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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung als serbische Staatsangehörige zum Deutschen Ehepartner
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Beitrag begonnen von Mala_Iva am 28.04.2020 um 11:10:30

Titel: Familienzusammenführung als serbische Staatsangehörige zum Deutschen Ehepartner
Beitrag von Mala_Iva am 28.04.2020 um 11:10:30
Hallo zusammen,
es handelt sich hier um eine gleichgeschlechtliche Ehe, die in Serbien nicht anerkannt ist - diese Information vorweg. Ehegatte I lebt in Deutschland und hat die deutsche Staatsangehörigkeit, ausreichend Wohnraum und Einkommen - Ehegatte II der zuziehen möchte hat die serbische Staatsangehörigkeit und ist im Augenblick dabei die Sprachkenntnisse A1 zu erwerben.
Die Deutsche Botschaft in Serbien arbeitet im Augenblick nicht - auch auf zig Anfragen vor dieser Pandemie betreffend eines möglichen Termins zur Erteilung eines Visums zur Eheschließung  hat man nie eine Antwort bekommen. Aus dem Bekanntenkreis ist mir bekannt, dass man auf einen Termin sowohl zum Zweck der Eheschließung in Deutschland als auch zur Familienzusammenführung inzwischen mehr als 16 Monate warten muss. Der serbische Staatsangehörige kann visumfrei als Tourist einreisen. Nun meine Frage, wenn der serbische Staatsangehörige visumfrei einreist, man dann in Deutschland heiratet, welche Möglichkeiten gibt es einen Aufenthaltstitel zu bekommen? Gibt es Möglichkeiten, dass man das Visumverfahren umgeht oder man zumindest in der BRD den Termin abwarten kann da es sowohl von der Dauer als auch der Tatsache, dass es sich hier um eine gleichgeschlechtliche Ehe handelt für die Person unzumutbar wäre nach den 90 Tagen nach Serbien zu gehen um dort das Visumverfahren nachzuholen bzw. den Termin abzuwarten. Gibt es hier irgendwelche Ermessensgesetze welche man anwenden könnte? Ist eventuell schon irgendwo etwas gerichtlich entschieden worden? Es handelt sich hier um NRW - die Zuständigkeit würde bei der Ausländerbehörde in Düsseldorf liegen, vielleicht hat schon jmd. Erfahrung ob man den zuziehenden Ehegatten erlaubt im Bundesgebiet auf den Termin zur Erteilung des Visums zu warten und was man bekommt - eine Duldung oder was genau und ob die Person in der Zeit arbeiten darf? Über ein Jahr ist eine verdammt lange Zeit. Ich sage jetzt schon mal DANKE für alle Antworten und Tipps!

Titel: Re: Familienzusammenführung als serbische Staatsangehörige zum Deutschen Ehepartner
Beitrag von Petersburger am 28.04.2020 um 11:45:01
Nein, die Terminlage ist kein Grund für einen Verzicht auf das gesetzlich vorgeschriebene Visumverfahren.

Titel: Re: Familienzusammenführung als serbische Staatsangehörige zum Deutschen Ehepartner
Beitrag von Mala_Iva am 28.04.2020 um 12:08:38
Vielen Dank für die Antwort.
Es geht ja nicht unbedingt darum darauf zu verzichten, sondern zumindest die Möglichkeit zu bekommen, dass die Person in Deutschland bis zum Termin geduldet wird. Zum einen wegen der langen Wartezeit, was kein Grund für einen Verzicht ist - OK - aber vielleicht gibt es eine Ermessensoption die man eventuell anwenden könnte und zum anderen geht es darum, dass es sich hier um eine gleichgeschlechtliche Ehe handelt und die Person nach der Rückkehr Probleme haben wird.

Titel: Re: Familienzusammenführung als serbische Staatsangehörige zum Deutschen Ehepartner
Beitrag von DerRalf am 28.04.2020 um 13:14:45

Mala_Iva schrieb am 28.04.2020 um 12:08:38:
dass es sich hier um eine gleichgeschlechtliche Ehe handelt und die Person nach der Rückkehr Probleme haben wird.

Warum sollte er Probleme haben? Er muss es ja niemanden erzählen, dass er in Deutschland gleichgeschlechtlich geheiratet hat.

Titel: Re: Familienzusammenführung als serbische Staatsangehörige zum Deutschen Ehepartner
Beitrag von Mala_Iva am 28.04.2020 um 13:35:05
Alleine durch die Beantragung der nötigen Unterlagen und das Einholen der nötigen Dokumente ist es schon bekannt. Leider gehört Serbien nicht zu den Ländern die das tolerieren. Dort muss man für das das Ehefähigkeitszeugnis und die ganzen Bestätigungen den Grund eingeben und wenn man Ehe angibt, muss der Ehegatte aufgeführt werden namentlich und das ist ein sehr großes Problem ohne das jetzt hier alles ausführen zu wollen.

Titel: Re: Familienzusammenführung als serbische Staatsangehörige zum Deutschen Ehepartner
Beitrag von DerRalf am 28.04.2020 um 13:44:34
Mal ein paar Fakten zu Homosexualität in Serbien laut Wikipedia:
Seit 2017 hat das Land mit Ana Brnabić eine bekennend lesbische Regierungschefin.
Homosexualität ist in Serbien seit 1994 legal. Das Schutzalter ist seit 2006 einheitlich auf 14 Jahre angeglichen.
Seit 2009 ist die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gesetzlich verboten. Homosexuelle Menschen können im Militär dienen.

Die Gesellschaft lehnt überwiegend Homosexualität ab. Das ist klar. Aber durch die Beantragung erfährt nur die zuständige Behörde etwas davon und die dürfen keine Probleme machen. Dies kann nur die Gesellschaft und denen muß man nichts erzählen. Ich rechne damit, dass die zuständige ABH dies genauso sehen wird und sagen wird, es spricht nichts dagegen, das Visumsverfahren im Heimatland abzuwarten.

Titel: Re: Familienzusammenführung als serbische Staatsangehörige zum Deutschen Ehepartner
Beitrag von Mala_Iva am 28.04.2020 um 14:00:09
Theorie und Praxis sehen anders aus! Ich möchte hier auch keine Diskussion diesbezüglich eröffnen - schauen Sie sich den Film "Parada" an, schauen Sie sich die Demonstrationen an gegen einen CSD und die Angriffe der LGBT Bewegungen. Was die Behörden sollen, können und dürfen ist weit voneinander entfernt! :-) Eine Bekannte wurde 4 Monate hin und her geschickt und schikaniert bis man ihr ein Dokument ausgestellt hat, was hätte in 5 Minuten fertig sein können. Wie gesagt, Theorie und Praxis sind immer weit voneinander entfernt und das erst recht in so Ländern wie Serbien, wo man keine Konsequenzen fürchten muss, wo Korruption in Behörden schon Alltag ist...

Titel: Re: Familienzusammenführung als serbische Staatsangehörige zum Deutschen Ehepartner
Beitrag von DerRalf am 28.04.2020 um 14:11:53
Natürlich ist vielfach Therorie und Praxis etwas anderes. Ich sage nur, dass die zuständige ABH sich auf diesen Standpunkt stellen kann. Bei Ländern, wo klar eine Verfolgung von Homosexuellen erfolgt, wie z.B. Saudi Arabien, würde eine ABH dies vielleicht eher einsehen.

Titel: Re: Familienzusammenführung als serbische Staatsangehörige zum Deutschen Ehepartner
Beitrag von reinhard am 28.04.2020 um 21:01:39
Er kann visumfrei kommen und heiraten.

Er kann auch visumfrei besuchen.

Er sollte aber niemals die erlaubten 90 Tage im Halbjahr überschreiten. Wenn er erwischt, abgeschoben und gesperrt wird, habt Ihr ja auch nichts davon.

Die 16 Monate Wartezeit haben alle, und alle müssen das aushalten. Und Du kannst Dich beim Auswärtigen Amt beschweren und schreiben, dass bitte mehr Personal eingestellt wird.

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