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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitserlaubnis möglich?
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Beitrag begonnen von Mittiu am 21.05.2020 um 13:40:32

Titel: Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von Mittiu am 21.05.2020 um 13:40:32
Liebes i4alien-Team,
ein Freund ist venezolanischer Staatsbürger und hat dort einen Uni-Abschluss (Bachelor) im IT-Bereich gemacht.
Er ist mit dem Visum (läuft im Januar 2021 aus)  zum Besuch eines Sprachkurses nach Deutschland (§ 16 AufenthG) gekommen und lernt deutsch.
Nun hat er ein Jobangebot im IT-Bereich bekommen, welches jedoch gehaltsmäßig leider nicht den Anforderungen der Blauen Karte entspricht.
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, dass er eine Arbeitserlaubnis bekommt?
Viele Danke für euere Hilfe!

Titel: Re: Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von engelchen+ am 21.05.2020 um 14:00:37

Mittiu schrieb am 21.05.2020 um 13:40:32:

Nun hat er ein Jobangebot im IT-Bereich bekommen, welches jedoch gehaltsmäßig leider nicht den Anforderungen der Blauen Karte entspricht.

Wieviel soll er verdienen?

Titel: Re: Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von Bayraqiano am 21.05.2020 um 14:23:12
Die Frage kann derzeit nicht beantwortet werden, hierfür müssten folgende Informationen nachgeliefert werden:

1. Ist sein Abschluss als solcher hier in Deutschland anerkannt (s. anabin)?

2. Zur Klarstellung: Wurde das Visum für einen studienvorbereitenden Sprachkurs (§ 16 Abs. 1 a.F.) oder für einen Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient (§ 16b AufenthG a.F.) erteilt.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von Mittiu am 21.05.2020 um 14:42:12
1.  40 000 €
2.  sein Abschluss ist in Deutschland anerkannt
3. für einen Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient (§ 16b AufenthG a.F.)

sorry, diese Infos hätte ich natürlich gleich liefern können

Titel: Re: Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von Bayraqiano am 21.05.2020 um 14:48:55
Das ist dann problematisch, denn mit einer AE zu einem Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient (§ 16b alt, 16f neu) soll ein Wechsel in der Regel nur im Falle eines gesetzlichen Anspruchs möglich sein ((§ 16f Abs. 3 Satz 1 AufenthG) ).

Wird die Gehaltsgrenze für die Blaue Karte von derzeit 43.000 Euro im IT-Bereich unterschritten, ist lediglich eine AE nach § 18a Abs. 1 AufenthG möglich. Hierauf besteht aber kein Anspruch i.S.d § 16f Abs. 3 Satz 1 AufenthG, da es sich um eine Ermessensnorm handelt ("kann erteilt werden").

Allerdings ist der Zweckwechselverbot in § 16f Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht absolut. In der Regel bedeutet, dass auch Ausnahmefälle einen Wechsel zulassen. Man kann daher ruhig bei der ABH eruieren, ob diese doch nicht hiervon abweichen würde. In der Praxis ist so etwas durchaus nicht selten.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von Mittiu am 21.05.2020 um 14:52:49
Vielen Dank für die Antwort!

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