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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
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Beitrag begonnen von DaveX am 11.03.2020 um 13:32:15

Titel: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 11.03.2020 um 13:32:15
Hallo,

Ich bin mit einer Vietnamesin verlobt und wollte sie für 2 Monate nach Deutschland einladen. Sie ist entsprechend jung, ungebunden und hat keine Kinder (was ja leider ein Problem ist).
Ziel war es etwas Zeit miteinander zu verbringen vor der geplanten Hochzeit und das sie das A1 Zertifikat hier ablegt für später.

Ich habe das Glück das ich einen sehr guten Job habe wodurch ich problemlos finanziell alles absichern kann und auch die Verpflichtugnserklärung war kein Problem. Nun kam aber die Ablehnung mit der Begründung der fehlenden Rückkehrbereitschaft. Hier wurde auch angeführt das es keine Rolle spielt das sie ihre Deutschkentnisse verbessern möchte, einen Verlobten etc hat sondern eben nur das sie kein Immobilienvermögen hat, keine Kinder etc.

Nun mal grundsätzlich die Frage: Macht es überhaupt Sinn dagegen Beschwerde einzulegen? Selbst wenn man ihr kurzfristig Immobilienvermögen überschreibt würde das ja vermutlich nichts ändern da dann widerum angenommen wird das dies nur zum Zwecke des Visum geschah? Ansonsten kann ich kaum dagegen argumentieren das sie jung und ungebunden ist und keine Kinder hat..?

Ich bin hier wirklich schockiert und traurig da ich immer dachte das es ein Grundrecht ist einen Partner seiner Wahl zu haben und auch mit ihm Zeit verbringen zu dürfen (sofern finanziell dies abgesichert wurde).

Muss man hier eigentilch mit ähnlichen Problemen rechnen beim Heiratsvisum und sollte man hier im Vornherein einen Anwalt einschalten oder ist wenigstens dort zu Rechnen das es einem nicht unnötig schwer gemacht wird?

Lieben Gruß
Dave

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von lottchen am 11.03.2020 um 13:58:51
Gallo Dave,

die Ablehnung des Visums bei den geschilderten Eckpunkten wird hier niemanden überraschen. Daher heiraten eben viele D/Nicht-EU-Paare, um zusammen sein zu können. Ein Visum zum Kennenlernen ist nicht vorgesehen. Remonstration macht m.M. nach wenig Sinn.

Ein Heiratsvisum wird wenn alle Unterlagen vorliegen und anerkannt werden nicht das Problem. Denn da interessiert die Rückkehrbereitschaft nicht.

Viele Grüße

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von Saxonicus am 11.03.2020 um 14:02:49

DaveX schrieb am 11.03.2020 um 13:32:15:
Ziel war es etwas Zeit miteinander zu verbringen vor der geplanten Hochzeit und das sie das A1 Zertifikat hier ablegt für später. 

Die Deutschkenntnisse kann sie auch in Vietnam erwerben und wenn sie zumindest das A1 Zertifikat vorlegen kann, wird es auch keine Probleme für das Visum zur Eheschließung geben.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von deerhunter am 11.03.2020 um 14:42:58

DaveX schrieb am 11.03.2020 um 13:32:15:
Macht es überhaupt Sinn dagegen Beschwerde einzulegen? Selbst wenn man ihr kurzfristig Immobilienvermögen überschreibt würde das ja vermutlich nichts ändern da dann widerum angenommen wird das dies nur zum Zwecke des Visum geschah? 


So ist es...macht keinen Sinn!
Siehe zu, dass sie einen guten Job bekommt wo man Sie braucht und dann plane das Visum im ortsüblichen Urlaub...also 14 -20 Tage. Dann sind die Chancen deutlich höher


DaveX schrieb am 11.03.2020 um 13:32:15:
Ich bin hier wirklich schockiert und traurig da ich immer dachte das es ein Grundrecht ist einen Partner seiner Wahl zu haben und auch mit ihm Zeit verbringen zu dürfen (sofern finanziell dies abgesichert wurde).


Ist doch auch dein Grundrecht! Wer hindert dich daran sich zu verloben und 1 - 28 Jahre in Vietnam zu verbringen! Das Grundrecht eines Vietnamesen ist es aber nicht, einfach so und ohne Beleg der Rückkehrbereitschaft, in die EU einreisen zu können!


DaveX schrieb am 11.03.2020 um 13:32:15:
Muss man hier eigentilch mit ähnlichen Problemen rechnen beim Heiratsvisum und sollte man hier im Vornherein einen Anwalt einschalten oder ist wenigstens dort zu Rechnen das es einem nicht unnötig schwer gemacht wird?


Nein, ein Heiratsvisum ist da deutlich leichter und wird, bei passenden Papieren und A1, gewährt!

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 11.03.2020 um 15:07:59
Vielen Dank für eure Antworten. Bezüglich des Heiratsvisum gibt es zumindest mir wieder etwas neue Hoffnung.



deerhunter schrieb am 11.03.2020 um 14:42:58:
Ist doch auch dein Grundrecht! Wer hindert dich daran sich zu verloben und 1 - 28 Jahre in Vietnam zu verbringen! Das Grundrecht eines Vietnamesen ist es aber nicht, einfach so und ohne Beleg der Rückkehrbereitschaft, in die EU einreisen zu können!

So einfach ist das ja auch nicht und es macht ja auch keinen Sinn alles in Deutschland aufzugeben wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland nach der Hochzeit geplant ist.
Ich denke wie lottchen schreibt führt das in der Praxis dazu das man weniger Zeit hat sich kennen zu lernen und die Hochzeit vorzieht. Das sollte aber eigentlich im Interesse von Niemanden sein.

Und seien wir ehrlich man kann Rückkehrbereitschaft nicht belegen. Ich kenne einige Mütter die ihre Kinder bei den Eltern gelassen haben um hier in Deutschland zu leben. Für mich undenkbar aber daran erkennt man das  man so etwas niemals belegbar machen kann.

Und ganz ehrlich ist es nicht gerade so das wenn eine Hochzeit ansteht die einen legalen Aufenthalt ermöglicht das dies nicht die beste Begründung ist keinen "illegalen Aufenthalt" zu planen? Für mich ist das Ganze überhaupt nicht nachvollziehbar und dachte immer es geht nur um die finanzielle Bürgschaft die ja gegeben wäre.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von deerhunter am 11.03.2020 um 17:10:41

DaveX schrieb am 11.03.2020 um 15:07:59:
So einfach ist das ja auch nicht und es macht ja auch keinen Sinn alles in Deutschland aufzugeben wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland nach der Hochzeit geplant ist.


Richtig, es war ja auch nur auf dein Grundrecht geantwortet!


DaveX schrieb am 11.03.2020 um 15:07:59:
ch denke wie lottchen schreibt führt das in der Praxis dazu das man weniger Zeit hat sich kennen zu lernen und die Hochzeit vorzieht. Das sollte aber eigentlich im Interesse von Niemanden sein.


Ja, ist aber so....man könnte ja auch ein Hochzeitsvisum beantragen und dann von den 90 Tagen 80 nutzen um sich kennen zu lernen...danach heiratet man dann oder sie reist wieder aus! Niemand muss heiraten mit Heiratsvisum!


DaveX schrieb am 11.03.2020 um 15:07:59:
Und seien wir ehrlich man kann Rückkehrbereitschaft nicht belegen. Ich kenne einige Mütter die ihre Kinder bei den Eltern gelassen haben um hier in Deutschland zu leben. Für mich undenkbar aber daran erkennt man dasman so etwas niemals belegbar machen kann.


Richtig


DaveX schrieb am 11.03.2020 um 15:07:59:
Und ganz ehrlich ist es nicht gerade so das wenn eine Hochzeit ansteht die einen legalen Aufenthalt ermöglicht das dies nicht die beste Begründung ist keinen "illegalen Aufenthalt" zu planen? Für mich ist das Ganze überhaupt nicht nachvollziehbar und dachte immer es geht nur um die finanzielle Bürgschaft die ja gegeben wäre


Falsch gedacht....es geht nie um die fanzielle Bürgschaft, die ist nur für den Notfall da. Es geht rein um den Nachweis der Rückkehrwilligkeit des Ausländers. Wenn man hier, beim Interview, schon von möglicher Hochzeit und A1 redet schrillen alle Alarmglocken.
Daran sind viele andere Schuld, die eben mit dem Schengenvisum schnell in Dänemark geheiratet haben und dann rechtswidrig, ohne Ausreise, eine AE verlangten, klagten, Öffentlichwirksam jammerten.
Also hat man dieses Loch geschlossen, so gut es geht

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von Mick am 26.03.2020 um 12:42:51
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von T.P.2013 am 26.03.2020 um 23:31:10

deerhunter schrieb am 11.03.2020 um 17:10:41:
Daran sind viele andere Schuld, die eben mit dem Schengenvisum schnell in Dänemark geheiratet haben und dann rechtswidrig, ohne Ausreise, eine AE verlangten, klagten, Öffentlichwirksam jammerten.
Also hat man dieses Loch geschlossen, so gut es geht 


Da wurde kein Loch geschlossen, im aktuellen deutschen Aufenthaltsrecht gab es dieses "Loch" nie, lediglich in der Handhabung einzelner ABHen.

Und es ist in unserem Rechtsstaat nicht rechtswidrig, selbst bei nicht vorliegenden formalen Voraussetzungen, etwas zu beantragen, den Klageweg zu beschreiten oder "öffentlichkeitswirksam zu jammern".

Ob etwas rechtswidrig ist, entscheidet hier noch immer erst das Gericht, nicht ein Forum.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 29.03.2020 um 18:00:24
Ehrlich hab ich auch noch nie das Problem dahinter verstanden.

Mit Besuchervisum zu heiraten ist ja ansich überhaupt kein Problem und auch rechtskonform. Danach Familiennachzug zu beantragen ist wenn man "spontan" entschieden hat zu heiraten auch kein Problem sondern ja nur dann wenn man es geplant hat (weil man halt möchte das ein anderer Antrag ausgefüllt wird)....

Das bei den Dokumentenmarathon den man hat für alles "spontan" entscheiden kann zu heiraten ist sowieso ein Witz. Das die Beantragung des Familiennachzug so ein Stress gemacht wird verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht denn wenn alle Bedingungen erfüllt sind warum nicht?
Warum das heiraten unnötig schwer machen. Natürlich müssen so oder so am Schluss alle Bedingungen erfüllt und Formulare vorhanden sein.

Und wenn man schon als Bedingungen an das Heiratsvisum sowas wie A1 stellt wegen dem anschließenden Familiennachzug warum muss man es dann auch noch mal beantragen?

Ich bin ja bei einigen Regeln d'accord aber für mich ist das einfach nur bürokratischer Blödsinn.

Das Heiratsvisum zu verwenden um sich kennen zu lernen würde ich da viel krtischer sehen. Die Frage ob das überhaupt geht denn das Visum wird doch auch nach dem Heiratstermin ausgerichtet sodas man gar nicht 90 Tage vor dem eigentlich Termin einreisen kann?

Grundsätzlich muss bei Verlobten es eigentlich ein nationales Visum geben was erteilt wird solange jemand finanziell bürgt damit man praktisch ein Grundrecht umsetzen kann sich vernünftig vorher kennen zu lernen und miteinander leben zu können.

Aufgrund der aktuellen Situation kann man aber soweiso nur noch abwarten egal welches Visum.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von deerhunter am 29.03.2020 um 20:02:58

DaveX schrieb am 29.03.2020 um 18:00:24:
Das Heiratsvisum zu verwenden um sich kennen zu lernen würde ich da viel krtischer sehen. Die Frage ob das überhaupt geht denn das Visum wird doch auch nach dem Heiratstermin ausgerichtet sodas man gar nicht 90 Tage vor dem eigentlich Termin einreisen kann?


Doch, das geht! Das Visum wird ja entsprechend beantragt, um auch die Hochzeit vorzubereiten...es muss nur vor Ende des Visums geheiratet werden, um eine AE zu beantragen.
Beispiel: Hochzeitstermin ist der 31.08......Visum wird beantragt vom 15.06. - 14.09 (90 Tage)......jetzt hat man 10 Wochen Zeit und dann heiratet man oder sie reist am 14.09. wieder aus....kein Problem! Niemand zwingt dich auch wirklich zu heiraten!


DaveX schrieb am 29.03.2020 um 18:00:24:
Grundsätzlich muss bei Verlobten es eigentlich ein nationales Visum geben was erteilt wird solange jemand finanziell bürgt damit man praktisch ein Grundrecht umsetzen kann sich vernünftig vorher kennen zu lernen und miteinander leben zu können.

Gibt es aber nicht...in sehr vielen Ländern ist das aber ebenso


Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von T.P.2013 am 29.03.2020 um 20:41:47
@DaveX,

ich fürchte, Du missinterpretierst, was ich geschrieben oder damit ausgedrückt habe.
Die Hervorhebung durch mich, dass über eine Rechtswidrigkeit nicht Schreiber in Foren, sondern ordentliche Gerichte befinden und dass bis dahin alle vorgesehenen Rechtsbehelfe möglich sind, ändert nichts an grundlegenden Tatsachen.

Z.B. daran, dass ein Beantragen einer AE nach einer Einreise mittels Schengenvisums gesetzlich grundsätzlich nicht vorgesehen ist.
Oder daran, dass ein Sprachniveau Deutsch auf dem Level des A1 dagegen als Voraussetzung sehr wohl grundsätzlich vorgesehen ist, schon bei Beantragung des Nationalen Visums im Ausland.

Auch hier liegst Du etwas neben den tatsächlichen Gegebenheiten:


DaveX schrieb am 29.03.2020 um 18:00:24:
Danach Familiennachzug zu beantragen ist wenn man "spontan" entschieden hat zu heiraten auch kein Problem sondern ja nur dann wenn man es geplant hat (weil man halt möchte das ein anderer Antrag ausgefüllt wird)


Falsch. Nach einer Einreise mit einem Schengenvisum und Heirat im Inland, völlig unabhängig davon, ob spontan oder geplant entschieden, ist dadurch grundsätzlich kein Anspruch auf eine AE entstanden.
Es muss die Ausreise erfolgen, um im Ausland das für eine FZF vorgesehene Visum, nämlich das entsprechende Nationale Visum zu beantragen.


Zitat:
Warum das heiraten unnötig schwer machen


Das Heiraten wird nicht erschwert. Das kannst Du ohne jede Aufenthaltsproblematik im Inland auch bei kurzfristigem Aufenthalt (Schengenvisum, visumfreier Kurzaufenthalt) oder im Ausland erledigen.
Nur der darauf zu begründene anschließende langfristige / dauerhafte Aufenthalt, auf den es dann ja auch einen Anspruch gibt, unterliegt eben bestimmten Bedingungen.
Z.B. Sprachkenntnissen auf Nivea "A1" und der Erfüllung weiterer Voraussetzungen im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Visumprozederes.


Zitat:
Und wenn man schon als Bedingungen an das Heiratsvisum sowas wie A1 stellt wegen dem anschließenden Familiennachzug warum muss man es dann auch noch mal beantragen?


Muss man ja nicht, bzw. was "noch mal beantragen"?. Mit Erteilung des Heiratsvisums (Nationales Visum - im Gegensatz zum Schengenvisum) sind grundsätzlich alle erforderlichen Bedingungen als erfüllt angesehen, um nach der Heirat hier die entsprechende AE zu erhalten, ohne dafür noch einmal ausreisen zu müssen.


Zitat:
Das Heiratsvisum zu verwenden um sich kennen zu lernen würde ich da viel krtischer sehen. Die Frage ob das überhaupt geht denn das Visum wird doch auch nach dem Heiratstermin ausgerichtet sodas man gar nicht 90 Tage vor dem eigentlich Termin einreisen kann?


Der Gesetzgeber und das hier zur Zeit geltende Recht sieht das im Gegensatz zu Dir nicht kritischer, sondern räumt diese Möglichkeit eben faktisch ein.
Wenn man sich während der 90 Tage der Gültigkeit des Visums eben entscheidet, nicht zu heiraten, dann ist das so. Bleibt jedem freigestellt.


Zitat:
Grundsätzlich muss bei Verlobten es eigentlich ein nationales Visum geben was erteilt wird solange jemand finanziell bürgt damit man praktisch ein Grundrecht umsetzen kann sich vernünftig vorher kennen zu lernen und miteinander leben zu können.


Nein, eben nicht.
Der Zweck "Kennenlernen" ist nicht vorgesehen (und auch kein Grundrecht) und eine finanzielle Bürgschaft ist eben nicht das einzige Entscheidungskriterium.
Das mag man politisch zwar diskutieren wollen, aber so sieht eben die Rechtslage aus.
Und um die geht es ja hier.

Gruß

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 29.03.2020 um 21:49:13

T.P.2013 schrieb am 29.03.2020 um 20:41:47:
@DaveX,

Falsch. Nach einer Einreise mit einem Schengenvisum und Heirat im Inland, völlig unabhängig davon, ob spontan oder geplant entschieden, ist dadurch grundsätzlich kein Anspruch auf eine AE entstanden.
Es muss die Ausreise erfolgen, um im Ausland das für eine FZF vorgesehene Visum, nämlich das entsprechende Nationale Visum zu beantragen.


Hi
Dazu steht aber hier etwas anderes:
https://www.familiennachzug-visum.de/visa/heiratsvisum

Zitat:
Spontane Eheschließung
Wird der Entschluss zur Eheschließung während des gültigen Schengenvisums spontan gefällt, so besteht kein Ausweisungsgrund. Dann kann der Aufenthaltstitel zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland eingeholt werden, § 39 Nr. 3 2. Var. AufenthV.


Ich hatte hier sogar gelesen das es vom Bundesgerichtshof bereits ein positives Urteil gibt in Richtung das man eben nicht zurück müsste und in einigen Fällen auch entsprechend entschieden wurde...



T.P.2013 schrieb am 29.03.2020 um 20:41:47:
Muss man ja nicht, bzw. was "noch mal beantragen"?. Mit Erteilung des Heiratsvisums (Nationales Visum - im Gegensatz zum Schengenvisum) sind grundsätzlich alle erforderlichen Bedingungen als erfüllt angesehen, um nach der Heirat hier die entsprechende AE zu erhalten, ohne dafür noch einmal ausreisen zu müssen.

Gruß


Man mag die Voraussetzung für die AE bereits haben aber beantragen muss man sie ja dennoch. Die Frage ist warum setzt das Heiratsvisum etwas voraus was man für die Heirat nicht braucht sondern für eine AE die seperat sowieso anschließend noch Mal beantragt wird. Das nenne ich unnötig erschweren da man die Zeit natürlich auch nutzen kann entsprechende Nachweise im Land zu erwerben.


Was die sache mit dem Heiratsvisum für das Kennelernen angeht würde das ja bedeuten man kann das beliebig oft nutzen um jemand 90 Tage zu holen? D.h. entscheide ich mich innerhalb der 90Tage vorerst dagegen und entscheide später zu heiraten... dann beantrage ich das Heiratsvisum ein weiteres Mal?
Ich kann mir nicht vorstellen das dies so ohne weiteres möglich wird... Weil wenn du sagst ich kann das jedes Mal aufs neue frei entscheiden würde es das ja bedeuten. Da würde ich ein nationales Besuchervisum für Verlobte speziell für diesen Zweck deutlich besser finden was eben nicht etwas wie Rückkehrbereitschaft und ähnliches bedingt was gerade in so einem Fall fast unmöglich ist.

Gruß

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von reinhard am 29.03.2020 um 22:22:06
Es lohnt sich nicht, solche Unsinn von einer unseriösen Internet-Seite zu zitieren. Schon der Begriff "Ausweisungsgrund" zeigt, dass sie keine Ahnung haben, denn um eine Straftat geht es ja gar nicht.

Also: Wer ein Schengenvisum beantragt, muss hinterher wieder ausreisen, wie mit Antragstellung zugesagt.

Wer bleiben will, muss ein nationales Visum (D-Visum) beantragen.

Das Schema ist also einfach zu verstehen, alle Diskussionen dazu nützen nichts, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen – für den ist ja das D-Visum die Voraussetzung.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von erne am 30.03.2020 um 00:55:17

DaveX schrieb am 29.03.2020 um 21:49:13:
Dann kann der Aufenthaltstitel zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland eingeholt werden, § 39 Nr. 3 2. Var. AufenthV. 


aha ... ja, diesen § gibt es.
aber hast du den entsprechenden Artikel gelesen?
dieses Prozedere ist für Angehörige bestimmter Staaten vorgesehen, Vietnam ist nicht darunter.


DaveX schrieb am 29.03.2020 um 21:49:13:
Ich hatte hier sogar gelesen das es vom Bundesgerichtshof bereits ein positives Urteil gibt in Richtung das man eben nicht zurück müsste und in einigen Fällen auch entsprechend entschieden wurde...


dann kannst du sicher das Aktenzeichen nennen?
meistens ist dann ein bestimmter Grund oder eine bestimmten Randbediungung gegeben, die aber für 99.99% anderer Fälle nicht gegeben ist.


DaveX schrieb am 29.03.2020 um 21:49:13:
Die Frage ist warum setzt das Heiratsvisum etwas voraus was man für die Heirat nicht braucht sondern für eine AE die seperat sowieso anschließend noch Mal beantragt wird.


ganz einfach:
Bei einem FZF Visum muss die ABH zustimmen. Stimmt sie zu, wird das Visum gegeben *und danach wird auch die AE gegeben*, darauf kann man sich verlassen.
Es geht darum, dass die ABH nach der Einreise mit dem FZF Visum die AE auch gibt ... und das prüft die ABH vorher.

Bei einem Schengenvisum wird die ABH nicht vorher gefragt,
... und gibt auch dann keine AE, wenn man sie mit einem Schengenvisum beantragt.
Beim Angrag aufs Schengenvisum gibt man ja im Antrag an, dass man wieder ausreisen wird. Tut man das nciht, hat man im Antrag falsche Angaben gemacht ... damit macht man sich strafbar.


DaveX schrieb am 29.03.2020 um 21:49:13:
Weil wenn du sagst ich kann das jedes Mal aufs neue frei entscheiden würde es das ja bedeuten. 

nein, das bedeutet nicht zwingend, dass ein Heiratsvisum 2,3 oder 4 mal für die gleichen Verlobten gegeben wird. Irgenwann mal glaubt man einfach nicht, dass man wirklich heiraten will

Aber natürlich kann jeder bis zum letzten Moment, dem "ja" und der Unterschrift frei entscheiden, ob er heiraten will oder nun doch nicht. Ist das etwas falsch? :-)



Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 30.03.2020 um 09:56:21
Ich hatte das mit der spontanen Hochzeit auf einigen Anwaltsseiten auch gesehen und hatte gestern nur eine Quelle dafür gesucht.

Aber ob das nun stimmt oder nicht grundsätzlich wäre das doch sowieso nur eine theoretische Diskussion. Niemand wird spontan Überbeglaubigte Dokumente inkl Übersetzungen "spontan" dabei haben.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von T.P.2013 am 30.03.2020 um 10:27:06

DaveX schrieb am 29.03.2020 um 21:49:13:
Ich hatte hier sogar gelesen das es vom Bundesgerichtshof bereits ein positives Urteil gibt in Richtung das man eben nicht zurück müsste und in einigen Fällen auch entsprechend entschieden wurde...


Ja, dazu gibt es Rechtsprechung und immer wieder das Bestreben, den §39 Nr.3 AufenthV als für den Einzelfall anwendbar zu behaupten. Ist ein komlexes Thema und wohl kein Selbstgänger, mittels "Spontanentscheidung" zur Eheschließung (dann aber nur in DEU) den dann entstandenen Anspruch nach Einreise zu begründen und den §39 AufenthV zur Anwendung zu erzwingen. Da reicht es nicht, wie so oft, nur die Buchstaben des Gesetzestextes zu lesen.

Es bleibt aber dann wohl bestenfalls im pflichtgemäßen Ermessen der ABH mit dem regelmäßigen Ausgang, dass das Visumverfahren für das vorgesehene Visum nachgeholt werden muss.

Wie auch immer: Die Sprachkenntnisse auf Niveau "A1" müssten auch dann schon bei Einreise als für die Titelerteilung erforderliche Voraussetzung vorhanden gewesen sein.

Lies mal hier: https://www.jurati.de/downloads/allgemeine%20Erteilungsvoraussetzungen.pdf

Insbesondere, aber nicht nur die III.

Über den Rest Deines Beitrags schenke ich mir eine Diskussion, da die Regelungen diesbezüglich m.E. eindeutig geklärt und unstrittig sind.

Gruß

Edit:

DaveX schrieb am 30.03.2020 um 09:56:21:
Aber ob das nun stimmt oder nicht grundsätzlich wäre das doch sowieso nur eine theoretische Diskussion. Niemand wird spontan Überbeglaubigte Dokumente inkl Übersetzungen "spontan" dabei haben. 


Eben.
Wie gesagt: Die Behauptung des nach Einreise entstandenen Anspruchs ist kein Selbstgänger und eignet sich meistens nicht, um das vorgesehene Visumverfahren zu umgehen.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von reinhard am 31.03.2020 um 19:55:08
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von horstauslu am 06.04.2020 um 00:06:11

DaveX schrieb am 11.03.2020 um 13:32:15:
Hallo,

Lieben Gruß
Dave


Hallo, kurz zuir Info:
das Visum meiner Freundin wurde auch mit der Begründung "keine Rückkehrwilligkeit"  abgelehnt, obwohl sie 2 kleine Kinder und Immobilienbesitz hat. Frechheit von der Botschaft.
Mir persönlich ist keine Visa- Bewilligung bekannt. Nur das Heiratsvisum wird genehmigt. Bewillingszeitraum fast 12 Monate!
Gruß Horst

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von Saxonicus am 06.04.2020 um 09:49:03

horstauslu schrieb am 06.04.2020 um 00:06:11:
Mir persönlich ist keine Visa- Bewilligung bekannt. 

Dann lies einfach mal in den Bundesdrucksachen wie viele Schengenvisa von der deutschen AV in Vietnam in den vergangenen Jahren erteilt wurden. Die Ablehnungsquote für Schengenvisa (aus touristischen Gründen oder zum Besuch) lagen bei etwa 17%, also haben 83% der Antragsteller ihr Visum auch erhalten.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von lottchen am 06.04.2020 um 12:09:16

Saxonicus schrieb am 06.04.2020 um 09:49:03:
Dann lies einfach ...


Das dürfte an den persönlichen Erfahrungen von horstauslu auch nichts ändern....

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 07.04.2020 um 19:37:11

Saxonicus schrieb am 06.04.2020 um 09:49:03:
Dann lies einfach mal in den Bundesdrucksachen wie viele Schengenvisa von der deutschen AV in Vietnam in den vergangenen Jahren erteilt wurden. Die Ablehnungsquote für Schengenvisa (aus touristischen Gründen oder zum Besuch) lagen bei etwa 17%, also haben 83% der Antragsteller ihr Visum auch erhalten.


Aber ganz ehrlich mir fällt das auch schwer das zu glauben.
Finanziell stehe ich Top da und zahle brav den Spitzensteuersatz. An mir kann es kaum liegen. Und das Verlobte nun Mal ungebunden sind dürfte ja hoffentlich die Regel sein. Was muss man also tun um zu den 83% zu gehören?
Ich kann mir ja kaum vorstellen was so eine Situation ändern sollte. Ich könnte ja eine Million auf den Tisch legen und es hätte nichts geändert. Wenn ich mich bereit erkläre sogar für eine evtl Abschiebung aufzukommen was will man denn noch mehr? Wenn man es wirklich illegal machen möchte fliegt man eben über Russland geht nach Polen und darüber nach Deutschland...

Das ist ja kein Geheimnis... aber für diejenigen die ehrlich sind und alles korrekt machen wird es eben unnötig erschwert.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DerRalf am 07.04.2020 um 19:56:36
Du spielst bei Bewertung der Rückkehrbereitschaft keine Rolle, sondern es wird nur bei deiner Freundin nach Gründen für eine Rückkehrbereitschaft geschaut.


DaveX schrieb am 07.04.2020 um 19:37:11:
Was muss man also tun um zu den 83% zu gehören?

Du schon mal gar nichts. Deine Freundin braucht Gründe, warum sie zurück geht. Also z.B. guten Job, Kinder, Immobilienbesitz


DaveX schrieb am 07.04.2020 um 19:37:11:
Wenn ich mich bereit erkläre sogar für eine evtl Abschiebung aufzukommen was will man denn noch mehr?

Eine Abschiebung kann nur erfolgen, wenn man jemand findet. Dies kann sehr lange dauern, oder auch nie passieren.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 08.04.2020 um 23:55:38

DerRalf schrieb am 07.04.2020 um 19:56:36:
Du schon mal gar nichts. Deine Freundin braucht Gründe, warum sie zurück geht. Also z.B. guten Job, Kinder, Immobilienbesitz

Ja und genau das ist das Problem...
Wie oft kommt das vor das eine Verlobte diese Kriterien erfüllt d.h. Kinder, Immobilienbesitz und gut bezahlten Job. Das ist selbst in Deutschland kaum möglich bzw würde ich das nicht mal wollen.
Würde ich in die Zeitung setzen "Suche Frau mit Kindern, Immobilien und guten Job" würde man mich für verrückt erklären.

Davon abgesehen sind das schwachsinnige Kriterien. Guten Job? Na und hier verdient man dann halt 2000€ auf die Hand im Nagelstudio oder wird vom Verlobten versorgt der eh das 10-Fache wie dort verdient. Kinder? Wie oft hab ich schon mitbekommen das die Kinder bei den Eltern gelassen wurden und sie hierher gekommen sind ohne Kinder und geblieben...

Das sind doch keine Kriterien die eine Rückkehrbereitschaft wirklich ändern. Entweder man will hier legal bleiben bzw nur kurzfristig oder nicht. Aber dann ist es völlig egal ob man da nun einen Job hat oder nicht.
Einzig und allein die finanzielle Haftung ist praktisch wirklich wichtig. Von mir aus haftet man als Einlader mit einer Geldsumme dafür das die Rückkehr stattfindet was auch immer... aber das System ist einfach nur wie Roulette spielen wer grad den Fall bearbeitet und sein Bauchgefühl gut oder schlecht ist... sowas dürft es nicht geben weil es eben diskriminierend ist.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von uwe1122 am 09.04.2020 um 00:39:57

DaveX schrieb am 08.04.2020 um 23:55:38:
Davon abgesehen sind das schwachsinnige Kriterien.


Das europäische Recht regelt die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je 180 Tagen.


https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/-/2230536

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von Petersburger am 09.04.2020 um 08:51:21
Wertungen von gesetzlichen Bestimmungen sind hier laut NUB unerwünscht.

Ich wäre sie auch leid, weil dort jeder nur von seinem Standpunkt aus wertet. Nicht z.B. vom Standpunkt desjenigen, der irgendwie wieder aus seiner VE herauskommen möchte oder gar bereits aufgrund einer solchen VE zahlt.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 09.04.2020 um 09:56:31
Ich habe als ich mit meiner Ex zusammen war die andere Seite kennengelernt. Sozialbetrug, Scheinheirat, Geldwäsche, Illegaler Aufenthalt....
Mittem am Stachus sind Nagelstudios die alle schwarz beschäftigen und mit Mini-Job Zetteln das decken.

Selbst wenn man das anzeigt gab es keine Reaktionen. Wo ich mitbekommen habe das eine von denen von der Polizei mal aufgegriffen wurde mit illegalen Aufenthalt ist sie am nächsten Tag wieder rausgekommen und ist nach wie vor in Deutschland....

Ich bin davon überzeugt das Rückkehrbereitschaft für ein Visum in erster Linie ehrliche Leute trifft. Weil es auch etwas ist was jeder selber interpretieren kann wie er will. Ich kann mir kaum vorstellen das diejenigen wirklich davon abgehalten werden die planen illegal hier zu bleiben.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DerRalf am 09.04.2020 um 11:28:04
Dieses Forum ist für rechtliche Sachen da und nicht Meinungen. Die rechtliche Situation ist nunmal so. Wenn du, dass ändern möchtest musst du dich an die Politik wenden.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von Tippi am 09.04.2020 um 19:14:49
Sind noch sachliche Fragen offen?

Ansonsten ist hier dicht oder ihr diskutiert im User weiter.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 09.04.2020 um 20:32:39
Gehört nur indirekt zu dem Thema aber weiß jemand zufällig ob man für das Heiratsvisum später zertifizierte Kopien aller Dokumente benötigt (also legalisierte Ledigkeitsbescheinigung, legalisierte Geburtsurkunde...)

Hatte im Vietnam Forum eine Anleitung für das Heiratsvisum als Vorlage wo gesagt wird die Verlobte soll bevor sie die Dokumente versendet von allem zertifizierte Kopien in der Botschaft für das Heiratsvisum anfertigen.
Ich kann aber nirgendwo finden wozu das benötigt wird und auch in der Botschaft hatte man ihr gesagt das dies nur unötige Geldausgabe ist und nichts bringt...

Hat jemand evtl ne Idee was dahinter stecken könnte?

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von deerhunter am 09.04.2020 um 21:08:34

DaveX schrieb am 09.04.2020 um 20:32:39:
Gehört nur indirekt zu dem Thema aber weiß jemand zufällig ob man für das Heiratsvisum später zertifizierte Kopien aller Dokumente benötigt (also legalisierte Ledigkeitsbescheinigung, legalisierte Geburtsurkunde...)


Ja, für die Befreiung von der Beibringung des EFZ benötigt man i.d.R. legalisierte Abschriften

http://www.olg.brandenburg.de/media_fast/4610/Vietnam20200103.pdf

https://vietnam.diplo.de/vn-de/service/05-VisaEinreise/eheschliessung-mit-anschliessender-wohnsitznahme/1296512

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von Saxonicus am 09.04.2020 um 21:24:04

DaveX schrieb am 09.04.2020 um 20:32:39:
Hatte im Vietnam Forum eine Anleitung für das Heiratsvisum als Vorlage wo gesagt wird die Verlobte soll bevor sie die Dokumente versendet von allem zertifizierte Kopien in der Botschaft für das Heiratsvisum anfertigen.Ich kann aber nirgendwo finden wozu das benötigt wird und auch in der Botschaft hatte man ihr gesagt das dies nur unötige Geldausgabe ist und nichts bringt...

Präzise und verläßliche Auskünfte welche Dokumente in welcher Form für eine Eheschließung in Deutschland benötigt werden, bekommst Du nur auf Deinem Standesamt.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 10.04.2020 um 09:52:01
Vielen Dank deerhunter,

Aber wenn ich das richtig verstehe muss man von den legalisierten (überbeglaubigten Dokumenten) nicht noch extra zertifizerte Kopien machen?

Die überbeglaubigten (legalisierten) Dokumente haben wir und die Übersetzungen von einem Dolmetscher von der Liste der Botschaft. Wenn Sie mir jetzt die Dokumente versendet muss sie für sich selbst nicht noch Kopien davon machen oder?

Hatte diesen Part hier aus der Hilfe eben nicht verstanden:

Zitat:
7. Nun läßt die vietnamesische Verlobte von der Deutschen Botschaft beglaubigte Kopien anfertigen (braucht sie später u.a. für ihren Visumsantrag):
a. von den Original-Urkunden
b. von den Original-Übersetzungen
c. von ihrem vietnamesischen Reisepaß

8. Gleichzeitig unterschreibt sie in der Deutschen Botschaft die „Beitrittserklärung“ und läßt die Unterschrift beglaubigen. (Für ihre Unterlagen macht sich die Verlobte eine einfache Kopie.)

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 12.04.2020 um 20:55:45

Saxonicus schrieb am 09.04.2020 um 21:24:04:
Präzise und verläßliche Auskünfte welche Dokumente in welcher Form für eine Eheschließung in Deutschland benötigt werden, bekommst Du nur auf Deinem Standesamt.


Das ist nicht ganz richtig. So einfach ist der Prozess leider nicht es gehört viel mehr dazu als die Dokumente für die Eheschließung beizubringen. Das Standesamt teilt dir mit welche Dokumente für die Eheschließung nötig sind (wirklich exakte Auskünfte kriegt man da aber auch nicht das ist auch noch recht waage und man darf sich da viel selber zusammensammeln - z.b. welche Übersetzer erlaubt sind, was tun wenn es keine Meldebescheinigung gibt was gilt als Alternative, übersetzt man erst oder wird erst vorbgeglaubigt, Reihenfolge etc.).
Mit der Anmeldung zur Eheschließung hat man ja noch lange kein Heiratsvisum und da hilft dir kein Standesamt weiter (zumindest nicht meins).

Im Großen und Ganzen muss man eben die überbeglaubigte Ledigkeitsbescheinigung und übergebglaubigte Geburtsurkunde vorlegen wie eben zertifizierte Kopien des Personalausweis und einen Nachweis der aktuellen Adresse wie auch die Vollmacht die in der deutschen Botschaft ausgefüllt werden muss.  Das alles dann übersetzt von einem vereidigten Dolmetscher (ausnahmweise gelten auch Übersetzer die von der deutschen Botschaft auf einer Liste stehen). Damit wird dann erst mal beim OLG die Ausnahme für das Ehefähigkeitszeugnis erteilt und dann kriegt man irgendwann eine Bestätigung für die Anmeldung der Ehe.

Und dann gehen wieder Dokumente zurück an die Verlobte die dann mit ??? (Anmeldung der Eheschließung, A1 Zertifikat...) die Anmeldung für das Heiratsvisum macht. Was da benötigt wird steht auch im Großen und Ganzen in einen der Links. Es gibt aber eben Dinge die da nicht klar sind wie z.b. Verpflichtungserklärung für das Heiratsvisum, Vorabzustimmung, und eben ggf zertifizierte Kopien der bereits eingereichten Dokumente die das Standesamt erhalten hat....

Wir sind nach fast 3,5 Monaten hin und her inkl der Legalisierungen gerade mal beim Einreichen der Dokumente am Standesamt angelangt. Das ist alles andere als ein einfacher Prozess insbesondere beim überbeglaubigen ging das oft hin und her zwischen der Heimatstadt meiner Verlobten und HCMC (Ministry of foreign affairs)...

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von reinhard am 12.04.2020 um 23:39:57
Kleine Ergänzung: Vereidigte Dolmetscher dürfen nur dolmetschen, nicht übersetzen.

Für eine Übersetzung benötigt man dagegen eine Übersetzerin oder einen Übersetzer, und die oder der muss ermächtigt sein.

Es sind zwei Berufe: ähnlich, auch manchmal von der gleichen Person ausgeübt, aber eben zwei verschiedene Berufe.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von Saxonicus am 13.04.2020 um 10:27:06

DaveX schrieb am 12.04.2020 um 20:55:45:
Mit der Anmeldung zur Eheschließung hat man ja noch lange kein Heiratsvisum und da hilft dir kein Standesamt weiter (zumindest nicht meins).

Natürlich nicht, denn dafür ist da Standesamt auch nicht zuständig.

Das Visum wird aber erst dann von der AV erteilt, wenn der Hochzeitstermin feststeht und das Standesamt dazu "grünes Licht" gibt.

Dass dazu außerdem auch alle anderen Voraussetzungen zur Visumsvergabe, wie z.B. der Sprachnachweis und alle Dokumente in der entsprechenden Form, erfüllt werden müssen, versteht sich doch wohl von selbst.

Die oftmals umständliche und zeitaufwändige Beschaffung der benötigten Dokumente ist doch einzig und allein dem unsicheren Urkundenwesen in den Herkunftsländern der potentiellen Ehepartner anzulasten und dafür kann man doch keinesfalls die deutschen Behörden verantwortlich machen.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 13.04.2020 um 18:25:27

Saxonicus schrieb am 13.04.2020 um 10:27:06:
Dass dazu außerdem auch alle anderen Voraussetzungen zur Visumsvergabe, wie z.B. der Sprachnachweis und alle Dokumente in der entsprechenden Form, erfüllt werden müssen, versteht sich doch wohl von selbst.

Die oftmals umständliche und zeitaufwändige Beschaffung der benötigten Dokumente ist doch einzig und allein dem unsicheren Urkundenwesen in den Herkunftsländern der potentiellen Ehepartner anzulasten und dafür kann man doch keinesfalls die deutschen Behörden verantwortlich machen.


Ich habe ja schon erwähnt es gibt Dinge die sind klar und einige die sind nicht klar. Natürlich ist es klar das man ein A1 Zertifikat vorlegen muss. Aber eben nicht ob man z.b. eine Verpflichtungserklärung abgeben muss (wie beim Schengenvisum) oder ob man eine Vorabzustimmung bekommen kann. Oder auch was genau man sonst noch zu dem Heiratsvisum vorlegen muss/kann oder eben nicht. Das ist auch schon vorher so das nirgendwo genau beschrieben wird wie die genaue Vorgehensweise zum Legalisieren nun abläuft und was genau dabei zu beachten ist und was genau für Dokumente beschafft werden müssen wenn es kein Äquivalent zu den deutschen Dokumenten gibt etc.


Das es so langsam ist hat auch was mit den deutschen Vorgaben zu tun z.b. das ein Ehefähigkeitszeugnis erbracht werden muss obwohl es dies in den meisten Ländern nicht gibt was zur Folge hat das dies nicht nur umständlicher wird sondern auch teuer. Selbst wenn ich in Vietnam heiraten möchte sind exakt die gleichen Dokumente nötig von meiner Verlobten damit ich das Ehefähigkeitszeugnis bekomme und das ist in kaum einen anderen Land so.

In einigen Ländern reicht für die Heirat teilweise nur der Reisepass. Und auch Länder wie Dänemark waren sehr beliebt weil man eben nicht alles überbeglaubigen muss. Ich glaube im übrigen nicht das jedes andere nicht EU Land ein unsicheres Urkundenwesen hat.

Ich weiß nicht ob wir ohne Hilfe das Ganze richtig hinbekommen hätten bzw hätte das glaube ich noch deutlich länger gedauert.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von Saxonicus am 13.04.2020 um 19:36:18

DaveX schrieb am 13.04.2020 um 18:25:27:
Aber eben nicht ob man z.b. eine Verpflichtungserklärung abgeben muss (wie beim Schengenvisum) oder ob man eine Vorabzustimmung bekommen kann.

Bis zur erfolgten Eheschließung ist i.d.R. eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Ein Vorabstimmungder ABV wird es da nicht geben.


DaveX schrieb am 13.04.2020 um 18:25:27:
Oder auch was genau man sonst noch zu dem Heiratsvisum vorlegen muss/kann oder eben nicht.

Das wird die deutsche AV bei der Antragstellung genau sagen und wird auf deren Webseite ebenfalls erklärt:.
https://visa.diplo.de/visa-guide/de/#/vib


DaveX schrieb am 13.04.2020 um 18:25:27:
Das ist auch schon vorher so das nirgendwo genau beschrieben wird wie die genaue Vorgehensweise zum Legalisieren nun abläuft und was genau dabei zu beachten ist und was genau für Dokumente beschafft werden müssen wenn es kein Äquivalent zu den deutschen Dokumenten gibt etc.

Guckst Du hier:
https://vietnam.diplo.de/blob/1435134/74d0dcee7d5f4d1319
eca232ef8a765e/190315-legalisation-oeffentlicher-vnm-urkunden-dt-data.pdf

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von Saxonicus am 13.04.2020 um 19:53:12
@DaveX

Hier noch ein Link zum Thema:

https://visa.diplo.de/visa-guide/de/#/vib/
infoseite?infoseiteUrl=visum_eheschliessung_deutsch

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 15.04.2020 um 15:31:05
Vielen Dank.

Mal eine ganz andere Frage wie werden denn derzeit die Einreisebeschränkungen zwecks Corona und Heirat gesehen. Derzeit gilt ja nur mit trifftigen Grund ist die Einreise gestattet. Wir haben ja noch etwas Zeit und bis Juli kann sich ja noch viel ändern (hoffe ich) aber gilt Heirat als trifftiger Grund oder ist das eher unwahrscheinlich?

Gruß
Dave

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von deerhunter am 15.04.2020 um 17:27:00

DaveX schrieb am 15.04.2020 um 15:31:05:
aber gilt Heirat als trifftiger Grund oder ist das eher unwahrscheinlich?


das zählt eher nicht..auch haben viele DAV momentan aufgrund örtlicher LockDowns geschlossen, genau wie ABH / Standesämter momentan nur Notbetrieb haben

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 15.04.2020 um 17:59:03
Mein Standesamt hat derzeit zum Glück "normalen Betrieb" dh. es arbeiten dort alle wie gewohnt nur kann man nicht persönlich in Sprechstunde kommen (mit Ausnahme zur Anmeldung z.b.) und Eheschließungen werden in begrenzter Personenzahl vorgenommen.

Mit dem Standesamt hatte ich ja aufgrund unserer Anmeldung gesprochen und die hatten mich eben gewarnt das die Anmeldung zur Ehe jetzt ihren gewohnten Gang geht aber wenn meine Verlobte innerhalb der nächsten 6 Monate nicht nach Deutschland kommt ist alles verloren (dh. Geld, Dokumente ungültig etc) weil dann die ANmeldung hinfällig wird und sie dafür keine Garantie übernehmen können das die Einreise klappen wird aufgrund von Corona da eben niemand so genau weiß ob eine Eheschließung als Grund ausreicht. (Derzeit gilt auf jeden Fall nur mit trifftigen Grund wo er mir aber nicht sagen konnte ob das der Fall ist)

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von deerhunter am 15.04.2020 um 18:10:51
Gibt es denn aktuell überhaupt Flüge? Den Rest musst du bei der DAV / ABH / BP erfragen...das wird dir sonst wohl kaum jemand sagen können.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von T.P.2013 am 16.04.2020 um 02:54:37
@DaveX,

bzgl. Einreise zur Heirat ist hier gerade dieselbe Fragestellung aufgekommen. Zwar noch nicht verbindlich geklärt, aber Du könntest es ja aus eigenem Interesse mitverfolgen, falls da noch Verbindliches kommen sollte.

Gruß

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 06.05.2020 um 20:01:56
Da wir nun kurz vor dem letzten Schritt stehen kann evtl jemand das hier beantworten:

Im Antrag für das Hochzeitsvisum steht die Frage

Zitat:
"Sind Sie aus der Bundesrepublik Deutschland schon einnal ausgewiesen oder abgeschoben worden oder ist ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt oder eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert worden?

Das hört sich so extrem negativ an. Fällt darunter auch so etwas "harmloses" wie eben ein abgelehntes Besuchervisum oder ist mit Verweigerung der Einreise etwas anderes gemeint?

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von reinhard am 06.05.2020 um 20:24:36
Damit ist jede Verweigerung einer Einreise gemeint. Die Frage bezieht sich auch auf Visumfreie. Außerdem kann auch bei genehmigtem Visum die Einreise verweigert werden. Einfach alles aufzählen, was vorgekommen ist.

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von DaveX am 06.05.2020 um 21:38:32
Ist die Ablehnung eines Besuchervisum denn in diesem Fall eine Verweigerung der Einreise? (es hat ja kein Versuch der Einreise stattgefunden oder?)

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von HeFi am 06.05.2020 um 22:27:54

DaveX schrieb am 06.05.2020 um 21:38:32:
Ist die Ablehnung eines Besuchervisum denn in diesem Fall eine Verweigerung der Einreise?

JA, was sonst ?

Titel: Re: Ablehnung Schengenvisum / Remonstration
Beitrag von Petersburger am 07.05.2020 um 08:48:16

HeFi schrieb am 06.05.2020 um 22:27:54:

DaveX schrieb am 06.05.2020 um 21:38:32:
Ist die Ablehnung eines Besuchervisum denn in diesem Fall eine Verweigerung der Einreise? (es hat ja kein Versuch der Einreise stattgefunden oder?)

JA, was sonst ?

Unfug!

Selbstverständlich ist eine Einreiseverweigerung etwas völlig anderes als eine Visumversagung!

Also NEIN!

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