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Beitrag begonnen von lluuna am 15.04.2020 um 22:35:32

Titel: Niederlassungserlaubnis: Zählen die RV-Beiträge während der Berufsausbildung?
Beitrag von lluuna am 15.04.2020 um 22:35:32
Hallo zusammen,

da Berufsausbildung als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gilt, habe ich bereits während der Ausbildungszeit Rentenversicherungsbeiträge (und weitere Sozialabgaben) geleistet. Wie ist es eigentlich bei Niederlassungserlaubnis (sei es §9 oder §18c), werden diese Beiträge berücksichtigt oder zählen für ABH nur die während der Beschäftigung (§18) geleisteten Beiträge? Mein RV-Versicherungsverlauf beinhaltet natürlich auch die Jahresmeldungen von der Ausbildungszeit und diese sind als "Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung" vermerkt.

Vielen Dank vorab!  ;)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis: Zählen die RV-Beiträge während der Berufsausbildung?
Beitrag von Bayraqiano am 16.04.2020 um 08:47:43
Es gibt keinen Unterschied zwischen Ausbildung und Beschäftigung, es zählt alles.

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