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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Daueraufenthalt EU Karte ?
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Beitrag begonnen von tad am 24.04.2020 um 10:31:19

Titel: Daueraufenthalt EU Karte ?
Beitrag von tad am 24.04.2020 um 10:31:19
Hallo zusammen,

ich bin nach Deutschland im 2013 mit Studentenvisum gekommen, im 2015 habe ich geheiratet, meine Frau ist kein Deutsche, sondern EU-Bürgerin, im 2016 habe eine Aufenthaltskarte nach 5 Abs. 1 FreizügG/EU.
Eigentlich ich möchte den Antrag auf Einbürgerung nach ein rechtmäßiger Inlandsaufenthalt von 7 Jahren stellen, dafür fehlt mir noch das Ablegen des Tests „Leben in Deutschland“. Ich sollte an dem Test am 03.2020 teilnehmen, Dennoch aufgrund der Einschränkungen wegen der Ausbreitung des Coronavirus wurde der Termin bis auf weiteres verschoben.
Da mein Aufenthalt in paar Monaten ablaufen wird und dass das Einbürgerungsverfahren wahrscheinlich lange dauern wird, ich wollte fragen, ob ich Anspruch auf eine Daueraufenthalt-EU Karte habe? wenn ja, welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Danke

Titel: Re: Daueraufenthalt EU Karte ?
Beitrag von Bayraqiano am 24.04.2020 um 10:49:41
Keine Sorge, bei Angehörigen von EU-Bürgern gilt das Aufenthaltsrecht automatisch durch das Gesetz und kann nicht ablaufen. Die Aufenthaltskarte ist lediglich eine Bescheinigung über dieses automatische Recht, ihr zeitlicher Ablauf ist nicht wichtig. Nach insgesamt fünf Jahren Aufenthalt als Familienangehöriger eines EU-Bürgers (in diesem Fall beginnend ab der Hocheit) erwirbt man auch automatisch das Daueraufenthaltsrecht, weitere Voraussetzungen müssen nicht vorliegen. Eine neue Bescheinigung über das bestehende Recht in Form einer Daueraufenthaltskarte wird ausgestellt, kann aber natürlich aufgrund der aktuellen Situation etwas dauern.

Setze dich einfach mit der Ausländerbehörde in Verbindung um zu fragen, wie eine Ausstellung am besten funktionieren kann.

Titel: Re: Daueraufenthalt EU Karte ?
Beitrag von tad am 24.04.2020 um 18:55:45
Vielen Dank für die ausführliche Antwort

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