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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung-Effekt für Ehefrau
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Beitrag begonnen von mbahgondrong am 10.06.2020 um 16:45:57

Titel: Einbürgerung-Effekt für Ehefrau
Beitrag von mbahgondrong am 10.06.2020 um 16:45:57
Ich wohne seit März 2012 in Deutschland und besitze seit September 2019 eine Niederlassungserlaubnis.

Meine Frau wohnt seit März 2017 in Deutschland (Familienzusammenführung) und besitzt gerade eine befristete Aufenthaltstitel mit Gültigkeit bis März 2021.

Ich möchte Anfang nächste Jahr für eine Einbürgerung beantragen und möchte wissen, ob mein Frau auch schon gleichzeitig eingebürgert durfte.

Vielen Dank im Voraus.

Titel: Re: Einbürgerung-Effekt für Ehefrau
Beitrag von Bayraqiano am 10.06.2020 um 17:11:20
§ 10 Abs. 2 StAG:

Der Ehegatte und die minderjährigen Kinder des Ausländers können nach Maßgabe des Absatzes 1 mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten.

Ziff. 10.2.1.2.1 AH-BMI zum StAG:
Bei einem Ehegatten, der miteingebürgert werden soll, genügt ein Aufenthalt im Inland von vier Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Zwar handelt es sich um eine "kann"-Bestimmung, jedoch:

Im Rahmen dieser Entscheidung ist von einem öffentlichen Interesse an einer einheitlichen StAng aller Familienmitglieder auszugehen.
(HMHK/Hailbronner/Hecker, 6. Aufl. 2017, StAG § 10  Rn. 71)

Der anvisierte vierjährige Aufenthalt wäre dann im März 2021 erfüllt, was sich dann auch mit deiner Einbürgerung decken würde. Wichtig ist, dass deine Frau die sonstigen Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 StAG erfüllt. Ist das der Fall, sehe ich keine Probleme bei der Einbürgerung.

Titel: Re: Einbürgerung-Effekt für Ehefrau
Beitrag von mbahgondrong am 11.06.2020 um 11:37:07
Meine Frau hat eine Deutsch-Test für Zuwanderer Zertifikat (Gesamtergebnis B1). Reicht das für die Sprache-Kenntnisse Voraussetzung oder muss sie eine richtige B1 Zertifikat haben?

Wie lange dauert eigentlich der Prozess?

Titel: Re: Einbürgerung-Effekt für Ehefrau
Beitrag von Bayraqiano am 11.06.2020 um 13:44:16
Das Zertifikat ist ausreichend. Für die Bearbeitungsdauer musst du dich an die zuständige Behörde wenden. Das kann hier keiner beantworten.

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