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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit Deutscher Geburtsurkunde und Reiseausweis für Ausländer
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Beitrag begonnen von freeroad am 07.05.2020 um 04:02:11

Titel: Einbürgerung mit Deutscher Geburtsurkunde und Reiseausweis für Ausländer
Beitrag von freeroad am 07.05.2020 um 04:02:11
Guten Morgen,

hoffe jemand hat eine Antwort auf meiner Frage oder er hat es persönlich durchgemacht.

Wie Sieht es aus wenn man Sich ohne Nationalpass einbürgern will. Ist es möglich? Was muss beachten wenn es doch möglich ist?

Die besagte Frau hat einen Reiseausweis für Ausländer mit einer Unbefristeten Niederlassungserlaubnis.
Die Frau erhält keinen Nationalpass und wird auch nicht in den Register in der Türkei eingetragen. Da es trotz mehrmaliger Versuche und Anträge abgelehnt wurde, erhielt die Frau dem Reiseausweis für Ausländer.

Desweiteren besitzt die Frau einen Deutschen Geburtenregister sowie eine Deutsche Geburtsurkunde.

Die anderen Voraussetzungen sind alle erfüllt.

Titel: Re: Einbürgerung mit Deutscher Geburtsurkunde und Reiseausweis für Ausländer
Beitrag von Bayraqiano am 07.05.2020 um 09:58:21
Im Reiseausweis dürfte die Staatsangehörigkeit mit "ungeklärt" angegeben worden sein, was durchaus zum Problem werden könnte. Einerseits weil § 10 Abs. 1 Satz 1 die geklärte Identität und Staatsangehörigkeit voraussetzt und andererseits weil die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden müsste.

Die EBH könnte die bisherigen Bemühungen berücksichtigen und sich der Entscheidung der ABH anschließen. Hinsichtlich der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit könnte hier sogar ein Fall von genereller Unmöglichkeit (§ 12 Abs. 1 Satz 1 StAG) vorliegen. Sie könnte aber auch neue Bemühungen verlangen.

Letztlich müsste aber das Gespräch mit der zuständigen Behörde gesucht werden.


Titel: Re: Einbürgerung mit Deutscher Geburtsurkunde und Reiseausweis für Ausländer
Beitrag von freeroad am 07.05.2020 um 22:58:43
Die Besagte Dame will unter allen Umständen den Türkischen Reisepass haben, da es aber jetzt gesamt länger als 10 Jahren nicht möglich ist und im Sinne Ihrer Reisefreiheit für Ihre Firma und Mitarbeiter, beschloss sie aus Frustration sich eine Möglichkeit auszusuchen sich hier einbürgern zu lassen, bzw. sich vorher zu Informieren welche Möglichkeiten es gibt.

Schreiben an diversen Türkischen Minister würden verschickt, gestern wurde ein Schreiben an den Präsidenten der Türkei verschickt, mit der Bitte bei der Registrierung zu helfen (ob das Erfolg bringt ist zu hinterfragen), da entweder Anwälte vor Ort noch hier in Deutschland positives bezweckt haben.

Im Reiseausweis für Ausländer, steht ja weiterhin Staatsangehörigkeit "Türkisch".

Wer das nötige Kleingeld hat kann Sich in den Komoren einbürgern lassen, investion Summe 45000,- Euro. Nötige Kleingeld muss vorhanden sein :o ;D


Nicht des trotz wurde eine Email an die Vertretung der Komoren verschickt, welche möglichkeiten es für eine Einbürgerung gibt und welche Kosten zu erwarten sind.
Man liest ja viel im Internet darüber, die Antwort wird zeigen ob es stimmt oder nur ein Gerücht ist.  Zumindest ist irgend ein Pass besser als defacti Staatenlos zu sein.

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