-verordnung.html

"§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1)  Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2)  Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft. "
Der Flug für mich und meine Frau nach Thailand wurde gestern storniert. Auf der Webseite der Thai-Botschaft erfährt man, dass Flüge nach Thailand bis auf Weiteres nicht zugelassen sind. Ab 1. Oktober wird sie sich also illegal in Deutschland aufhalten.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von reinhard am 11.09.2020 um 10:36:19

expat schrieb am 11.09.2020 um 07:24:00:
Der Flug für mich und meine Frau nach Thailand wurde gestern storniert. Auf der Webseite der Thai-Botschaft erfährt man, dass Flüge nach Thailand bis auf Weiteres nicht zugelassen sind. Ab 1. Oktober wird sie sich also illegal in Deutschland aufhalten.


Nur, wenn sie das will. Was sie für einen legalen Aufenthalt tun muss, ist ihr ja sicherlich bekannt.

Sie muss zur Ausländerbehörde gehen und den entsprechenden Antrag stellen.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von uwe1122 am 11.09.2020 um 10:53:46

expat schrieb am 11.09.2020 um 07:24:00:
Der Flug für mich und meine Frau nach Thailand wurde gestern storniert.


Es gibt nur die Möglichkeit über die thailändische Botschaft einen Rückflug zu organisieren.

https://www.thaikonfrankfurt.de/files/images/galerie/COVID-19%20DE/%E0%B9%81%E0%B8%81%E0%B9%89%E0%B9%84%E0%B8%82%2025.08.20%20DE%20%E0%B8%A3%E0%B8%B2%E0%B8%A2%E0%B8%81%E0%B8%B2%E0%B8%A3%E0%B9%80%E0%B8%AD%E0%B8%81%E0%B8%AA%E0%B8%B2%E0%B8%A3%E0%B8%9B%E0%B8%A3%E0%B8%B0%E0%B8%81%E0%B8%AD%E0%B8%9A%E0%B8%81%E0%B8%B2%E0%B8%A3%E0%B9%80%E0%B8%94%E0%B8%B4%E0%B8%99%E0%B8%97%E0%B8%B2%E0%B8%87%E0%B9%80%E0%B8%82%E0%B9%89%E0%B8%B2%20%E0%B8%9B%E0%B8%97%E0%B8%97%20%E0%B9%82%E0%B8%94%E0%B8%A2%E0%B9%80%E0%B8%97%E0%B8%B5%E0%B9%88%E0%B8%A2%E0%B8%A7%E0%B8%9A%E0%B8%B4%E0%B8%99%E0%B8%9E%E0%B8%B4%E0%B9%80%E0%B8%A8%E0%B8%A9.pdf

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Petersburger am 11.09.2020 um 13:20:16
Das wird nur dann der Fall sein, wenn
* diese Verordnung nicht in irgendeiner Form verlängert wird
und
* Deine Frau nicht rechtzeitig bei der ABH eine "Legalisierung" ihres Aufenthalts beantragt hat.

Wenigstens auf Letzteres hat man ja selbst Einfluss.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von expat am 17.09.2020 um 15:05:53
Ich bezweifle, dass die Ausländerbehörde zurzeit argumentieren kann, dass man nach Thailand einfach zurückehren kann. Die Organisation durch die Thai-Behörden würde für mich und meine Frau geschätze 5600 € kosten. Das ist eine Krankenversicherung für mich, 14 Tage Quarantäne im Hotel in Thailand und zwei Flüge für je 2000 € mit ThaiAirways, organisiert durch die Thai-Botschaft. Das ist nicht normal.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von T.P.2013 am 17.09.2020 um 15:27:28
Erstens dürfte es Behörden und Gerichte nicht interessieren, wenn es lediglich etwas teurer wäre. Jedenfalls nicht innerhalb eines bestimmten Rahmens.

Zweitens musst Du ja als Deutscher nicht zwingend ausreisen, sondern wenn, dann nur Deine Frau mit dem Schengen-Visum.
Und schon fallen mehr als die Hälfte der "Organisationskosten" weg.
Ich frage mich daher immer, weshalb angeblich höhere Kosten für eine Reise immer nur dann ein Problem darstellen sollen, wenn es um die Rückreise, seltener jedoch, wenn es um die Einreise gehen soll.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von expat am 17.09.2020 um 17:44:30
Es gibt da für Thailand eine zwar nicht preiswerte aber doch weniger teure Reise nach Bangkok, und zwar mit Emirates. Die scheinen neben ThaiAirways auch noch Landerechte zu haben. Ich will nur noch raus aus diesem Land, das einmal eine Demokratie war. Flucht in eine Militär-Diktatur. Was ist nur aus Deutschland geworden?

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von reinhard am 17.09.2020 um 18:03:45
Daran hindert Dich auch niemand.

Dieses Forum ist allerdings dazu da, rechtliche Fragen dazu zu klären.

Für dummes Zeug gibt es entsprechende Gruppen im Internet, in denen es entsprechende Gläubige gibt.

Titel: Re: Verlängerung Schengen Visum
Beitrag von Mick am 17.09.2020 um 21:06:11
Ich bin ziemlich empfindlich, was Corona-Leugner, Verschwörungs-
theoretiker u.ä. angeht. Und bevor sich das hier weiter breit macht:
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