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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehegattennachzug/Familienzusammenführung Frau aus Myanmar
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Beitrag begonnen von smoss am 19.02.2020 um 05:41:50

Titel: Ehegattennachzug/Familienzusammenführung Frau aus Myanmar
Beitrag von smoss am 19.02.2020 um 05:41:50
Hi all,
Mein Deutsches rechtsscheibung ist nicht gut.
Mein frau kommt aus Myanmar and wir sind legal nach Thailandische recht verheiratet und im unsere drittes jahr zusammen. Wir haben unsere urkunde von unsere Deutsche's botschaft in Bangkok beglaubigt mit stampel.
Sie hatte gerade ein 60 tages Schengen Visum beantragt. Wir warten drauf.
Unserer ziel ist dieses zum Residence Permit zum wechseln wenn wir in D ankommen.

Wurde es moeglich und innerhalb 60 tage?
Ich wierde ein festwes wohnsitz bekommen. Sie hatte schon A1 bestanten hier in Cambodia von Goethe Institut.

Bitte verseihe mir im vorraus wann ich weiter vielleich im English beantworte im thread falls ich antwoerte bekomme.

Vielen Hertzlichen Dank im vorraus an alle.

Titel: Re: Ehegattennachzug/Familienzusammenführung Frau aus Myanmar
Beitrag von Petersburger am 19.02.2020 um 06:14:38

smoss schrieb am 19.02.2020 um 05:41:50:
Unserer ziel ist dieses zum Residence Permit zum wechseln wenn wir in D ankommen.


Dann wurden im Visumantrag Falschangaben gemacht, der Visumantrag muss abgelehnt werden.

Bitte erspare mir und anderen im Forum, ein solches Vorgehen auch noch kommentieren zu müssen.

Titel: Re: Ehegattennachzug/Familienzusammenführung Frau aus Myanmar
Beitrag von erne am 19.02.2020 um 07:41:52

Petersburger schrieb am 19.02.2020 um 06:14:38:
smoss schrieb am Heute um 05:41:50:
Unserer ziel ist dieses zum Residence Permit zum wechseln wenn wir in D ankommen.


Dann wurden im Visumantrag Falschangaben gemacht, der Visumantrag muss abgelehnt werden.


und wenn das Visum doch gegeben wird, wird die "Residence Permit" (AE) abgelehnt werden.
Um diese zu bekommen, muss sie mit einem FZF Visum zu Dir einereisen, nicht mit einem Schengenvisum

eine der Voraussetzungen: Du hast bereits eine AE in Deutschland

Titel: Re: Ehegattennachzug/Familienzusammenführung Frau aus Myanmar
Beitrag von Daddy am 19.02.2020 um 08:33:32
@TS... Einfach mal § 95 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG durchlesen

@erne... lt. Profil Doppelstaater

Titel: Re: Ehegattennachzug/Familienzusammenführung Frau aus Myanmar
Beitrag von reinhard am 24.02.2020 um 10:35:27
Du bist Deutscher?

Dann muss sie mit dem A1-Zertifikat in der Hand ein Visum zum Familiennanchzug beantragen. Das ist kein "Schengen-Visum", sondern ein D-Visum. Die Unterlagen werden von der Botschaft schon an die Ausländerbehörde geschickt, und die prüft, ob sie nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis geben wird.

Dann stimmt die Ausländerbehörde dem Visum zu, Deine Frau bekommt es, reist nach Deutschland und bekommt die Aufenthaltserlaubnis. Das Einreisevisum gilt für 90 Tage, sie kann sich also aussuchen, wann genau sie fliegen will.

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