i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern in der BRD geboren
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1591984738

Beitrag begonnen von Mala_Iva am 12.06.2020 um 19:58:58

Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern in der BRD geboren
Beitrag von Mala_Iva am 12.06.2020 um 19:58:58
Hallo zusammen,

wenn ein Kind bei Geburt nach dem Jahr 2000 automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit hat und gleichzeitig aufgrund eines Elternteils die bosnische oder serbische haben kann - darf es beide behalten oder muss es sich entscheiden?
Nach welcher Gesetzesgrundlage kann das Kind beide behalten? Ist das machbar oder muss man sich immer noch mit 21 Jahren entscheiden?

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern in der BRD geboren
Beitrag von Beppo am 12.06.2020 um 20:37:20
Eine Optionswahl ist seit dem 20. Dezember 2014 grundsätzlich nicht mehr nötig, sofern das Kind im Inland aufgewachsen ist

In Deutschland aufgewachsen ist gem. § 29 (1a) StAG, wer
- sich acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat oder
- sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder
- über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Das Optionsmodel gilt aber nur für Kinder die die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind zweier ausländische Eltern nach § 4 III StAG im Inland erworben haben.

Kinder die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nach § 4 I StAG erworben haben (ein Elternteil Deutscher) brauchen sich sowieso nicht entscheiden.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.