i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Entziehung der Niederlassung
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1583847185

Beitrag begonnen von Fraumeier am 10.03.2020 um 14:33:05

Titel: Entziehung der Niederlassung
Beitrag von Fraumeier am 10.03.2020 um 14:33:05
Hallo in die Runde,
ich habe folgende Frage:

Kann die Niederlassung entzogen werden:

1. wenn sich direkt nach der Erteilung rausstellt, dass diese
    erschlichen wurde?

Im Laufe der letzten 1,5 Jahre:
2. kein fester Wohnsitz mehr vorhanden ist,
3. Kein Einkommen (gar keins) vorhanden ist,
4. derjenige wegen Betrug durch dt. Gerichte gesucht wird?

Danke und VG

Titel: Re: Entziehung der Niederlassung
Beitrag von reinhard am 10.03.2020 um 15:18:56
Wenn man etwas durch Täuschung erhalten hat, kann die Erteilung widerrufen werden. Dann ist da so, als hätte man die Niederlassungserlaubnis nie gehabt.

Man kann sie verlieren nach einer Verurteilung wegen einer Straftat oder wenn man ins Ausland umzieht.

Änderungen, die nach Erteildung der Niederlassungserlaubnis eingetreten sind (Trennung, Kündigung, Obdachlosigkeit) führen dagegen nicht dazu, dass die Niederlassungserlaubnis entzogen wird.

Titel: Re: Entziehung der Niederlassung
Beitrag von lottchen am 10.03.2020 um 15:23:23

Fraumeier schrieb am 10.03.2020 um 14:33:05:
Im Laufe der letzten 1,5 Jahre:
2. kein fester Wohnsitz mehr vorhanden ist,
3. Kein Einkommen (gar keins) vorhanden ist,


Das heißt die bei der Antragstellung vorgelegten Unterlagen waren gefälscht? Oder wollte die niemand sehen?

Titel: Re: Entziehung der Niederlassung
Beitrag von Fraumeier am 10.03.2020 um 17:13:05
Vielen Dank für die Erklärungen.

Die angegebene Adresse ist eine Briefkastenadresse. Dort hat niemand gewohnt.
Um sich allen zu entziehen, wurde dem Gegenanwalt das Mandat entzogen und Gericht mitgeteilt, dass der Vater schwer krank ist und man ins Heimatland gereist ist. Dazu ab sofort sehr schwer wegen mangenden Wlan zu erreichen ist.
Ich bat das Gericht (hier geht es um Ehescheidung) sich doch eine Kopie der Passseite mit Einreisestempels senden zu lassen.
Damit kann man ja alle Unklarheiten aus der Welt schaffen.
Das Internet (in einer Millionencity)vor Ort im Heimatland funktioniert tadellos.
Dazu bin ich sicher, dass die Person D nicht verlassen. Es geht hier wohl um das nicht gefasst werden.

VG

Titel: Re: Entziehung der Niederlassung
Beitrag von reinhard am 10.03.2020 um 17:34:52
Das sind alles keine Gründe, eine Niederlassungserlaubnis zu verlieren.

Titel: Re: Entziehung der Niederlassung
Beitrag von Fraumeier am 10.03.2020 um 17:45:06
Wie gesagt, mehrere Gerichte u.a. Institutionen suchen die Person wegen Betrugs. Und wenn sich jemand derart vermeintlich clever versucht allen Behörden zu entziehen......

Ich dachte in Summe ist das ein Grund.

Danke für die Info.

Titel: Re: Entziehung der Niederlassung
Beitrag von engelchen+ am 10.03.2020 um 17:58:23

Fraumeier schrieb am 10.03.2020 um 17:13:05:
Ich bat das Gericht (hier geht es um Ehescheidung) sich doch eine Kopie der Passseite mit Einreisestempels senden zu lassen.


Fragst Du wegen Deinem Ehemann? Hat er die NE wegen der Ehe mit Dir?

Titel: Re: Entziehung der Niederlassung
Beitrag von reinhard am 10.03.2020 um 18:19:24

Fraumeier schrieb am 10.03.2020 um 17:45:06:
Wie gesagt, mehrere Gerichte u.a. Institutionen suchen die Person wegen Betrugs. Und wenn sich jemand derart vermeintlich clever versucht allen Behörden zu entziehen......

Ich dachte in Summe ist das ein Grund.


Nein, nie. Es müsste erst eine Verurteilung zu einer hohen Gefängnisstrafe erfolgen, danach ein neues Verfahren wegen des Aufenthaltstitels.

Aber Gerichte suchen niemanden, sondern probieren höchtens eine Zustellung. Und das ist kein Grund für irgendwas.

Und Menschen, die mit Behörden nicht gut zusammenarbeiten, gibt es Millionen in Deutschland und Milliarden auf der Welt, das hat für das Aufenthaltsrecht wenig Bedeutung, insbesondere wenn der Aufenthaltstitel unbefristet ist. Zusammenarbeit mit Behörden ist nötig, wenn man einen Titel erhalten oder verlängern will.

Titel: Re: Entziehung der Niederlassung
Beitrag von Fraumeier am 10.03.2020 um 18:23:05

engelchen+ schrieb am 10.03.2020 um 17:58:23:
Fragst Du wegen Deinem Ehemann? Hat er die NE wegen der Ehe mit Dir?


Ja

Titel: Re: Entziehung der Niederlassung
Beitrag von Fraumeier am 10.03.2020 um 18:25:17

reinhard schrieb am 10.03.2020 um 18:19:24:
Nein, nie. Es müsste erst eine Verurteilung zu einer hohen Gefängnisstrafe erfolgen, danach ein neues Verfahren wegen des Aufenthaltstitels.

Aber Gerichte suchen niemanden, sondern probieren höchtens eine Zustellung. Und das ist kein Grund für irgendwas.

Und Menschen, die mit Behörden nicht gut zusammenarbeiten, gibt es Millionen in Deutschland und Milliarden auf der Welt, das hat für das Aufenthaltsrecht wenig Bedeutung, insbesondere wenn der Aufenthaltstitel unbefristet ist. Zusammenarbeit mit Behörden ist nötig, wenn man einen Titel erhalten oder verlängern will.



Ok. Danke. Das ist sehr deutlich.
Ich dachte doch tatsächlich das dies nur ist wie beschrieben ist, wenn die Staatsbürgerschaft eine deutsche ist. Nicht aber bei einer Niederlassung.

Titel: Re: Entziehung der Niederlassung
Beitrag von engelchen+ am 10.03.2020 um 19:56:30

Fraumeier schrieb am 10.03.2020 um 14:33:05:
Kann die Niederlassung entzogen werden:

1. wenn sich direkt nach der Erteilung rausstellt, dass diese
    erschlichen wurde?


Hat er die NE erhalten nach der Trennung? Hast Du damals bestätigt, dass Ihr noch zusammen waren?

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.