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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungerklärung
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Beitrag begonnen von Franz Xaver am 03.03.2020 um 15:59:23

Titel: Verpflichtungerklärung
Beitrag von Franz Xaver am 03.03.2020 um 15:59:23
Hallo,

ich hätt mal eine Frage.

Ich wurde von jemand gebeten, für die Beantragung eines Shengenvisums eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Welche finanziellen Risiken, die über die normalen Aufenthaltskosten hinausgehen, gehe ich damit ein?

Danke

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von Petersburger am 03.03.2020 um 16:09:34
Alle Kosten, die öffentlichen Kassen entstehen, wenn der Ausländer nicht rechtzeitig ausreist.

Lebensunterhalt, medizinische Behandlung, Kosten der Ausreise bis hin zur Abschiebung.

Da kamen im Einzelfall auch schon mittlere fünfstellige Beträge zusammen, die gerichtlich bestätigt wurden.

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von lottchen am 04.03.2020 um 09:17:02
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__68.html

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/13-verpflichtungserklaerung/606492?isLocal=false&isPreview=false

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