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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wann frühester Termin für Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Ehegatten Deutscher?
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Beitrag begonnen von frisbeescheibe am 27.02.2020 um 12:14:54

Titel: Wann frühester Termin für Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Ehegatten Deutscher?
Beitrag von frisbeescheibe am 27.02.2020 um 12:14:54
Hallo in die Runde,

folgender Fall:
Der Iraker A hat Mitte März 2017 eine AE nach § 28 I AufenthG als Lebenspartner eines Deutschen für drei Jahre erhalten. Im November 2019 hat er bei der zuständigen ABH eine Niederlassungserlaubnis nach § 28 II AufenthG für die Zeit nach dem Ablauf der aktuellen AE beantragt.

Wann kann ihm diese Niederlassungserlaubnis frühestens erteilt werden? Muss der alte Titel zwingend erst ablaufen, damit die drei Jahre voll sind oder kann die Entscheidung vorher für die Zukunft getroffen und kommuniziert werden?
Kann man davon ausgehen, dass der eAT längst produziert ist und in der Schublade der ABH auf die Aushändigung wartet?
Hat es Sinn, der ABH jetzt auf die Füße zu treten, damit endlich eine Entscheidung ergeht? Es sind immerhin drei Monate seit Antragstellung vergangen.

Hintergrund:
A wünscht sich Planungssicherheit für Auslandsreisen im kommenden Frühjahr 2020. Reiseziele sind nicht nur seine Heimat Irak, sondern auch Südafrika und Kenia. Ihm ist bewusst, dass er auch mit einer Fiktionsbescheinigung nach Deutschland legal wieder einreisen dürfte, aber erfahrungsgemäß gibt es mit diesen Bescheinigungen oft Probleme an Flughäfen, da Fluggesellschaften aus Unkenntnis nicht selten das Boarding verweigern. Zudem müsste er mit hohen Kosten für Übersetzungen ins Englische und Arabische rechnen.
Die ABH hat auf eine Sachstandsnachfrage seitens A Ende Januar 2020 mit der Nachforderung seines Mietvertrages und weiterer Einkommensnachweise für Dezember 2019 und Januar 2020 reagiert, nachdem er bei Antragstellung bereits sein Einkommen der gesamten Zeitspanne von August bis November 2019 nachgewiesen hatte. Die Nachweise wurden umgehend erbracht. Sonst wurde nichts nachgefordert.

Vielen Dank!


Titel: Re: Wann frühester Termin für Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Ehegatten Deutscher?
Beitrag von erne am 27.02.2020 um 19:42:23

frisbeescheibe schrieb am 27.02.2020 um 12:14:54:
Wann kann ihm diese Niederlassungserlaubnis frühestens erteilt werden?


drei Jahre nach Erteilung der AE bzw.wenn er mit einem FZF Visum zu §28 eingereist ist, nach Einreise mit dieser Visum


frisbeescheibe schrieb am 27.02.2020 um 12:14:54:
oder kann die Entscheidung vorher für die Zukunft getroffen und kommuniziert werden?





frisbeescheibe schrieb am 27.02.2020 um 12:14:54:
Hat es Sinn, der ABH jetzt auf die Füße zu treten, damit endlich eine Entscheidung ergeht? Es sind immerhin drei Monate seit Antragstellung vergangen.

Die Entscheidung ist mit der Aushändigung der NE getroffen worden.
Selbst wenn die NE Karte schon produziert sein sollte (Was m.E. nicht der Fall ist), dann kann sie auch noch 1 minute vor Aushändigung zerschnitten werden, wenn sich rausstellt, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen.

Du kannst natürlich der ABH die Pistole auf die Brust setzen und eine Untätigkeitsklage einreichen. Wenn du Glück hast, bekommt Ihr nur eine entsprechende Antwort, wenn Ihr Pech habt, wird die ABH tatsächlich was tun und das einzige was sie zu dem Zeitpunkt tun könnte, wäre den Abtrag abzulehnen



Titel: Re: Wann frühester Termin für Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Ehegatten Deutscher?
Beitrag von T.P.2013 am 28.02.2020 um 02:51:40
Ergänzend:


frisbeescheibe schrieb am 27.02.2020 um 12:14:54:
Die ABH hat auf eine Sachstandsnachfrage seitens A Ende Januar 2020 mit der Nachforderung seines Mietvertrages und weiterer Einkommensnachweise für Dezember 2019 und Januar 2020 reagiert, ...


Und damit hat sich auch eine mögliche Untätigkeitsklage erledigt. Die ABH war ja nicht untätig.

Gruß

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