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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> AT nach §25a verlängern? Und danach?
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Beitrag begonnen von melmac am 28.03.2020 um 13:53:26

Titel: AT nach §25a verlängern? Und danach?
Beitrag von melmac am 28.03.2020 um 13:53:26
Hallo mal wieder an die Experten!

Ein junger Mann hat z.Z. einen Aufenthalt nach §25a AufenthG, er macht eine Ausbildung. Der AT läuft demnächst ab (in ca. 2 Monaten? weiß grad nicht genau). Muss er einen neuen Antrag bei der ABH stellen, oder wird das normalerweise automatisch verlängert?

Die Ausbildung geht noch ein Jahr, und evtl. macht er gleich eine drauf aufbauende hinten dran. Aber was passiert, wenn er nicht mehr in  Ausbildung ist? Was ist dann der nächste Schritt? Die 8 Jahre für 25b hat er dann noch nicht erreicht, kann 25a weiter verlängert werden bis dahin?

Herzlichen Dank an alle für Eure Hilfe!
Alles Gute und bleibt gesund (ernstgemeinte Floskel...)

Titel: Re: AT nach §25a verlängern? Und danach?
Beitrag von reinhard am 28.03.2020 um 18:52:31
Er muss die Verlängerung rechtzeitig beantragen, also während der Titel noch gilt.
Von alleine bekommt er gar nichts – wenn er nichts macht, muss er ausreisen.

Später beantragt und bekommt er dann eine Niederlassungserlaubnis. Er sollte sich aber selbst erkundigen, welche Voraussetzungen er erfüllen muss. Und dann beantragt er die Einbürgerung.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25b hat er nichts zu tun, die kann man nur beantragen, wenn man sich ohne Erlaubnis in Deutschland aufhält (und acht Jahre hier ist). Er hält sich aber mit Erlaubnis hier auf.

Titel: Re: AT nach §25a verlängern? Und danach?
Beitrag von melmac am 28.03.2020 um 23:37:57
Danke  :)

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