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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF mit einem Kind
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Beitrag begonnen von ilidili am 11.06.2020 um 11:58:06

Titel: FZF mit einem Kind
Beitrag von ilidili am 11.06.2020 um 11:58:06
Guten Tag, liebe Forums Mitglieder.
Ich wollte die Meinungen der Experten zur FZF meiner Frau und ihr Kind einholen. Ob man dabei von FZF sprechen kann ist fraglich, deshalb hole ich ein wenig aus.

Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit (eingebürgert am 2003) und lebe und arbeite seit 2011 in der Türkei (kein Wohnsitz in Deutschland). Ich habe meine kasachische Frau am Februar 2018 in Kasachstan geheiratet und leben seit April 2018 gemeinsam mit ihr und ihr Sohn (9J, aus der ersten Ehe) mit türkischen AE in Antalya/TR.
Nun spiele ich mit dem Gedanken zurück nach Deutschland zu ziehen und dabei die Familie natürlich mitzunehmen. Um mich diesbezüglich zu informieren bin ich seit langem ein stille Mitleser. Daher weiß ich, dass dies sich ohne Kind einfacher gestalten würde, nun jedoch LU gesichert sein muss und ggf ein VE abgegeben werden muss.
Abweichend von vielen Fällen, welche ich durch die Suche in Erfahrung bringen könnte, lebt der Kindesvater bereits in Deutschland mit seiner jetzigen Familie (seit ca 2016). Er hat auch für türkische AE seine Einverständnis gegeben damit das Kind in der Türkei leben kann/darf. Er wird das sicherlich auch für Deutschland machen. Nur die Frage ist, ob ein VE für das Kind, welches mit Mutter und mir in Deutschland leben wird, von Kindesvater gemacht werden kann, wo er bereits erwähnt, ebenfalls in Deutschland lebt, jedoch in anderer Stadt.

Nackte Fakten.
Deutscher, ohne FWS in Deutschland, keine Arbeitsstelle in Aussicht in Deutschland.
Ehefrau mit kasachische Staatsangehörigkeit,
mit einem Sohn aus der ersten Ehe.
Kindesvater lebt offiziell in Deutschland mit AE, seine Frau hat soviel ich weiß, die deutsche Staatsangehörigkeit.

Es eilt bei uns nicht. Nun aber denke ich, dass eine Rückkehr früher oder später (so ca 1J) erfolgen soll. Die Gründe hierfür sind vielfältig und falls jemand das genauer wissen will auch erörtert werden kann.

Somit die bitte an die Experten für Tipps und Ratschläge, wie man es am besten angehen lassen soll. Wo muss man ansetzen? Insbesonderes im Hinblick auf LU welches von vornherein nicht gesichert werden kann und hiesige VE.

Ich bedanke mich jetzt schon für die Antworten.

Titel: Re: FZF mit einem Kind
Beitrag von reinhard am 11.06.2020 um 13:23:14
Die Ehefrau kann ja das Visum zum FZF einfach so bekommen, weil Du deutsch bist. Es heißt auch "Zusammenführung", wenn Ihr schon zusammen seid und zusammen umzieht.

Das Kind zieht ja "zur Mutter" (auch zusammen, aber es heißt auch "Zusammenführung"). Da kann jeder, der in DE lebt und irgendwie pfändbar ist, die VE abgeben. Wenn der Vater das macht, geht einfach darauf ein.

Wenn nicht: Ihr könnt das Visum trotzdem beantragen und darauf bestehen, dass die Ausländerbehörde auf den Nachweis der LU-Sicherung verzichtet, weil Ihr das Kind ja nicht alleine zurücklassen könnt. Das könnte auch klappen, mit VE ist es einfacher.

Titel: Re: FZF mit einem Kind
Beitrag von lottchen am 11.06.2020 um 13:31:49
Wenn beide Erwachsene ohne Job nach D ziehen bedeutet das ja vermutlich anfangs HartzIV (oder gibt es große Ersparnisse?). Wenn der leibliche Vater eine VE abgibt dann bekommt das Kind kein HartzIV, sondern der Vater wird dessen LU zahlen müssen, somit auch den Anteil des Kindes an der Miete und die KV (ich habe keine Ahnung, ob die KV dann vielleicht über die Familienversicherung des Vater gedeckt werden könnte, so dass ihn das nichts extra kosten würde). Das Jobcenter wird nur den Anteil der Eltern zahlen, auch für die Miete....Ich stelle mir das etwas schwierig vor (z.B. einen Vermieter zu finden, der unter dieser Konstellation eine Wohnung vermietet).

Zahlt der Vater jetzt Unterhalt für sein Kind? Ist er solvent?

Wenn erst in ca. 1 Jahr umgezogen werden soll - warum ist es nicht möglich, für sich und die Frau vor dem Umzug bereits einen Job in D zu suchen? Spricht die Frau deutsch, hat sie A1? 

Titel: Re: FZF mit einem Kind
Beitrag von Bayraqiano am 11.06.2020 um 13:53:46
Der Kindesvater ist sowieso zum Unterhalt verpflichtet und bei entsprechender Leistungsfähigkeit wäre der Lebensunterhalt des Kind ohnehin gesichert. Eine VE, die nur einen Regressanspruch des JC gegenüber dem Kindesvater begründet, halte ich in dieser Konstellation weder für nötig noch für sinnvoll. Und falls der Vater finanziell nicht in der Lage sein sollte, Unterhalt zu zahlen, wäre eine VE auch nicht zielführend.

Im Übrigen hätten wir hier einen Fall, wo beide Elternteile unabhängig voneinander ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hätten, das Kind aber nicht. Daher liegt m.E. ein atypischer Fall vor, der die LU-Sicherung entbehrlich macht.

Titel: Re: FZF mit einem Kind
Beitrag von ilidili am 11.06.2020 um 13:58:23
Hallo,


reinhard schrieb am 11.06.2020 um 13:23:14:
Das Kind zieht ja "zur Mutter" (auch zusammen, aber es heißt auch "Zusammenführung"). Da kann jeder, der in DE lebt und irgendwie pfändbar ist, die VE abgeben. Wenn der Vater das macht, geht einfach darauf ein.


Ich denke nicht dass jemand, ausser Vater das macht. Aber gut zu wissen dass das Grundsatzlich möglich ist.


lottchen schrieb am 11.06.2020 um 13:31:49:
vermutlich anfangs HartzIV (oder gibt es große Ersparnisse?)


Vermutlich nur für anfang bzw für (Teil-)Erstausstatung. Grössere Ersparnisse nicht, vllt etwas, womit man sich kleines aufbaut.


lottchen schrieb am 11.06.2020 um 13:31:49:
Zahlt der Vater jetzt Unterhalt für sein Kind? Ist er solvent?


Zahlt ab und an mal was kleines und das mit ach und Krach. Solvent ist er wohl eh nicht,  da er wohl noch Sprachschwierigkeiten hat. Er haelt sich dahingehend clever Bedeckt. ;) Wird er, im Falle dass er nicht zahlen kann, vom Jugendamt ins Visier genommen? Bzw, bekommt die Mutter evtl Unterhaltsvorschuss von der Kasse? Kann dies bei der Berechnung der LU berüchsichtigt werden?


lottchen schrieb am 11.06.2020 um 13:31:49:
Wenn erst in ca. 1 Jahr umgezogen werden soll - warum ist es nicht möglich, für sich und die Frau vor dem Umzug bereits einen Job in D zu suchen? Spricht die Frau deutsch, hat sie A1?


Ich strebe die Selbstständigkeit an. Meine Frau kann und möchte auch arbeiten wenn sie etwas deutsch gelernt hat. Sie ist bereits am lernen und A1 wird beim Antragsstellung natürlich vorgelegt.

Verstehe ich es richtig wenn, bei der Antragsstellung LU ausreichend erscheint dass niemand VE abgeben muss?

Vielen Dank.

Titel: Re: FZF mit einem Kind
Beitrag von ilidili am 11.06.2020 um 14:02:12

schrieb am 11.06.2020 um 13:53:46:
Im Übrigen hätten wir hier einen Fall, wo beide Elternteile unabhängig voneinander ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hätten, das Kind aber nicht. Daher liegt m.E. ein atypischer Fall vor, der die LU-Sicherung entbehrlich macht.


Meine Frau hat ja noch kein AT zur Zeit. Wo sollte man beim Visumsantrag ansetzen?

Titel: Re: FZF mit einem Kind
Beitrag von Bayraqiano am 11.06.2020 um 14:16:48

ilidili schrieb am 11.06.2020 um 14:02:12:
Meine Frau hat ja noch kein AT zur Zeit

Mit A1 hat sie aber einen Rechtsanspruch auf einen AT. Daher sollte bei der Antragstellung auch auf die Tatsache verwiesen werden, dass der Kindesvater ebenfalls in Deutschland lebt und der Fall somit atypisch gelagert ist. Die Botschaft müsste dies dann auch entsprechend prüfen.

Titel: Re: FZF mit einem Kind
Beitrag von ilidili am 11.06.2020 um 14:22:58

schrieb am 11.06.2020 um 14:16:48:
Mit A1 hat sie aber einen Rechtsanspruch auf einen AT. Daher sollte bei der Antragstellung auch auf die Tatsache verwiesen werden, dass der Kindesvater ebenfalls in Deutschland lebt und der Fall somit atypisch gelagert ist. Die Botschaft müsste dies dann auch entsprechend prüfen.

Diese Information ist sehr Wertvoll für uns. Das heißt eine penible Überprüfung der LU wäre überflüssig bzw nicht unbedingt Erforderlich.

Titel: Re: FZF mit einem Kind
Beitrag von ilidili am 05.05.2021 um 21:45:36
Update.
Ich bin seit ende Sommer 2020 wieder in D. Frau und Kind sind in KZ.  FZF Visum vor 3 Monaten beantragt in Botschaft in KZ. Heute email erhalten mit der Bitte dass ich übermitteln soll:
Kopie Reisepass,
Aufenthaltstitel,  ;)
Mietvertrag,
6 Lohnabrechnungen,
Sozialversicherungsverlauf, :o
Bescheinigung Krankenkasse,
Kontoauszüge Lückenlos 3 Mon.
etc etc.

Kann ich davon ausgehen dass die Unterlagen gar nicht angeguckt worden sind?
Ich habe Kopie von meinem PA versendentet mit dem Hinweis, dass ich deutscher bin und Kindesvater in D lebt und Unterhaltspflichtig ist.
Mal gucken was passiert. Falls jemand Tips hat, immer her damit.
Standort Köln.

Titel: Re: FZF mit einem Kind
Beitrag von reinhard am 06.05.2021 um 10:22:02

ilidili schrieb am 05.05.2021 um 21:45:36:
Heute email erhalten mit der Bitte dass ich übermitteln soll:
Kopie Reisepass,
Aufenthaltstitel,  ;)
Mietvertrag,
6 Lohnabrechnungen,
Sozialversicherungsverlauf, :o
Bescheinigung Krankenkasse,
Kontoauszüge Lückenlos 3 Mon.
etc etc.


Einfach normal antworten und übermitteln. Kann ja auch sein, dass etwas verloren gegangen oder in die falsche Akte gelegt wurde. Mit Corona und Heimarbeit gibt es manchmal organisatorische Probleme.


Zitat:
Kann ich davon ausgehen dass die Unterlagen gar nicht angeguckt worden sind?
Ich habe Kopie von meinem PA versendentet mit dem Hinweis, dass ich deutscher bin und Kindesvater in D lebt und Unterhaltspflichtig ist.
Mal gucken was passiert. Falls jemand Tips hat, immer her damit.
Standort Köln.


Ja, kann sein, schon weil Du als Deutscher keinen Aufenthaltstitel bekommen kannst, selbst wenn Du es noch so intensiv versuchst. Ich denke aber, antworten und Kopien schicken solltest Du auf jeden Fall machen, damit nicht am anderen Ende jemand sitzt und wartet und gar nicht in die Akte guckt.

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