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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengen Visum vertagen?
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Beitrag begonnen von Mike65 am 16.03.2020 um 22:23:13

Titel: Schengen Visum vertagen?
Beitrag von Mike65 am 16.03.2020 um 22:23:13
Ich habe eine Bekannte, die ein Schengen-Visum für einen 14-tägigen Aufenthalt ab Anfang April besitzt. Nun kann sie das Visum wegen der EU-Grenzsperrung nicht nutzen; sie würde die Reise gerne um 2-3 Monate verschieben. Gibt es eine Möglichkeit, das Visum auf einen späteren Zeitpunkt umzuschreiben? Krankenversicherung und Verpflichtungserklärung könnte sie neu besorgen.  Oder muss sie die Prozedur wieder komplett von vorne durchlaufen und einen neuen Antrag stellen? Die Botschaft ist im Moment leider überlastet und beantwortet keine Fragen.

Titel: Re: Schengen Visum vertagen?
Beitrag von Petersburger am 17.03.2020 um 04:52:57
Das "Umschreiben" eines Visums auf neue Reisedaten bei Unmöglichkeit der Reise ist nicht vorgesehen. In solchen Fällen ist dann ein neuer Antrag zu stellen. Mit allem, was dazugehört.

Eine neue VE sollte nur dann erforderlich sein, wenn zum Zeitpunkt des neuen Antrags bereits mehr als sechs Monate ab Ausstellungsdatum des Formulars vergangen sind.



Titel: Re: Schengen Visum vertagen?
Beitrag von Mike65 am 17.03.2020 um 14:26:29

Petersburger schrieb am 17.03.2020 um 04:52:57:
In solchen Fällen ist dann ein neuer Antrag zu stellen. Mit allem, was dazugehört.


Danke für die Antwort, dass heisst, dass dann wohl auch, dass wieder die persönliche Vorsprache beim Visadienstleister nötig ist. Dann sollte sie so schnell wie möglich einen neuen Antrag stellen, sonst wird es zu zeitlich knapp. Ist damit auch die Visagebühr verloren, oder kann die auf einen neuen Antrag angerechnet werden?

Titel: Re: Schengen Visum vertagen?
Beitrag von lottchen am 17.03.2020 um 14:48:19
Für wann möchte sie denn jetzt einen neuen Antrag stellen? Momentan ist doch überhaupt nicht klar, wann Ausländer wieder ohne Grund in D bzw. der EU einreisen können. Oder habe ich da was überlesen?

Titel: Re: Schengen Visum vertagen?
Beitrag von reinhard am 17.03.2020 um 15:22:12
Die Visagebühr muss für jeden Antrag neu bezahlt werden. Dem Visumantrag wurde ja zugestimmt, die Arbeit wurde geleistet.

Titel: Re: Schengen Visum vertagen?
Beitrag von Mike65 am 17.03.2020 um 15:26:34

lottchen schrieb am 17.03.2020 um 14:48:19:
Für wann möchte sie denn jetzt einen neuen Antrag stellen? Momentan ist doch überhaupt nicht klar, wann Ausländer wieder ohne Grund in D bzw. der EU einreisen können. Oder habe ich da was überlesen? 


Ohne Grund gibt es ohnehin kein Schengen-Visum; in diesem Fall geht es um ein geplantes EU-Kooperationssprojekt im Bereich der Klimaforschung.
Die Sperre soll im Moment für 30 Tage gelten, der neue Termin wäre in ca. 3 Monaten geplant. Die Bearbeitungszeit für Visaanträge beträgt erfahrungsgemäß mindestens 8 Wochen. Da muss man vorausschauend planen. Würde sie das Ende der Sperre abwarten, wäre es wahrscheinlich bereits zu spät. Natürlich kann es sein, dass die Sperre verlängert wird, das kann im Moment niemand voraussagen.

Titel: Re: Schengen Visum vertagen?
Beitrag von Saxonicus am 17.03.2020 um 18:33:59

Mike65 schrieb am 17.03.2020 um 15:26:34:
Die Bearbeitungszeit für Visaanträge beträgt erfahrungsgemäß mindestens 8 Wochen. Da muss man vorausschauend planen. Würde sie das Ende der Sperre abwarten, wäre es wahrscheinlich bereits zu spät. Natürlich kann es sein, dass die Sperre verlängert wird, das kann im Moment niemand voraussagen. 

Für mich ist es allerdings kaum vorstellbar, dass die Einreiseverbote für Reisende
aus allen Ländern an Tag X abrupt wieder aufgehoben werden. Da wird man wohl
stufenweise und behutsam vorgehen und das von der gesundheitlichen Situation
in den einzelnen Ländern abhängig machen.

Titel: Re: Schengen Visum vertagen?
Beitrag von Petersburger am 18.03.2020 um 04:52:28

Mike65 schrieb am 17.03.2020 um 14:26:29:
dass wieder die persönliche Vorsprache beim Visadienstleister nötig ist

Ohne das im Einzelfall ausschließen zu wollen:
Persönliche Vorsprache ist im Allgemeinen nur dann zwingend, wenn im VIS noch keine Fingerabdrücke gespeichert sind oder mehr als 59 Monate seit der Einspeicherung vergangen sind.

Im Normalfall sollten also alle diejenigen, die ein Visum eben noch nicht nutzen konnten, ohne erneute persönliche Vorsprache auskommen, sondern einen Vertreter beauftragen können.
Es sei denn, die Fingerabdrücke wurden nicht korrekt abgespeichert oder die 59 Monate sind inzwischen abgelaufen.


Titel: Hat sich erledigt
Beitrag von Mike65 am 24.03.2020 um 16:05:31
Vielen Dank für die Antworten. Inzwischen hat sich der Fall von selbst erledigt, der Visadienst TLScontact hat wegen Corona seine Pforten für neue Anträge geschlossen. Da wird es diesen Sommer wohl nichts mehr mit der Reise.

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