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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Job-Voraussetzungen für Einbürgerung
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Beitrag begonnen von arv9191 am 08.03.2020 um 17:46:54

Titel: Job-Voraussetzungen für Einbürgerung
Beitrag von arv9191 am 08.03.2020 um 17:46:54
Hallo zusammen,

zu mir:
- wohne seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in DE (während der gesamten Zeit hatte ich ein AE zwecks Studium. Ich werde bald mein Studium abschließen und somit ein Arbeitssuchende Visum beantragen)
- habe (bald) 2 deutsche Abschlüsse (B.A und M.A) von zwei anerkannten deutschen Hochschulen
- habe keine Vorstrafen
- bin sozial und ehrenamtlich engagiert
- spreche fließend Deutsch
- erhalte keine (und habe bisher auch keine erhalten) Leistung vom Staat

Ich weiß, dass man bei der Einbürgerung über ein gesichertes Einkommen verfügen soll. Darüber hinaus muss ich halt aus dem Studentenvisum erstmal raus, was ich eh durch einen neuen Job machen würde.

Nun Frage ich mich:
Wenn ich nach Beendigung meines Studiums einen Job in meinem Feld bekomme, was genau sind die Voraussetzungen dieses Jobs, damit es für die Einbürgerung akzeptiert wird?

Mich interessiert es vor allem ob z.B.
1) ich eine gewisse Zeit dort arbeiten müsste, bevor ich die Einbürgerung beantragen kann (sprich z.B. in die Rentenkasse eingezahlt habe o.ä.), oder dies direkt machen kann, nachdem ich ein AE zwecks Arbeit bekomme.
2) muss der Arbeitsvertrag unbefristet sein? (ich habe Sozialwissenschaften studiert und kann es daher schwierig sein, direkt einen unbefristeten Vertrag zu bekommen)

Danke im Voraus für die Hinweise.

Solltet ihr vllt etwas Wichtiges noch dazu hinzufügen möchten, macht gerne! Danke.

Titel: Re: Job-Voraussetzungen für Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 08.03.2020 um 21:12:55
Du brauchst die andere AE (zum Arbeiten), weil Du mit der Studenten-AE nicht eingebürgert werden kannst.

Die Arbeit soll Deinen Lebensunterhalt sichern – der Vertrag muss nicht unbefristet sein, aber auch nicht irgend ein Job im Eisladen, wo Du im Sommer viel und im Winter gar nichts zu tun hast. Sobald Du die Bedingungen erfüllst, machst Du mit Deiner Einbürgerungsbehörde einen Beratungstermin ab. Die Behörden muss Deine Arbeit ein bisschen einschätzen, das kann von Ort zu Ort etwas unterschiedlich ausfallen.

Titel: Re: Job-Voraussetzungen für Einbürgerung
Beitrag von arv9191 am 09.03.2020 um 10:53:02
Danke für Deine Antwort.

Ja, genau. Ich würde auch ungern nach so vielen Jahren Studium einen Job machen, die nicht eine gewisse Sicherheit gewährleistet und in meinem Feld ist.


reinhard schrieb am 08.03.2020 um 21:12:55:
Die Behörden muss Deine Arbeit ein bisschen einschätzen, das kann von Ort zu Ort etwas unterschiedlich ausfallen.


Was heißt hier "einschätzen" genau?

Titel: Re: Job-Voraussetzungen für Einbürgerung
Beitrag von arv9191 am 09.03.2020 um 17:18:13
oh und eine andere Frage hätte ich:
gibt es eine gewisse Gehaltsgrenzen? Also, muss ich eine bestimmte (mindestens) im Monat/Jahr verdienen, damit der Job auch akzeptiert wird?

Titel: Re: Job-Voraussetzungen für Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 09.03.2020 um 18:07:12
Arbeitsbedingungen und Gehalt müssen ortsüblich sein, und Du musst davon leben können.

Titel: Re: Job-Voraussetzungen für Einbürgerung
Beitrag von arv9191 am 10.03.2020 um 12:48:06
Alles klar! Vielen Dank, Reinhard.

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