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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Öffnung der EU- Außengrenzen für Drittstaaten
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Beitrag begonnen von semiramis am 10.06.2020 um 21:31:14

Titel: Öffnung der EU- Außengrenzen für Drittstaaten
Beitrag von semiramis am 10.06.2020 um 21:31:14
Guten Abend,
Was denkt ihr, wann wird die EU Außengrenze für den Westbalkan geöffnet?
Viele sagen am 15.06., wiederum las ich eine Meldung , dass die Reisewarnung bis zum 31.08. bestehen bleiben soll...das wars dann wohl mit dem Arbeitsvisum

Titel: Re: Öffnung der EU- Außengrenzen für Drittstaaten
Beitrag von reinhard am 10.06.2020 um 21:49:29
Eine Reisewarnung bezieht sich immer auf Deinen Wunsch, nach Serbien oder Albanien zu reisen. Eine Reisewarnung ist nur sinnvoll, wenn die Reise auch möglich ist.

Welche Grenze wann geöffnet wird, welche Einreisen wann möglich sind, wird vom zuständigen Ministerium bekannt gegeben. Wir können das ebenso wie Du raten, sondern auch nur lesen.

Titel: Re: Öffnung der EU- Außengrenzen für Drittstaaten
Beitrag von semiramis am 10.06.2020 um 21:53:44
Mir würde es nur das Herz brechen, dass jemand sich bemüht hat, das Visum erteilt bekommen hat und nicht einreisen kann. Das wars dann. 2 jahre Wartezeit auf einen Termin in der deutschen Botschaft, alles für die Katz. Der Arbeitgeber wird nicht nochmal 2 Jahre warten. Ganze Zukunftsperspektive weg. Sorry vllt ist es auch nur die Verzweiflung, die aus mir spricht. Er ist der festen Überzeugung dass es bis zum 15.06. gilt, ich meine dass die Einreisesperre bis zum 30.08. gilt.

Titel: Re: Öffnung der EU- Außengrenzen für Drittstaaten
Beitrag von reinhard am 10.06.2020 um 22:08:49
Solange Du das Land nicht sagst, kann sich aber keiner an der Diskussion zwischen Euch beiden beteiligen.

Titel: Re: Öffnung der EU- Außengrenzen für Drittstaaten
Beitrag von T.P.2013 am 11.06.2020 um 04:21:40
Wenn ich es richtig verstehe, dann geht es darum, dass jemand aus einem Drittstaat in den EU-Raum (hier: DEU) einreisen will zwecks Arbeitsaufnahme.

Bisher gilt diesbezüglich, vorerst festgeschrieben bis 15. Juni, dass zur Einreise ein wichtiger Grund vorliegen muss. Arbeitsaufnahme gehört nicht dazu, es sei denn, sie soll in ganz bestimmten Berufen, z.B. bei bestimmten Saisonarbeitsverhältnissen, im Gesundheitswesen oder im Bereich des Altenpflegepersonals stattfinden u.a.m.

Es kann wohl aber davon ausgegangen werden, dass die EU den Einreisestopp für Drittstaatsangehörige in den nächsten Tagen verlängern wird.
"Einreisen von außerhalb der EU dürften hingegen noch mindestens bis Ende Juni verboten bleiben, wie EU-Kommissarin Johansson am Freitag klarmachte." (Quelle: Der Spiegel v. 05.06.20).

Eine "Reisewarnung" hat damit nichts zu tun, die gilt für Deutsche, die in das Ausland reisen wollen, nicht für die Einreise über die EU-Außengrenze.

Titel: Re: Öffnung der EU- Außengrenzen für Drittstaaten
Beitrag von greenock am 11.06.2020 um 07:33:04
Ab dem 01.07. werden die Einreisebestimmungen für Drittstaatler in die EU schrittweise gelockert.

https://www.schengenvisainfo.com/news/eu-to-gradually-reopen-to-third-country-nationals-starting-from-july-1/

Titel: Re: Öffnung der EU- Außengrenzen für Drittstaaten
Beitrag von Petersburger am 11.06.2020 um 18:37:56
Bevor hier alle jubelnd Tickets kaufen:

Die verlinkte Seite informiert wie viele andere Quellen auch über beabsichtigte/diskutierte (!) Empfehlungen (!).

Erst wenn die tatsächlich ausgesprochen wurden und dann auch entsprechend in Weisungen umgesetzt werden, können die Sektkorken knallen.

Nach gründlicher Lektüre, denn auch die bisherigen Einschränkungen werden von vielen nach dem Wunschprinzip interpretiert.

Titel: Re: Öffnung der EU- Außengrenzen für Drittstaaten
Beitrag von cylber am 19.06.2020 um 09:19:41
Moin,

hat hier jemand weitere, stichhaltige Info´s ?

Ich finde nur "soll" oder "beabsichtigt" aber nicht "es ist ab dem ...."

Gruss

Titel: Re: Öffnung der EU- Außengrenzen für Drittstaaten
Beitrag von Petersburger am 19.06.2020 um 10:02:11
Du kannst sicher sein: Stichhaltige Infos kommen erst dann, wenn auf bmi.bund.de der Text der ab 01.07. gültigen Einschränkungen (so es denn welche gibt) veröffentlicht wird.

Alle anderen Quellen sind sekundär und damit irrelevant.

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