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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Auskunft der Botschaft während einer Renomstration
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Beitrag begonnen von RoyLeip am 09.03.2020 um 16:35:12

Titel: Auskunft der Botschaft während einer Renomstration
Beitrag von RoyLeip am 09.03.2020 um 16:35:12
Meiner Meinung nach sind die Botschaften doch verpflichtet während eines Remonstrationsverfahrens Auskünfte zu erteilen, sei es zur Dauer oder zum Sachstand. In unserem Fall ist jede Kontaktaufnahme vergeblich. Telefonisch wird man nicht verbunden und Emails bleiben unbeantwortet. Aber lt. VErordnung (EU) 2019/1155 Des Europäischen Parlaments und Des Rates
vom 20. Juni 2019: „ Während des Rechtsbehelfsverfahrens sollten Antragsteller Zugang zu allen maßgeblichen Informationen über ihren Fall im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht erhalten.„ Ist daraus nicht das Recht abzuleiten Sachstandsauskünfte zu erteilen und alle relevanten Gründe die zur Ablehnung des Visums geführt haben? Und wie setze ich dieses Recht durch? Oder liege ich falsch.

Titel: Re: Auskunft der Botschaft während einer Renomstration
Beitrag von Saxonicus am 10.03.2020 um 04:06:07

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