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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern in der BRD geboren https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1591984738 Beitrag begonnen von Mala_Iva am 12.06.2020 um 19:58:58 |
Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern in der BRD geboren Beitrag von Mala_Iva am 12.06.2020 um 19:58:58
Hallo zusammen,
wenn ein Kind bei Geburt nach dem Jahr 2000 automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit hat und gleichzeitig aufgrund eines Elternteils die bosnische oder serbische haben kann - darf es beide behalten oder muss es sich entscheiden? Nach welcher Gesetzesgrundlage kann das Kind beide behalten? Ist das machbar oder muss man sich immer noch mit 21 Jahren entscheiden? |
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern in der BRD geboren Beitrag von Beppo am 12.06.2020 um 20:37:20
Eine Optionswahl ist seit dem 20. Dezember 2014 grundsätzlich nicht mehr nötig, sofern das Kind im Inland aufgewachsen ist
In Deutschland aufgewachsen ist gem. § 29 (1a) StAG, wer - sich acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat oder - sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder - über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Das Optionsmodel gilt aber nur für Kinder die die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind zweier ausländische Eltern nach § 4 III StAG im Inland erworben haben. Kinder die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nach § 4 I StAG erworben haben (ein Elternteil Deutscher) brauchen sich sowieso nicht entscheiden. |
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