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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Termin für Aufenthaltstitel bei Ausländerbehörde München
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Beitrag begonnen von Alex_MUC am 04.03.2020 um 10:12:41

Titel: Termin für Aufenthaltstitel bei Ausländerbehörde München
Beitrag von Alex_MUC am 04.03.2020 um 10:12:41
Hallo zusammen,

meine Freundin konnte nun endlich mit dem lang ersehnten Visum zur Familienzusammenführung (wir haben einen gemeinsamen deutschen Sohn, 9 Monate alt) zu mir nach München fliegen. Jetzt benötigt sie einen Aufenthaltstitel, damit wir auch langfristig zusammenleben können.

Seit drei Wochen versuche ich nun jeden Tag, einen Termin bei der Ausländerbehörde München für sie zu buchen, doch das Terminvergabesystem (einen anderen Weg erlaubt die Ausländerbehörde ja nicht) zeigt nie freie Termine an. Dieses Problem scheinen auch viele andere zu haben, wie auch erst gestern die TZ wieder berichtet hat (250 Studenten, die dringend eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels benötigten, wurden wegen Kapazitätenmangels abgewiesen).

Was passiert nun, wenn das Visum meiner Freundin abläuft und bis dahin keine Terminreservierung möglich war? Kann sie dann trotzdem in Deutschland bleiben und weiter auf einen Termin warten?
Gibt es vielleicht Tricks, wie man unabhängig vom Terminvergabesystem doch an einen Termin kommen kann?

Meine Krankenkasse meinte auch, dass sich meine Freundin dort nur versichern könnte, wenn ihr Aufenthaltstitel für mindestens ein Jahr gültig wäre. Wenn sie nun nicht mal einen Termin für die Beantragung des Aufenthaltstitels bekommt, gibt es dann eine andere Möglichkeit nachzuweisen, dass sie durch unser Kind einen Anspruch auf langfristigen Aufenthalt hätte? Hilft da eventuell die „Bescheinigung über den aktuellen Aufenthaltstitel“, die man auf der Homepage der Ausländerbehörde München beantragen kann? Momentan ist meine Freundin noch über ihre Incoming-Versicherung geschützt, aber eine richtige Krankenversicherung wäre natürlich besser.

Falls da jemand etwas dazu sagen kann, würde es uns sehr freuen.  :)

Viele Grüße,
Alex & Ruedee

Titel: Re: Termin für Aufenthaltstitel bei Ausländerbehörde München
Beitrag von reinhard am 04.03.2020 um 10:38:00
Deine Frau kann einfach einen kurzen Brief schreiben: "Ich beantrage einen Aufenthaltstitel, Kopie des Visums hängt an."

Dann ist der Antrag gestellt (einfach in den Briefkasten stecken oder mit 80 Cent hinschicken). Laut Gesetz ist der Aufenthalt bis zu einer Entscheidung erlaubt. Das Visum gilt fort.

Titel: Re: Termin für Aufenthaltstitel bei Ausländerbehörde München
Beitrag von Cronenberger am 04.03.2020 um 13:42:59
Da sie in D einen Wohnsitz genommen hat, ist die Incomming-Versicherung nicht mehr zuständig.
Auch ein Ablaufdatum in der Zukunft ändert nichts daran.

Gruß

Cronenberger

Titel: Re: Termin für Aufenthaltstitel bei Ausländerbehörde München
Beitrag von Alex_MUC am 04.03.2020 um 15:01:19

Cronenberger schrieb am 04.03.2020 um 13:42:59:
Da sie in D einen Wohnsitz genommen hat, ist die Incomming-Versicherung nicht mehr zuständig.
Auch ein Ablaufdatum in der Zukunft ändert nichts daran.


Das ist dann nicht so gut... Wo könnte ich sie denn in der Zwischenzeit versichern? Für eine private Krankenversicherung erfüllt sie ja nicht die Vorraussetzungen (die wäre ihr auch zu teuer) und die gesetzliche KV wird sie erst nehmen, wenn sie den Aufenthaltstitel hat.

Titel: Re: Termin für Aufenthaltstitel bei Ausländerbehörde München
Beitrag von reinhard am 04.03.2020 um 15:06:21
Sobald der Aufenthaltstitel da ist, gilt der ja ab Einreise. Sie wird dann aufgenommen, der Versicherungsschutz gilt ab Einreise. Sie muss nur nachweisen, dass sie den Aufenthaltstitel rechtzeitig schriftlich beantragt hat. Hat sie soch heute, oder?

Titel: Re: Termin für Aufenthaltstitel bei Ausländerbehörde München
Beitrag von Alex_MUC am 04.03.2020 um 15:49:58

reinhard schrieb am 04.03.2020 um 15:06:21:
Sobald der Aufenthaltstitel da ist, gilt der ja ab Einreise. Sie wird dann aufgenommen, der Versicherungsschutz gilt ab Einreise. Sie muss nur nachweisen, dass sie den Aufenthaltstitel rechtzeitig schriftlich beantragt hat. Hat sie soch heute, oder? 


Wir haben schon alle Unterlagen beisammen, ich muss den Umschlag nur noch zur Post bringen. Ich hoffe nur, dass sie dann in der Zeit bis zur Entscheidung über den Antrag oder bis zu einer Terminvergabe (ich denke, sie wird auf jeden Fall auch noch einmal persönlich vorsprechen müssen), nicht krank wird...

Titel: Re: Termin für Aufenthaltstitel bei Ausländerbehörde München
Beitrag von Petersburger am 04.03.2020 um 20:55:51

Cronenberger schrieb am 04.03.2020 um 13:42:59:
Da sie in D einen Wohnsitz genommen hat, ist die Incomming-Versicherung nicht mehr zuständig.

Kann ich so nicht unterschreiben, ohne exakt zu wissen, welche Arte Incoming-Versicherung genau abgeschlossen wurde.

Ist das eine für einen befristeten Daueraufenthalt, ist die zitierte Aussage falsch.

Titel: Re: Termin für Aufenthaltstitel bei Ausländerbehörde München
Beitrag von lottchen am 04.03.2020 um 21:17:08
Ich kenne keine Incoming-Versicherung, die nicht zur Bedingung hat, dass der Aufenthalt in D VORÜBERGEHEND sein muss.
Einfach mal in die Versicherungsbedingungen der Versicherung schauen, die tatsächlich abgeschlossen wurde. 

Titel: Re: Termin für Aufenthaltstitel bei Ausländerbehörde München
Beitrag von Timidus am 12.03.2020 um 22:27:50
Ich hatte dasselbe Problem, einen Termin zu bekommen.

Eine E-Mail an die Ausländerbehörde unter Darlegung der Dringlichkeit hat gereicht, so dass ich am nächsten Tag einen Termin 2 Wochen später hatte.

Dort dann keinerlei Wartezeit.

Titel: Re: Termin für Aufenthaltstitel bei Ausländerbehörde München
Beitrag von reinhard am 13.03.2020 um 18:28:24

Alex_MUC schrieb am 04.03.2020 um 15:49:58:
Wir haben schon alle Unterlagen beisammen, ich muss den Umschlag nur noch zur Post bringen. Ich hoffe nur, dass sie dann in der Zeit bis zur Entscheidung über den Antrag oder bis zu einer Terminvergabe (ich denke, sie wird auf jeden Fall auch noch einmal persönlich vorsprechen müssen), nicht krank wird...


Wenn sie den Antrag gestellt hat (auch ohne Unterlagen gültig), ist ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung erlaubt. Also: Auch wenn sie krank wird und später vorspricht, ist sie vollkommen legal hier.

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