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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Visum trotz deutscher Staatsbürgerschaft https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1591029430 Beitrag begonnen von suppenloeffel am 01.06.2020 um 18:37:10 |
Titel: Visum trotz deutscher Staatsbürgerschaft Beitrag von suppenloeffel am 01.06.2020 um 18:37:10
Hi,
angenommen man nimmt nach deutschem Recht eine Namensänderung vor. Doch diese Namensänderung wird bei einem anderen Staat dessen Bürgerschaft die Person gleichzeitig besitzt (für Einreise nach DE visumpflichtig) nicht anerkannt, sodass bei der Ausreise trotz Vorlage der Namensänderungsbescheinigung immer zu erheblichen Unannehmlichkeiten kommt. Besteht die Möglichkeit, dass die Person zwecks Einreise nach DE ein unbefristetes Visum in dem ausländischen Pass mit ihrem ausländischen Namen bekommt, damit die Vorlage des deutschen Pass und alle entsprechenden Probleme vermieden werden? Danke und Gruß |
Titel: Re: Visum trotz deutscher Staatsbürgerschaft Beitrag von Bayraqiano am 01.06.2020 um 19:03:17
Nach Ziffer 2.1.2 AVwV-AufenthG kann folgender Hinweis (Stempel) in den anderen Reisepass aufgenommen werden:
„Der Passinhaber besitzt Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland ... (Datum, Dienstsiegel).“ Dies müsste natürlich dann auch in die jeweilige Landessprache übersetzt werden, damit bei der Ausreise erkennbar ist, dass ein Aufenthaltsrecht besteht. Sollte die Ausreise trotz dieses Hinweises immer noch nicht problemlos klappen, weil der Staat diesen etwa nicht anerkennt, kann im Ausnahmefall ein sog. "deklaratorisches Visum" ausgestellt werden. Die Ausstellung muss restriktiv erfolgen, da für dieses "Visum" überhaupt keine Rechtsgrundlage besteht. Nachzulesen im entsprechenden Abschnitt des Visumhandbuchs des AA: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207816/e70e66c715d4dafd0f1bd7f8585b0e53/visumhandbuch-data.pdf |
Titel: Re: Visum trotz deutscher Staatsbürgerschaft Beitrag von suppenloeffel am 01.06.2020 um 21:05:00 schrieb am 01.06.2020 um 19:03:17:
Danke für die schnelle Antwort! Wird das Visum in DE ausgestellt oder muss man sich dafür an der jeweiligen Botschaft wenden? |
Titel: Re: Visum trotz deutscher Staatsbürgerschaft Beitrag von Petersburger am 02.06.2020 um 07:33:21
Das Visum ist grundsätzlich die absolute Ausnahme, daher ist die Frage danach erst dann sinnvoll, wenn die anderen Varianten nicht funktionieren.
In solchen Fällen hinkender Namensführung (=verschiedene Namen in verschiedenen Rechtsbereichen) soll ein Aufenthaltstitel auf den im ausländischen Pass eingetragenen Namen ausgestellt und ein Eintrag vorgenommen werden: "Der Inhaber führt im deutschen Rechtsbereich den Namen XXX". Ob ein solcher Eintrag auch in diesem Fall in den ausländischen Pass eingetragen werden kann und hilfreicher ist als der "Hat Aufenthaltsrecht"-Eintrag, kann von der örtlich zuständigen ABH geprüft werden. |
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