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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> 180 / 90 Tage Regelung 34 Tage überschritten
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Beitrag begonnen von lindenhuber am 05.03.2020 um 14:48:49

Titel: 180 / 90 Tage Regelung 34 Tage überschritten
Beitrag von lindenhuber am 05.03.2020 um 14:48:49
Hallo liebes Forum,

ich bin seit 2 Jahren mit einer russischen Frau zusammen und seit August auch verheiratet. Wir haben in Russland geheiratet. Sprachtest und Antrag auf Daueraufenthalt werden im April erledigt.

Wir haben die 180 / 90 Tage Regel nicht verstanden gehabt mit der Konsequenz, das sie am 25.01.20 mit 124 Tagen in 180 Tagen auf dem Zähler trotzdem ausreisen durfte zurück nach Russland, da ein freundlicher Beamte Sie mit einem Zwinkern durch gewunken hat. Ich habe es erst jetzt bemerkt, da sie wieder einreisen möchte. das Visum galt ab dem 19.06.2019...... und ich war der Meinung, 90 Tage in den ersten 6 Monaten und 90 Tage in den zweiten 6 Monaten.

Meine Frage: darf sie, wenn genügend Tage verstrichen sind, mit diesem Visum wieder einreisen? es ist noch bis zum 18.06.2021 gültig.

Müssen wir eine Strafe erwarten?

Wird Ihr evtl. die Einreise verweigert?

Sollten wir uns bei der Ausländerbehörde melden?

Am 28.03. wird Vater 70 Jahre, das wird nicht klappen. Aber was ist danach?

Vielleicht hat jemand Erfahrung!!

Herzlichen Dank!!!


Titel: Re: 180 / 90 Tage Regelung 34 Tage überschritten
Beitrag von T.P.2013 am 05.03.2020 um 16:22:58

lindenhuber schrieb am 05.03.2020 um 14:48:49:
darf sie, wenn genügend Tage verstrichen sind, mit diesem Visum wieder einreisen? es ist noch bis zum 18.06.2021 gültig.


Hallo,

ja.


Zitat:
Müssen wir eine Strafe erwarten?


Zumindest kann es sehr gut passieren, dass das nächste Mal bei der Einreise, wahrscheinlicher bei der Ausreise der Umstand auffällt und sie dann angezeigt wird. Denn die Straftat als solche ist erfüllt.
Der Punkt ist eher, ob es auffällt. Das wäre eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich, aber kein Muss. Insbesondere dann sehr unwahrscheinlich, sobald sie das Nationale Visum bzw. die AE besitzt.


Zitat:
Wird Ihr evtl. die Einreise verweigert?


Grundsätzlich, solange das Schengenvisum ihr einziger AT ist, ist es grundsätzlich denkbar. Angesichts u.a. der Tatsache, dass Ihr verheiratet seid, ist es aber eher unwahrscheinlich, dass sich jemand diese unnötigen Umstände, die ja auch gerichtsfest begründet sein müssten, tatsächlich macht. Aus der Praxis für die Praxis: Nein, nicht zu erwarten (Ich persönlich würde aber ruhig den Nachweis der Heirat in Kopie mitführen. Kann nicht schaden, hilft nicht rechtlich, aber zwischenmenschlich...).


Zitat:
Sollten wir uns bei der Ausländerbehörde melden?


Nein. Keine schlafenden Hunde wecken.
Wenn es niemand merkt, und die Chance nimmt ab, sobald Nationales Visum / AE vorhanden ist, ist es gut.
Falls es, an Grenze oder bei der ABH festgestellt wird und die Anzeige erfolgen sollte, ist es halt so.
Ihr könnt nicht wirklich etwas gewinnen, indem Ihr Euch bei der ABH "stellt".


Zitat:
Am 28.03. wird Vater 70 Jahre, das wird nicht klappen. Aber was ist danach?


Nein, klappt definitiv nicht, es sei denn, sie hätte das Nationale Visum bis dahin.
Und danach: s.o.

Gruß

Titel: Re: 180 / 90 Tage Regelung 34 Tage überschritten
Beitrag von lindenhuber am 05.03.2020 um 17:28:28
Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort , beruhigend, danke!

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