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Beitrag begonnen von kuc123 am 20.05.2020 um 21:43:44

Titel: Aufenthalt für Ausländer mit dem deutschen Bachelorabschluss
Beitrag von kuc123 am 20.05.2020 um 21:43:44
Hallo,
ich bin ein ausländischer Student und darf den Master nicht weiter studieren, weil ich die Regelstudienzeit überschreite. In diesem Fall kann ich mit dem Bachelor, den ich in Deutschland abgeschlossen habe, weiter in Deutschland bleiben und arbeiten? Oder besteht hier keine Möglichkeit, außer auszureisen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Titel: Re: Aufenthalt für Ausländer mit dem deutschen Bachelorabschluss
Beitrag von Bayraqiano am 20.05.2020 um 22:10:13

kuc123 schrieb am 20.05.2020 um 21:43:44:
In diesem Fall kann ich mit dem Bachelor, den ich in Deutschland abgeschlossen habe, weiter in Deutschland bleiben und arbeiten?

Ja, das ist grundsätzlich möglich wenn eine Stelle entsprechend der Qualifikation angetreten wird (§ 18b AufenthG).

Der Antrag sollte aber noch vor Ablauf der bisherigen AE zum Studium und falls diese mit einer auflösenden Bedingung versehen ist ("erlischt mit") am besten vor der Exmatrikulation. Wird er bei erloschener/abgelaufener AE gestellt, könnt es zu Problemen kommen die eine Ausreise und ein neues Visumverfahren erforderlich machen könnten.

Jetzt heißt es also schnell eine entsprechende Stelle finden...

Titel: Re: Aufenthalt für Ausländer mit dem deutschen Bachelorabschluss
Beitrag von kuc123 am 20.05.2020 um 23:52:15
Vielen Dank für deine Antwort, Bayraqiano.
Im letzten Monat habe ich bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung meiner AE beantragt, die aber schon seit 2 Monaten abgelaufen ist, weil ich immer noch keine 100€ Bearbeitungsgebühre hatte. Erst am Ende März habe ich genug Geld für die Verlängerung, und der Sachbearbeiter war damit nicht zufrieden. Das ist der früheste Termin von meiner Seite. Ich habe mich sofort gemeldet, wenn ich die Bearbeitungsgebühre habe.
Vor 2 Tagen hat mir die Ausländerbehörde eine Nachricht geschrieben, in der steht, dass ich nicht mehr weiter studieren darf und ab August auch nicht mehr in Deutschland bleiben darf. Allerdings ist es für mich nicht möglich, weil ich kein Geld für Flugticket habe. Aus dem Grund frage ich mich dann, ob ich mit meinem deutschen Bachelorabschluss erst einige Zeit in Deutschland bleiben darf, um ein wenig Geld zu verdienen, mit dem ich Deutschland verlasse.
In meinem Fall soll ich weiter mit der Ausländerbehörde meine Situation erklären und hoffe, dass sie mich noch hier ein wenig Geld verdienen lassen?
Ich habe nach recherchiert, auf der Seite von DAAD steht, dass man nach Bachelorabschluss die Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitssuche verlängert lassen kann, allerdings bin ich nicht sicher, was sonst noch passieren soll, wenn meine AE schon abgelaufen ist

Titel: Re: Aufenthalt für Ausländer mit dem deutschen Bachelorabschluss
Beitrag von Bayraqiano am 21.05.2020 um 00:05:53
In dem Schreiben der Ausländerbehörde steht sinngemäß so etwas
1. Der Antrag wird abgelehnt
2. Der Antragsteller wird aufgefordert die BR Deutschland bis zum [Datum] zu verlassen.

Oder steht da etwas anderes?

Titel: Re: Aufenthalt für Ausländer mit dem deutschen Bachelorabschluss
Beitrag von deerhunter am 21.05.2020 um 07:35:19

kuc123 schrieb am 20.05.2020 um 23:52:15:
Im letzten Monat habe ich bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung meiner AE beantragt, die aber schon seit 2 Monaten abgelaufen ist, weil ich immer noch keine 100€ Bearbeitungsgebühre hatte. Erst am Ende März habe ich genug Geld für die Verlängerung, und der Sachbearbeiter war damit nicht zufrieden. 


Deine AE ist also bereits im Januar 2020 abgelaufen, aber du hast erst Ende März eine Verlängerung beantragt? Damit wird nicht nur der Sachbearbeiter "nicht zufrieden" sein, du bist damit illegal in Deutschland.
Normal sollte man "deutlich" vor Zeit des Ablaufens der AE zur ABH gehen und auch die 100€ dürften als Ausrede nicht gelten! Von was lebst du?
Auch gab es im Januar noch keine Corona Probleme, sonst hätte man sich darauf berufen können


kuc123 schrieb am 20.05.2020 um 23:52:15:
Vor 2 Tagen hat mir die Ausländerbehörde eine Nachricht geschrieben, in der steht, dass ich nicht mehr weiter studieren darf und ab August auch nicht mehr in Deutschland bleiben darf.


Das kommt davon, wenn man nicht rechtzeitig seinen Pflichten nachkommt! Was steht genau in diesem Brief? Ausweisungsverfügung?


kuc123 schrieb am 20.05.2020 um 23:52:15:
Allerdings ist es für mich nicht möglich, weil ich kein Geld für Flugticket habe.


Dann musst du dir etwas von deiner Botschaft leihen oder wirst vermutlich kostenüflichtig abgeschoben. Diese Kosten wirst du dann bezahlen müssen und vermutlich auch eine Wiedereinreisesperre bekommen.


kuc123 schrieb am 20.05.2020 um 23:52:15:
Aus dem Grund frage ich mich dann, ob ich mit meinem deutschen Bachelorabschluss erst einige Zeit in Deutschland bleiben darf, um ein wenig Geld zu verdienen, mit dem ich Deutschland verlasse.


Normalerweise NEIN


kuc123 schrieb am 20.05.2020 um 23:52:15:
Ich habe nach recherchiert, auf der Seite von DAAD steht, dass man nach Bachelorabschluss die Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitssuche verlängert lassen kann, allerdings bin ich nicht sicher, was sonst noch passieren soll, wenn meine AE schon abgelaufen ist


Da deine AE bereits abgelaufen ist wirst du auch keine "Verlängerung" bekommen, genau so wenig wie Arbeit!

Titel: Re: Aufenthalt für Ausländer mit dem deutschen Bachelorabschluss
Beitrag von kuc123 am 21.05.2020 um 14:26:53

schrieb am 21.05.2020 um 00:05:53:
In dem Schreiben der Ausländerbehörde steht sinngemäß so etwas
1. Der Antrag wird abgelehnt
2. Der Antragsteller wird aufgefordert die BR Deutschland bis zum [Datum] zu verlassen.

Oder steht da etwas anderes?


Das Schreiben von der Ausländerbehörde besteht aus 3 Seiten.
Auf der 1. Seite stehen Versagung Ihres Aufenthaltes und Androhung der Abschiebung angekreuzt, außerdem noch ein Termin, vor dem ich zu dem Sachbearbeiter meine Meinung sagen kann, und zwar zu den Tatsachen, anhand von den diese Entscheidung gemacht wurde.
Auf der 2. Seite stehen, warum diese Entscheidung gemacht wurde. Ich habe das durchgelesen und finde ein paar Sachen, die nicht stimmen. Ich habe schon wieder an den Sachbearbeiter etwas geschrieben und warte jetzt auf seine Antwort.
Die 3. Seite ist eine Bescheinigung, auf der steht, dass ich im Besitz einer Duldung bin und die Bescheinigung ist gültig bis zum 15.08.2020.


Titel: Re: Aufenthalt für Ausländer mit dem deutschen Bachelorabschluss
Beitrag von Bayraqiano am 21.05.2020 um 14:31:00
Ja, wie erwartet eine wohl eine Anhörung zur beabsichtigten Ablehnung dazu gleichzeitig eine Duldung aufgrund der verspäteten Antragstellung.

Meine Antwort #1 ist daher aufgrund der neuen Erkenntnislage hinfällig. In dieser Situation (und Station) hilft entweder die Ausreise oder die Einschaltung eines fachkundigen Anwalts.

Titel: Re: Aufenthalt für Ausländer mit dem deutschen Bachelorabschluss
Beitrag von deerhunter am 21.05.2020 um 14:34:46

kuc123 schrieb am 21.05.2020 um 14:26:53:
Auf der 1. Seite stehen Versagung Ihres Aufenthaltes und Androhung der Abschiebung angekreuzt


Na dann solltest du bis zum genannten Termin ausreisen, ansonsten droht die Abschiebung und das wird teuer und bringt eine Wiedereinreisesperre. Eine Verlängerung zum Arbeiten wird es damit normal nicht geben


kuc123 schrieb am 21.05.2020 um 14:26:53:
Die 3. Seite ist eine Bescheinigung, auf der steht, dass ich im Besitz einer Duldung bin und die Bescheinigung ist gültig bis zum 15.08.2020.


Als Duldung wird nach dem deutschen Ausländerrecht die Bescheinigung über eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" ausreisepflichtiger Ausländer bezeichnet. Eine Duldung verschafft dem Ausländer keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland; der Geduldete muss weiterhin das Bundesgebiet verlassen, es wird aber vorübergehend davon abgesehen, die Ausreisepflicht mit dem Zwangsmittel der Abschiebung durchzusetzen. Also kann ich nur dringend raten, bis zum 15.8. auszureisen

Der Fehler liegt eindeutig bei dir, denn du hast versäumt die AE zu verlängern. Was ist mit deinem Sperrkonto zum studieren, oder läuft das über eine VE?

Titel: Re: Aufenthalt für Ausländer mit dem deutschen Bachelorabschluss
Beitrag von kuc123 am 21.05.2020 um 15:08:33

deerhunter schrieb am 21.05.2020 um 07:35:19:
Deine AE ist also bereits im Januar 2020 abgelaufen, aber du hast erst Ende März eine Verlängerung beantragt? Damit wird nicht nur der Sachbearbeiter "nicht zufrieden" sein, du bist damit illegal in Deutschland.
Normal sollte man "deutlich" vor Zeit des Ablaufens der AE zur ABH gehen und auch die 100€ dürften als Ausrede nicht gelten! Von was lebst du?
Auch gab es im Januar noch keine Corona Probleme, sonst hätte man sich darauf berufen können


Meine AE ist gültig bis zum Ende Februar. Vor dem Ablauf, also im Februar war ich einmal zur Ausländerbehörde gegangen und sie war leider geschlossen. Auf der Tür des Büros steht seit langer Zeit ein Zettel, auf der steht, dass sie ohne eines der folgenden die Verlängerung nicht machen, und Geld ist eine der Voraussetzungen. Darunter verstehe ich, dass ohne Geld die Verlängerung nicht machbar ist, was wiederum heißen soll, dass es keinen Sinn macht, ohne Geld dort zu gehen und die AE verlängert zu lassen.
Mein Monatslohn ist mehr oder weniger um 600€, was gerade genug ist für Wohnung, Essen und Versicherung. Vor Ende Februar musste ich noch für die Rückmeldung des Sommersemesters den 300€ Beitrag haben, den ich von meinem Nachbar geliehen habe. Ich muss dann mehr Stunden arbeiten, damit ich ihm das Geld nicht zu spät wiedergebe, außerdem muss ich noch 100€ für die Ausländerbehörde sparen, also Ende März ist wirklich der früheste Termin für mich.
Arbeit ist die einzige Finanzierungsmöglichkeit für mich, außerdem nichts, ohne Hilfe von der Familie, ohne Kredite, ohne staatliche Unterstützung, ohne irgendwas, das heißt, soviel ich verdiene ist alles was ich habe. Worauf soll ich verzichten, um 100€ zu haben, Wohnung, Essen, oder Versicherung?

Titel: Re: Aufenthalt für Ausländer mit dem deutschen Bachelorabschluss
Beitrag von Bayraqiano am 21.05.2020 um 15:16:43

kuc123 schrieb am 21.05.2020 um 15:08:33:
Darunter verstehe ich, dass ohne Geld die Verlängerung nicht machbar ist, was wiederum heißen soll, dass es keinen Sinn macht, ohne Geld dort die AE verlängert zu lassen.

Das ist dann ein Interpretationsfehler deinerseits gewesen. Eine rechtzeitige Antragstellung hätte die Fortgeltung der AE auch ohne Zahlung der Verlängerungsgebühr bewirkt, und dir jedenfalls diesen Ärger erspart. Ein eigenmächtiges Verschieben deinerseits war falsch.

Nun scheint aber die Verlängerung der AE zwecks Studium nicht nur wegen der Überschreitung der Regelstudienzeit, sondern auch wegen der lückenhaften Finanzierung aussichtslos. Zudem wurde sie auch verspätet beantragt, womit auch keine Fiktionswirkung vorliegt, die dir jedenfalls erlaubt hätte, noch einen Antrag auf eine neune AE zwecks Beschäftigung zu stellen. Aus der Duldung heraus eine AE für eine Beschäftigung zu erlangen halte ich für nicht plausibel. Sieht schlecht aus.

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