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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Integrationskurs https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1587661587 Beitrag begonnen von Luigi am 23.04.2020 um 19:06:27 |
Titel: Integrationskurs Beitrag von Luigi am 23.04.2020 um 19:06:27
Liebe Forum Freunde,
ein verpflichteter Integrationskurs Teilnehmer kommt wegen einer Lernbehinderung sehr langsam und mit vielen Problemen voran. Wie kann er medizinisch seine Lernbehinderung am besten beim Ausländeramt bescheinigen? Kann man wegen einer Lernbehinderung die Verpflichtung zum Bestehen des B1-Tests aufheben? Welche Auswirkungen kann eine Lernbehinderung auf den Aufenthaltstitel haben? Der Teilnehmer ist sehr fleißig, nimmt am Kurs teil und gibt sich echt Mühe aber trotzdem kommt er sehr langsam voran. Welche Alternative gibt es sonst in diesem Fall? Herzlichen Dank und liebe Grüße :-) |
Titel: Re: Integrationskurs Beitrag von erne am 23.04.2020 um 19:37:09 Luigi schrieb am 23.04.2020 um 19:06:27:
es gibt keine Verpflichtung zum Bestehen des Tests Luigi schrieb am 23.04.2020 um 19:06:27:
aber er kommt voran, und darum geht es. Es geht nicht alleine um das Lernen der Sprache Luigi schrieb am 23.04.2020 um 19:06:27:
am I-Kurs teilnehmen am Test teilnehmen wenn druchgefallen, entscheiden ob man den Kurs wieder besuchen will oder nicht. Der Verpflichtung zum Kurs ist man aber schon nachgekommen. |
Titel: Re: Integrationskurs Beitrag von reinhard am 23.04.2020 um 20:35:47
Falls eine Lernbehinderung bescheinigt wird,
kann er später eine Verbesserung des Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) oder eine Einbürgerung möglicherweise erhalten, auch wenn er die Prüfung nicht bestanden hat. |
Titel: Re: Integrationskurs Beitrag von Luigi am 24.04.2020 um 10:36:58
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Kann vielleicht ein ABler die erste Frage beantworten: Wie muss man eine Lernbehinderung beim Ausländeramt bescheinigen? Lieben Dank und ein schönes Wochenende :-) |
Titel: Re: Integrationskurs Beitrag von Shana0117 am 26.04.2020 um 13:57:34
Was die Ausländerbehörde will kann ich dir nicht sagen, aber "medizinisch" wird eine Lernbehinderung durch einen Intelligenztest (IQ zwischen 70 und 84) beim Psychologen diagnostiziert.
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Titel: Re: Integrationskurs Beitrag von deerhunter am 27.04.2020 um 18:01:49 Shana0117 schrieb am 26.04.2020 um 13:57:34:
Und bei den Ämtern wird das i.d.R. durch einen amtlich bestellten Facharzt bescheinigt |
Titel: Re: Integrationskurs Beitrag von erne am 02.05.2020 um 00:06:08
AVwV zum AufenthG zu dem Thema NE:
Zitat:
Ist er über 50, dann sollte das gehen Ansonsten: ABH fragen |
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