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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ?
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Beitrag begonnen von hoang am 30.05.2020 um 22:27:01

Titel: In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ?
Beitrag von hoang am 30.05.2020 um 22:27:01
Hallo Ihr Lieben,
brauche Eure Hilfe !
Folgender Fall
1. Alleinerzieherin
2. ein Kind (14 J.a.)vor kurzem nach D im Rahmen der Familienzusammenführung geholt. Vater lebt in der Heitmat, vor 4 Jahren geschieden. Keinerlei Unterhalt
3. ein Kind, 2 J.a., hier geboren, deutsche Staatsangehörigkeit, Vater unbekannt verzogen. Keinerlei Unterhalt.
4. Mutter wegen Corona kurzarbeitet
5. Kinderzuschlag beantragt

Von der Familienkasse kam ein Vordruck, wo nach Unterhaltsvorschuss gefragt wird.

Es wurde nie Unterhaltsvorschuss beantragt.

Frage an Euch:
a. Muss die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen ?
b. Gefährdet das Ganze den Aufenthaltsstatus des Kindes 2.

b. ist der Mutter sehr wichtig.

Danke
Hoang

Titel: Re: In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ?
Beitrag von Bayraqiano am 31.05.2020 um 01:20:30
a) Der Kinderzuschlag eine nachrangige Leistung. Die Familienkasse dürfte wohl verlangen, dass zunächst ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt wird.

b) Sowohl Kinderzuschlag wie auch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gelten ausländerrechtlich nicht als Bezug von öffentlichen Mitteln und sind daher unschädlich (§ 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 7 AufenthG). Die Inanspruchnahme dieser Leistungen gefährdet das Aufenthaltsrecht nicht. Im Übrigen wäre das Aufenthaltsrecht selbst dann nicht gefährdet, wenn schädliche Leistungen bezogen werden, solange das Kind minderjährig ist (§ 34 Abs. 1 Alt. 1 AufenthG).

Titel: Re: In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ?
Beitrag von hoang am 01.06.2020 um 00:14:54
Besten Dank für die präzise Antwort.
Jetzt muss ich mich in das Thema Beantragung von Unterhaltsvorschuss einlesen.
Muss Frau den Antrag pro forma stellen, da nichts zu erwarten ist ?
Bin ein Art von social-worker :-)

Titel: Re: In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ?
Beitrag von Alacrity am 01.06.2020 um 01:05:33
Wieso nichts zu erwarten?
Sie kann aktuell fuer die Kinder zusammen monatlich 458 Euro Unterhaltsvorschuss erwarten.
Das Jugendamt wird ihr bis die Kinder volljaehrig sind noch etwa 55.000 Euro auszahlen und versuchen, es von den Vaetern einzutreiben.

Titel: Re: In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ?
Beitrag von hoang am 01.06.2020 um 14:08:33
Sorry, habe verwechselt. Gemeint war von den Vätern nichts zu erwarten. Dies ist aber ein Problem des Jugendamtes.

Titel: Re: In Anspruchsnahme des Kindergeldzuschlags gefährdet den Aufenthaltstatus ?
Beitrag von reinhard am 01.06.2020 um 16:23:31
Genau, wird dadurch zum Problem des Jugendamtes. Das ist ja der Sinn des Unterhaltsvorschusses.

Und falls säumige Väter mitlesen: Einige Jugendämter sind extrem professionell darin, Väter aufzutreiben und Konten & Löhne zu pfänden.

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