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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
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Beitrag begonnen von Jonydaparty am 08.03.2020 um 15:41:23

Titel: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von Jonydaparty am 08.03.2020 um 15:41:23
Hallo,
eine kurze Frage an euch.
Meine Frau (3. Staatangehörige) und ich (Deutscher) haben endlich über den Ehegattennachzug nach Deutschland, ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Allerdings staunten wir nicht schlecht als wir sahen, dass sie nur für ein Jahr gültig ist.
Die Sachbearbeiterin meinte, die Länge der Aufenthalterlaubnis würde sich nach der Gültigkeitsdauer des Reisepasses meiner Frau richten (läuft nächstes Jahr ab).

Ist diese Aussage so korrekt ? Nach meinen Informationen sollte die Aufenthaltserlaubnis beim Erstantrag 3 Jahre gültig sein ?

Danke für eure Antworten ! :)

Titel: Re: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von reinhard am 08.03.2020 um 15:50:33
Ja, die AE sollte nicht länger gelten als der Pass.

Die Verlängerung der AE ist dann auch geregelt: Auch hier guckt die Behörde auf die Pass-Gültigkeit, aber auch darauf, ob sie den Integrationskurs (B1-Prüfung und "Leben in Deutschland") bestanden hat. Wenn nicht, wird auch nur ein Jahr verlängert.

Titel: Re: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von Jonydaparty am 08.03.2020 um 16:48:43
Herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort !

Titel: Re: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von frisbeescheibe am 09.03.2020 um 15:13:30
Ich kenne Fälle aus meinem näheren Umfeld, bei denen die ABH Berlin eine erstmalige AE nach § 28 weit über das Ende der Gültigkeit des Reisepasses hinaus erteilt hat.

In einem konkreten Fall war der Pass noch noch etwa 10 Kalendertage gültig, die AE wurde trotzdem für volle drei Jahre erteilt.
Vielleicht liegt das aber daran, dass die ABH Berlin bis heute quasi ausnahmslos Aufenthaltstitel und auch Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern als Klebeetikett ausgibt.

So konnte der Betreffende umgehend in sein Heimatland zurückreisen, wo die Ausstellung seines neuen Passes nur wenige Tage dauerte. In Deutschland hätte die Wartezeit auf den neuen Pass mindestens sechs Monate betragen (Auskunft der zuständigen Botschaft in Berlin).

Titel: Re: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von erne am 09.03.2020 um 18:29:47

frisbeescheibe schrieb am 09.03.2020 um 15:13:30:
Ich kenne Fälle aus meinem näheren Umfeld, bei denen die ABH Berlin eine erstmalige AE nach § 28 weit über das Ende der Gültigkeit des Reisepasses hinaus erteilt hat. 


und, haben die Antragsteller dagegen geklagt?
natürlich nicht.
.. und: im Unrecht gibt es keine Gleichheit,
d.h. wenn schon mal eine Behörde gegen die Regeln handelt, kann ein anderer Antragsteller sich nicht darauf berufen und den gleichen Regelverstoss einfordern.

Titel: Re: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von frisbeescheibe am 10.03.2020 um 11:32:27
Inwiefern ist das Unrecht, dass in Berlin so verfahren wurde/wird?
Denn ich frage mich: Wo steht genau geschrieben, dass die maximale Gültigkeitsdauer der AE durch die des Reisepasses begrenzt wird?

Titel: Re: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von Bayraqiano am 10.03.2020 um 12:29:31

frisbeescheibe schrieb am 10.03.2020 um 11:32:27:
Wo steht genau geschrieben, dass die maximale Gültigkeitsdauer der AE durch die des Reisepasses begrenzt wird?

Bis zum 01.03. stand das für familiäre AT in § 27 Abs. 4 Satz 3 AufenthG. Die Berliner ABH hat diese Regelung ignoriert und längere AT erteilt, damit sie erstmal Ruhe hat um die chronische Überlastung nicht auch noch zu verschlimmern. Der Gesetzgeber hat das Erfordernis mittlerweile auch gestrichen um die ABHen zu entlasten (BT-Drs. 19/7, S. 118).

Titel: Re: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von T.P.2013 am 10.03.2020 um 16:03:13
@Bayraqiano,

unter der angegebenen Nummer 19/7 kann ich nichts dazu finden.
Möglicherweise ein Fehlerteufel?

Titel: Re: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von Bayraqiano am 10.03.2020 um 16:14:28
Es sollte BR nicht BT heißen, http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2429/242999.html

Titel: Re: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von T.P.2013 am 11.03.2020 um 17:45:54
Passt.
Danke.

Titel: Re: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von Timidus am 12.03.2020 um 22:34:08
Der Reisepass meiner Frau ist noch gut zwei Jahre gültig, und für exakt diesesn Zeitraum hat sie ihre Aufenthaltserlaubnis in München erhalten.

Titel: Re: Länge AE Ehegattennachzug Erstantrag
Beitrag von reinhard am 13.03.2020 um 18:30:47

Timidus schrieb am 12.03.2020 um 22:34:08:
Der Reisepass meiner Frau ist noch gut zwei Jahre gültig, und für exakt diesesn Zeitraum hat sie ihre Aufenthaltserlaubnis in München erhalten.


Sie kann immer schriftlich die AE für drei Jahre beantragen und im Falle einer Ablehnung oder Teil-Ablehnung um eine schriftliche Begründung bitten. Dann kann sie besser entscheiden, ob sie es so akzeptiert oder gegen die Ablehung des 3. Jahres vorgehen will.

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