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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF zum minderjährigen Kind
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Beitrag begonnen von kabul am 19.03.2020 um 17:46:40

Titel: FZF zum minderjährigen Kind
Beitrag von kabul am 19.03.2020 um 17:46:40
Hi,

Eine bald Ex- Ehefrau eines Deutschen (sie afghanische Staatsbürgerschaft), lebt mit ihrem noch Mann und dem gemeinsamen Kind (deutsche Staatsangehörigkeit) in Dubai.

Der Plan ist dass die Frau via FZF zum Kind mit dem Kind nach Deutschland geht. Er aber in Dubai verbleibt. Momentan besitzt die Frau ein 5 jähriges Schengenvisum.

Fragen:
+ KV soll bei Antragsstellung nachgewiesen werden. Nur wie? der Ehemann ist nicht mehr in D versichert.
+ Proof of sufficient means of substance
 Copy of employment certificate of the foreign spouse who intends to live in Germany
 Salary slips from past three months if is living in Germany

Kindly do note that it is not possible to take savings or foreign income into account.
Das können die doch gar nicht liefern, da sie alleine mit dem Kind nach D zieht und kein Einkommen hat.

+ Kann sie nach  D mit dem Schengenvisum einreisen und es dann hier in ein nationales Visum aendern? Normaler Weise geht dies ja nicht. Aber das Dubai Residenz Visum wäre weg und sie müsste nach Afghanistan wo es aber keine Botschaft mehr gibt. Pakistan wäre zuständig. Und eine Reise mit dem  Kind (2J) nach Pakistan wäre ja wohl kaum zumutbar. Zumal beide dort Wochen verbringen müssten bis das Visum ausgesellt würde.

+ Wer zahlt fuer den Unterhalt der Frau? Sie werden nach UAE Redht geschieden, da die Ehe dort (islamisch) auch geschlossen wurde. Der Ehevertrag wurde von der deutschen Botschaft in Dubai legalisiert. Dies brauchten die aufgrund des deuschen Passes fuer die gemeinsame Tochter. Unterhalt vom Kind wird wohl vom Vater uebernommen werden muessen.

Wie wird das erfahrungsgemaess gehandhabt?

Gruss & Danke


Titel: Re: FZF zum minderjährigen Kind
Beitrag von Petersburger am 19.03.2020 um 21:20:51

kabul schrieb am 19.03.2020 um 17:46:40:
+ KV soll bei Antragsstellung nachgewiesen werden. Nur wie? der Ehemann ist nicht mehr in D versichert.

Ist bei der Antragstellung "zum/mit dem deutschen Kind" irrelevant. Das gehört zum Lebensunterhalt, der nach § 28 Abs. 1 Satz 2 kein Entscheidungskriterium ist.


kabul schrieb am 19.03.2020 um 17:46:40:
+ Proof of sufficient means of substance
 Copy of employment certificate of the foreign spouse who intends to live in Germany
 Salary slips from past three months if is living in Germany

Kindly do note that it is not possible to take savings or foreign income into account.

Ebenso, siehe oben.


kabul schrieb am 19.03.2020 um 17:46:40:
+ Kann sie nach  D mit dem Schengenvisum einreisen und es dann hier in ein nationales Visum aendern?

Nein, das wäre auch Blödsinn - das nationale Visum wird nur für die Einreise gebraucht.
Aber auch eine AE kann man nicht bekommen, weil die Einreise mit einem nationalen Visum Erteilungsvoraussetzung für eine AE ist - § 6 Abs. 3 AufenthG.


kabul schrieb am 19.03.2020 um 17:46:40:
Aber das Dubai Residenz Visum wäre weg

??

Die nachfolgenden Fragen sind kein Ausländerrecht...

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