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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Deutsche Staatsangehörigkeit für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern?
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Beitrag begonnen von Monk1990 am 24.02.2020 um 11:01:52

Titel: Deutsche Staatsangehörigkeit für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern?
Beitrag von Monk1990 am 24.02.2020 um 11:01:52

Ich habe die britische Staatsbürgerschaft und lebe schon seit über 20 Jahren in Deutschland. Ich bin auch in Besitz einer Aufenthaltskarte für Unionsbürger.

Meine Ehefrau kommt aus Pakistan und hat die pakistanische Staatsbürgerschaft. Sie hat die Aufenthaltskarte für Angehörige eines Unionsbürgers. 

Unser Sohn wurde jetzt in Deutschland geboren. Wir würden  gerne für den kleinen den deutschen Pass beantragen. Beim Bürgeramt hat man uns gesagt, dass sei nicht möglich, da das Kind britisch-pakistanisch ist und so auch beim Standesamt so eingetragen wurde. Ich kann nur die britischen oder den pakistanischen Pass für ihn beantragen.

Stimmt das? Hat unser Sohn tatsächlich kein Recht auf den deutschen Pass, obwohl er hier geboren ist?

Ich bin nur etwas verwirrt, weil ich im Internet (auch auf den offiziellen Seiten) steht überall, dass ein in Deutschland geborenes Baby ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft hätte.

Kann mir in diesem Fall jemand weiterhelfen?


Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern?
Beitrag von reinhard am 24.02.2020 um 11:16:37
Die deutsche Staatsangehörigkeit hat das Baby nur mit der Geburt bekommen, wenn ein Elternteil (Vater oder Mutter) vor der Geburt acht Jahre hier gelebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel hatte.

Bei Unionsbürgern ist der unbefristete Aufenthalt deklaratorisch, das heißt, man "hat" ihn auch ohne Antrag.

Außerdem muss das Kind in Deutschland zur Welt gekommen sein.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern?
Beitrag von lottchen am 24.02.2020 um 11:21:03
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht/optionspflicht.html

Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Wenn Du seit 20 Jahren als Unionsbürger in D lebst und das Kind hier geboren wurde erfüllst Du diese Voraussetzung. Da ist es auch egal, wie lange Deine Frau schon hier ist.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern?
Beitrag von Monk1990 am 24.02.2020 um 11:31:29

lottchen schrieb am 24.02.2020 um 11:21:03:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht/optionspflicht.html

Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Wenn Du seit 20 Jahren als Unionsbürger in D lebst und das Kind hier geboren wurde erfüllst Du diese Voraussetzung. Da ist es auch egal, wie lange Deine Frau schon hier ist.



Genau das habe ich auch schon alles gelesen. Das Problem ist: Beim Bürgeramt (in Berlin) blocken die komplett ab und lassen nicht mit sich reden, auch wenn man ihnen genau diese offiziellen Seiten zeigen will. Ich war schon bei 2 Bürgerämtern.

An welche Behörde kann ich mich den wenden?

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern?
Beitrag von lottchen am 24.02.2020 um 11:50:54
Ich würde mal das Standesamt kontaktieren und dort das Problem schildern.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern?
Beitrag von Bayraqiano am 24.02.2020 um 11:51:58
Wende dich an das für deinen Wohnort zuständige Bezirksamt mit dem Antrag, die dt. Staatsangehörigkeit für das Kind festzustellen, s. https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/staatsangehoerigkeit-und-einbuergerung/

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern?
Beitrag von Stuttgarter am 24.02.2020 um 23:00:51
"Hat man uns gesagt" ist immer schlecht!

Schriftlichen Antrag stellen und ggfs. gegen den dann ergangenen Bescheid in Widerspruch gehen!

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